In der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.07.2023 wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.06.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 14 - Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth - Vergabe der Baukonzession
Die Baukonzession zum Bau eines Mobilfunkmastes zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth wird (vorbehaltlich der Nachlieferung der Versorgungsplots und Prüfung durch das Mobilfunkzentrum) zum Angebotspreis von 684.002,48 € brutto an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH (Münster) vergeben. Die entsprechenden Verträge sollen unterzeichnet werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für das Jahr 2025 vorgesehen werden.
| TOP 15 - Information zum Bau eines Waldkindergartens | |
| 1. | Auf dem Flst. 346, Gemarkung Eschenbach, soll ein zweigruppiger Waldkindergarten errichtet werden. Die Errichtung der baulichen Anlagen soll ausgeschrieben werden. Die im Wald erforderlichen Vorarbeiten sollen im Herbst/Winter 2023/2024 durch den Bauhof erfolgen. |
| 2. | Der Betrieb der Einrichtung soll der evangelischen Kirche angeboten werden. |
| TOP 19 - Wasserversorgung Linden - Antrag auf Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang | |
| 1. | Der Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang nach § 7 der WAS der Wasserversorgung Linden für das Anwesen Kemmathen 1 wird zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Für das Anwesen Kemmathen 1 wird aus Gründen der Gleichbehandlung eine Teilbefreiung nur für die Nutzung von Brunnenwasser zur Gartenbewässerung und das Tränken von Nutzvieh erteilt. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Bescheid zu erlassen. Die Befreiung wird unbefristet, aber mit den erforderlichen Bedingungen und Auflagen und einem Widerrufsvorbehalt erteilt. |
| 4. | Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 23.11.2022 zum Tagesordnungspunkt 10 wird aufgehoben. Für die Anwesen Klausaurach 1/1a wird nur eine Teilbefreiung für die Nutzung von Brunnenwasser zur Gartenbewässerung und Tränkung von Nutzvieh erteilt. |
TOP 20 - Feuerwehrhaus Jobstgreuth - Vergabe Fliesenarbeiten
Die Fliesenarbeiten zum Feuerwehrhaus Jobstgreuth werden an die Firma Neis (Nürnberg) zum Angebotspreis von 16.083,15 € vergeben.
TOP 21 - Feuerwehrhaus Jobstgreuth - Vergabe Malerarbeiten
Der Auftrag für die Malerarbeiten zum Feuerwehrhaus Jobstgreuth wird an die Fa. Kilian (Vestenbergsgreuth) zum Angebotspreis von 15.178,45 € brutto vergeben.
| Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge) | |
| Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten: | |
| 1) | In den Kindertagesstätten werden ab September – Stand heute – 380 Kinder betreut. Die Schule wird von 336 Schülern besucht. |
| 2) | Das 10-jährige Partnerschaftsjubiläum mit Panazol wird am Kirchweihsonntag, den 20.08.2023 mit einem Festakt am Panazolplatz und einem Festzug begangen. Erwin Tiefel wird als Gastgeschenk ein Windspiel bauen. |
| 3) | Am Kirchweihdienstag findet das traditionelle Kirchweihschießen statt. Zum Auszug ins Schießhaus ergeht herzliche Einladung. |
| 4) | Im südlichen Bereich des Festplatzes wird eine kleine Sanierungsmaßnahme durchgeführt, nachdem sich im gepflasterten Bereich nach stärkeren Regenereignissen das Wasser sammelt (=Bereich am Zelteingang). |
| 5) | Der Fischereiverein hat der Verwaltung Außenansichten des Fischereiheimes übermittelt. Mit der Umsetzung besteht Einverständnis. |
| 6) | Unser Marktgemeinderatsmitglied Christina Nüssel und ihr Ehemann Michael sind Eltern eine Tochter geworden. Hierzu übermitteln wir die allerherzlichsten Glückwünsche. |
Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim - Bebauungsplan Nr. 21 und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Dietersheim stellt den Bebauungsplan Nr. 21 auf und ändert parallel dazu den Flächennutzungsplan, um eine ca. 1,5 ha große Gewerbefläche am nordöstlichen Ortsrand auszuweisen.
Die Planung berührt die Belange des Marktes Markt Erlbach nicht.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Dietersheim zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Finanzielle Beteiligung der Marktgemeinde an Solaranlagen und Windkraftanlagen nach § 6 EEG
Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) wurde die Möglichkeit eingeführt, dass die Betreiber von Freiflächenphotovoltaikanlagen die betroffenen Kommunen finanziell an der Anlage beteiligen sollen.
Hierzu können sich die Betreiber verpflichten, den Kommunen eine einseitige Zuwendung von bis zu 0,2 ct je tatsächlich und fiktiv eingespeister KW/h zu zahlen. Im Gegenzug erhalten sie eine entsprechend höhere Einspeisevergütung, so dass ihnen kein Verlust entsteht.
Schon bei einer kleineren Anlage wie zum Beispiel der geplanten Anlage bei Rimbach entspräche dies einer jährlichen Zahlung von ca. 5.000 €. Bei größeren PV-Anlagen oder Windkraftanlagen auch entsprechend mehr. Das eingenommene Geld würde allen Bürgern zugutekommen.
Für Windkraftanlagen besteht diese Möglichkeit bereits seit der vorhergehenden Fassung des EEG. Hierbei verteilt sich die Zahlung aber meist auf mehrere Gemeinden in einem Radius um die Anlage.
Da die Zahlung den Betreibern keinen Verlust einbringt und darüber hinaus auch die Akzeptanz der erneuerbaren Energien befördert, schlägt die Verwaltung vor, dass die Marktgemeinde bei neu ausgewiesenen PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens eine entsprechende Selbstverpflichtung der Betreiber einfordert. Gleiches sollte auch bei neuen Windkraftanlagen im Rahmen der Grundstücksverhandlungen erfolgen, wenn die Marktgemeinde mit eigenen Flächen beteiligt ist.
Bei allen anderen Anlagen (neue und bestehende), bei denen die Marktgemeinde kein direktes Mitspracherecht hat, sollten die Betreiber um eine freiwillige Beteiligung der Gemeinde gebeten werden.
| Beschluss | |
| 1. | Im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung von Gebieten für erneuerbare Energien (Windkraft oder Photovoltaik) sollen die künftigen Betreiber eine Selbstverpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG mit der Gemeinde unterzeichnen. Gleiches gilt auch für Anlagen, bei denen die Marktgemeinde als Grundstückseigentümer beteiligt ist. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, auch die Betreiber aller anderen Windkraftanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen (bestehende und auch in Planung befindliche) anzusprechen und auf den Abschluss einer Vereinbarung nach § 6 EEG hinzuwirken. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, auch diese Vereinbarungen zu unterzeichnen. |
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und Satzungsbeschluss
Die Offenlage zu dem oben genannten Bebauungsplan „Solarpark Rimbach“ und die parallele 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in den vergangenen Wochen durchgeführt und die dabei eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden vom Planungsbüro TEAM 4 gesichtet und ausgewertet.
Die wesentlichen Stellungnahmen werden in der Sitzung erläutert und die originalen Stellungnahmen können eingesehen werden.
Die sich aus den Abwägungsvorschlägen ergebenden Änderungen an der Planung sind nur minimal, so dass keine erneute Offenlage erforderlich ist und der Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Die Beschlüsse sollten allerdings unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass der Antragsteller den noch erforderlichen städtebaulichen Vertrag und die Selbstverpflichtungserklärung zum Abschluss eines Vertrages nach § 6 EEG vorlegt. Denn wenn die Beschlüsse ohne diesen Vorbehalt gefasst werden, dann kann das negative finanzielle Folgen für die Marktgemeinde haben.
| Beschluss | |
| 1. | Die Abwägung der während der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 36 und zur parallelen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird entsprechend den Abwägungsvorschlagen des Planungsbüros TEAM 4 durchgeführt. |
| 2. | Der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Antragsteller den zugehörigen städtebaulichen Vertrag unterzeichnet und auch eine Selbstverpflichtung nach § 6 EEG 2023 vorlegt. |
| 3. | Erst wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, dann soll die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan sind bekanntzumachen. |
Erneuerung der Wasserleitung in Klausaurach - Wiederherstellung der Ortsstraße
Die Firma Dienstbier führt aktuell die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Wasserleitung und der Kreisstraße zwischen Klausaurach und Linden durch und wurde in diesem Zusammenhang von der Marktgemeinde auch beauftragt, die alte Wasserleitung im Ortsteil Klausaurach auf einer Länge von ca. 60 m auszutauschen.
Ursprünglich war es angedacht, dass dabei nur der Einfahrtsbereich der Ortsstraße (der Bereich um die Verkehrsinsel in Klausaurach) mit erneuert wird und ansonsten nur der Wasserleitungsgraben im weiteren Verlauf. Die Erneuerung des Asphalts im Bereich der Verkehrsinsel wird vom Landkreis übernommen – der weitere Bereich von der Marktgemeinde. Siehe dazu auch den beiliegenden Lageplan.
Die Firma Dienstbier hat bei einem Ortstermin darauf hingewiesen, dass die Wiederherstellung des Asphalts im Wasserleitungsgraben nur unwesentlich günstiger wäre, als wenn die gesamte Ortsstraße in diesem Teilbereich auf 60 m erneuert wird.
Außerdem ist die Straße insgesamt in keinem guten Zustand und sowohl die Straße als auch die Randbegrenzungen müssten erneuert werden.
Die Verwaltung hat die Firma Dienstbier daher gebeten, ein entsprechendes Nachtragsangebot für die Wiederherstellung der Ortsstraße zu unterbreiten. Um spätere Straßenaufbrüche zu vermeiden wurde die Firma auch gebeten, die Verlegung von Leerrohren für den Breitbandausbau mit vorzusehen.
Das Angebot liegt inzwischen vor. Die Erneuerung der Straße und die Verlegung der Leerrohre wird zum Preis von 38.988,55 € angeboten. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorhanden.
Beschluss
Das Nachtragsangebot der Firma Dienstbier zur Erneuerung des östlichen Teils der Ortsstraße Klausaurach vom 22.06.2023 in Höhe von 38.988,55 € brutto, wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu unterzeichnen.
Mehrkosten für die Straßensanierung im nordöstlichen Gemeindegebiet
Im vergangenen Jahr wurde die Sanierung verschiedener Teilstellen der Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen im nordöstlichen Gemeindegebiet vergeben. Der ursprüngliche Auftrag beinhaltete Kosten in Höhe von ca. 60.000 €.
Während der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass der Sanierungsumfang noch deutlich erweitert werden musste, z.B. weil der Unterbau zum Teil maroder war als ursprünglich angenommen, weil die Netzrisse im Straßenkörper einen größeren Umfang hatten und weitere vorher nicht sichtbare Schäden großflächiger saniert werden mussten.
Durch diese zusätzlichen Aufwendungen sind letztendlich Kosten in Höhe von insgesamt 120.000 € entstanden. Die genaue Höhe der Mehrkosten war vorab aber nicht genau kalkulierbar. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind aber vorhanden.