In der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.07.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.06.2025
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.06.2025 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 11 - Auftragsvergabe zum Bau einer PV-Anlage auf der KITA Scheunenwichtel
Die Firma Necotek (Uffenheim) wird mit dem Bau einer PV-Anlage auf der KITA Scheunenwichtel mit 17,1 KWp und 20,0 KWh Speicher zum Preis von ca. 28.800 € netto beauftragt.
TOP 12 - Vergabe für den Austausch von Sektionaltoren für die Bauhofhallen
Die Firma Kirchdörfer wird zum Angebotspreis von 19.248,25 € brutto beauftragt die fünf Sektionaltore an den Bauhofhallen zu erneuern.
TOP 13 - Auftragsvergabe für den Austausch der Steuerung für die Badewassertechnik
Die Firma Aquila wird zum Angebotspreis von 27.221,61 € brutto beauftragt, die Hardware und Software der Steuerung der Badewassertechnik im Rangaubad zu erneuern.
Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
| 1) | In der Verbundsitzung der Mittelschule am 25.06.2025 wurden die Schülerzahlen für das kommende Schuljahr vorgestellt. |
| 2) | Am Dienstag, den 07.10.2025 findet um 19:00 Uhr in der Rangauhalle eine gemeinsame Gemeinderatssitzung der Kommunen der Allianz Aurach-Zenn zur Fortschreibung des ILEK-Konzeptes statt. |
| 3) | Das Rangau-Kleiderstübchen spendet uns aus den Einnahmen zum 10-jährigen Jubiläum drei Landschaftsbänke für den Friedhof. |
| 4) | Am vergangenen Sonntag wurde bei der AWO der lange geplante Bücherschrank eingeweiht, der u.a. mit Mitteln aus der Bürgerstiftung geschaffen wurde. |
| 5) | Für das ABBA-OpenAir wurden mittlerweile 870 Karten verkauft. Den Getränkeverkauf übernehmen folgende Vereine: Faschingskomitee, FF Markt Erlbach, JCEW, SV Losaurach und der TSV Markt Erlbach. |
| 6) | Bezüglich des Kita-Neubaus in der Kirchgasse läuft seit dem gestrigen Donnerstag die Ausschreibung für ein Planungsbüro, die Unterlagen hierzu wurden online gestellt. Die Vergabe an ein Planungsbüro erfolgt im Herbst, die Ausarbeitung der Planungen dann im Frühjahr 2026. |
| 7) | Die Neue Straße wird aufgrund von Tiefbauarbeiten des Abwasserzweckverbandes im Zeitraum vom 11.07. bis voraussichtlich 31.07.2025 im Bereich des Weingartenwegs komplett für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung ist ausgeschildert. |
| 8) | Bei der Verwaltung ist folgende Spende eingegangen: |
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| Albert Brand 50,00 Euro für die FF Eschenbach |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37 - Neubau REWE Markt - Abwägung und Satzungsbeschluss
Die Offenlage und auch die Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 37 im Sinne des § 3 (2) und 4 (2) BauGB haben in der Zeit vom 24.04. – 06.06.2025 (bzw. 05.05. – 06.06.2025) stattgefunden.
Während der Offenlage wurden keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit vorgebracht und auch von den Trägern öffentlicher Belange gingen nur sehr wenige Stellungnahmen ein. Diese werden in der Sitzung erläutert.
Durch die Abwägungsvorschläge ergeben sich nur minimale Änderungen an der Planung. Eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich.
Der entsprechend den Abwägungsvorschlägen angepasste Planentwurf mit Anlagen liegt ebenfalls in der Anlage bei und wird bei Bedarf auch in der Sitzung erläutert.
Aus diesem Grunde kann die Abwägung entsprechend den Vorschlägen des Planungsbüros durchgeführt und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden.
Beschluss
| 1. | Die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 wird entsprechend den Vorschlägen des Planungsbüros TB Markert durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird entsprechend der Abwägungsvorschläge angepasst. |
| 2. | Vorbehaltlich der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages wird folgendes beschlossen: |
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| Für den entsprechend der Abwägung angepassten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 wird der Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss ist bekannt zu machen. |
Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Allianz AurachZenn
Die letzte Bundesregierung hatte das sogenannte „Wärmeplanungsgesetz“ beschlossen, nach dem für jede Kommune ein Wärmeplan zu erstellen ist. Der Freistaat Bayern hat Anfang dieses Jahres das Gesetz in Form einer Verordnung konkretisiert und die Zuständigkeit für die Erarbeitung der Planung den Kommunen auferlegt.
Ziel der Wärmeplanung ist es, Gebiete zu identifizieren, die zum Bau eines Nahwärmenetzes geeignet sind bzw. auch die Bereiche zu benennen, in denen ein solches nicht wirtschaftlich ist. Aus der Planung ergeben sich aber keine Rechtspflichten zur Umsetzung von Wärmenetzen und auch keine Rechtsansprüche der Bürger.
Daher besteht nun die Verpflichtung für den Markt Markt Erlbach eine Wärmeplanung bis Ende 2028 erarbeiten zu lassen. Hierfür erhält die Marktgemeinde einen pauschalen Kostenausgleich in Höhe von 52.100 € vom Freistaat Bayern. Dieser Ausgleich ist aktuell ausreichend.
Das Gesetz lässt auch eine sogenannte Konvoibildung zu. Dabei können mehrere Kommunen gemeinsam eine Planung ausschreiben und dadurch Kosten sparen.
In der vergangenen Allianzsitzung wurde besprochen, dass die Erarbeitung der Wärmeplanung gemeinsam in der Allianz AurachZenn unter Federführung der Allianz erfolgen kann.
Da dies Zeit und Kosten spart, schlägt die Verwaltung vor, dass dieses Angebot auch angenommen wird.
Beschluss
| 1. | Für den Markt Markt Erlbach soll eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden. |
| 2. | Die Wärmeplanung soll im Konvoi mit den Gemeinden der Allianz AurachZenn erfolgen. Die Allianz soll dabei die Federführung übernehmen. |
| 3. | Die Leistungen für die Wärmeplanungen sollen ausgeschrieben und die Zustimmung zur Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Anbieter wird erteilt. |
| 4. | Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Verträge hierfür zu unterzeichnen. |
Umbaumaßnahmen im bestehenden Rathaus
Im Finanzausschuss wurde besprochen, dass es sinnvoll wäre, den bestehenden Sitzungssaal zu Büroräumen umzubauen und dort das Bauamt unterzubringen. Denn mittlerweile werden die Arbeitsplätze im Rathaus knapp. Die Räume des Bauamtes könnten dann durch das Einwohnermeldeamt, Standesamt und für die Einrichtung eines Personalraumes genutzt werden – den es bisher noch nicht gibt.
Als Sitzungssaal könnte dann beispielsweise der Saal im Bürgerhaus verwendet werden.
Die Verwaltung hat das Büro Heffner und Müller gebeten eine grobe Planung zu erarbeiten und die Kosten dafür abzuschätzen.
Die Planung und die Kostenschätzung werden in der Sitzung vorgelegt und erläutert.
Die erforderlichen Haushaltsmittel können durch Umschichtung aus anderen Haushaltsstellen bereitgestellt werden.
Beschluss
| 1. | Der Sitzungssaal des Rathauses soll zu Büroräumen umgebaut werden. Die Büros des bisherigen Bauamtes im Erdgeschoss sollen für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und als Personalraum verwendet werden. |
| 2. | Die Sitzungen des Marktgemeinderates sollen künftig im Bürgerhaus oder in der Rangauhalle stattfinden. |
| 3. | Die Kostenschätzung des Büros Heffner & Müller wird zu Kenntnis genommen. Die erforderlichen Arbeiten sollen ausgeschrieben und an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden. Über das Ausschreibungsergebnis ist der Marktgemeinderat zu informieren. |