Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2024 die genannte Satzung erlassen. Der Text der Satzung wird nachfolgend veröffentlicht. Dadurch wird die Satzung nach den Vorschriften der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat amtlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.
Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), erlässt der Markt Markt Erlbach folgende
Für die Benutzung des gemeindlichen Hallenbades erhebt der Markt Markt Erlbach Gebühren nach dieser Satzung.
Gebührenschuldner ist derjenige, der das gemeindliche Hallenbad benutzt.
(1) Benutzungsgebühren sind beim Passieren des Eingangs, Gebühren für Zehner-Karten und Jahreskarten bei deren Erwerb zu entrichten.
(2) Sofern Benutzungsgebühren gesondert erhoben und abgerechnet werden, entstehen diese mit der Bekanntgabe des Gebührenanspruchs gegenüber dem Gebührenschuldner.
(3) Sämtliche Gebühren sind mit ihrem Entstehen zur Zahlung fällig.
(1) Jahreskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
(2) Gebühren und Jahreskarten werden bei ganzer oder teilweiser Nichtbenutzung nicht zurückgenommen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
(3) Bei Gebührenerhöhungen werden alle Gebührenkarten des auslaufenden Tarifs ungültig. Sie werden bis sechs Monate nach der Gebührenerhöhung gegen Erstattung des entrichteten Preises zurückgenommen.
(1) Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer:
| Einmalige Eintrittskarten | |
| a) | Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendetem 16. Lebensjahr — 4,00 Euro |
| b) | Kinder ab dem vollendetem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr — 2,00 Euro |
| c) | Schwerbehinderte (GdB mindestens 50 %), Schüler, Studenten, Erwerbslose und Rentner — 3,00 Euro |
| Zehner-Karten | |
| a) | Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendetem 16. Lebensjahr — 35,00 Euro |
| b) | Kinder ab dem vollendetem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr — 17,00 Euro |
| c) | Schwerbehinderte (GdB mindestens 50 %), Schüler, Studenten, Erwerbslose und Rentner — 27,00 Euro |
| Jahreskarten | |
| a) | Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendetem 16. Lebensjahr — 140,00 Euro |
| b) | Kinder ab dem vollendetem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr — 85,00 Euro |
| c) | Schwerbehinderte (GdB mindestens 50 %), Schüler, Studenten, Erwerbslose und Rentner — 100,00 EUR |
(2) Für Zehner-Karten und Jahreskarten wird als Pfand eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben, die bei Rückgabe der Karten erstattet wird.
(1) Von den Benutzungsgebühren nach § 5 sind befreit:
| a) | Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr |
| b) | Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten (GdB mindestens 50 %) |
| c) | Mitglieder des DLRG-Ortsverbandes Markt Erlbach, die Einsatz- und Übungsdienst im Hallenbad leisten |
(2) Zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung für die genannten Personenkreise vorliegen, ist auf Verlangen des Aufsichtspersonals ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
(3) Für die Benutzung des Hallenbades durch geschlossene Gruppen (z. B. Schulklassen, Vereine, Verbände und Organisationen) kann anstelle der Erhebung von Einzelgebühren eine angemessene Pauschale als Benutzungsgebühr festgesetzt werden.
(1) Diese Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades (Rangaubad) des Marktes Markt Erlbach (Hallenbadgebührensatzung) vom 24.02.2014 und die 1. Änderungssatzung vom 02.02.2018 außer Kraft.