In der Sitzung des Marktgemeinderates am 12.07.2024 wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
| 1) | Das Drehleiterfahrzeug, das unsere Feuerwehrführungskräfte ins Auge gefasst hatten und über das wir in der letzten nichtöffentlichen Sitzung einen Beschluss gefasst haben, konnte bei der durchgeführten Auktion zum Preis von 63.500,00 Euro erworben werden. |
| 2) | Aufgrund der Absage des Bierfestes in unserer Partnerstadt Panazol findet die Sitzung des Marktgemeinderates wie ursprünglich geplant und bereits veröffentlicht am Freitag, den 04.10.2024 statt. |
| 3) | Die beiden Bauwagen für den Waldkindergarten werden diese Woche geliefert und ab nächster Woche erfolgt die Innenausstattung, so dass der Kindergartenbetrieb zum 01.09.2024 starten kann. |
| 4) | In der Unterkunft in der Frankenstraße sind aktuell 26 Personen aus Mittel- und Südamerika sowie neun türkisch-stämmige Asylbewerber untergebracht. Der Großteil der Personen steht in einem Arbeitsverhältnis (Gubesch und artec), zwei Personen machen eine Ausbildung in der Pflege in Neustadt a.d.Aisch und eine Person eine Ausbildung zum Bürokaufmann. |
| 5) | Die Veranstaltung „Der Zenngrund geht auf Reisen“ wird erst im Herbst 2025 stattfinden. |
| 6) | Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen: |
|
| 700,00 Euro Rechnungsverzicht von Norbert Wick für die FF Eschenbach |
|
| 133,00 Euro von Norbert Wick für die Kinderfeuerwehr „Löschbande“ |
|
| 500,00 Euro von Werner Kube für den FF-Verein Eschenbach |
|
| 100,00 Euro von Heffner und Müller für den FF-Verein Eschenbach |
|
| 200,00 Euro von der Kastner Produktgestaltung für den FF-Verein Eschenbach |
| 7) | Mit folgenden Kinder- und Schülerzahlen wird - Stand heute – für das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr gerechnet: |
Schülerzahlen
Grundschule: 244 Schüler (im laufenden Jahr 218), davon 1. bis 3. Klasse dreizügig
Mittelschule: 127 Schüler (im laufenden Jahr 128), keine Ganztagesklasse mehr
Gesamtschülerzahl: 371
Kinderzahlen
Evangelischer Kindergarten: 95 Kinder, davon 77 Regelkinder und 18 Kinder unter 3 Jahren (ein paar Kitaplätze sind noch frei, allerdings gibt es noch offene Anmeldungen)
Waldkita: 20 Kinder (voll belegt)
Kita Scheunenwichtel: 73 Kinder, aktuell 2 freie Plätze, ab Januar 81 Kinder, mit Doppelplatzbelegung 85 Kinder
Kita Wegfeldstrolche: 76 Kinder (voll belegt)
Hort: 100 Kinder (voll belegt), Überbelegung beantragt
Gesamtkinderzahl: 364
Der Eigentümer des REWE-Marktes hat in der vergangenen Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Neubau eines größeren REWE-Marktes beantragt und wird das Projekt nun in der öffentlichen Sitzung vorstellen.
Kurze Auszüge aus der Vorstellung:
| - | Schließung des aktuellen Marktes Ende August |
| - | Bauzeit einschließlich Abbruch des bestehenden Gebäudes 9-12 Monate |
| - | Getränkemarkt wird in den neuen Markt integriert |
| - | Entstehung eines modernen, nachhaltigen Gebäudekomplexes |
| - | Errichtung einer Abholstation nach vorheriger Online-Bestellung |
| - | Zufahrt nur noch über die Neue Straße möglich |
Am Wochenende des 20. und 21.04.2024 kam es zunächst zu einer Störung im Nahwärmenetz im Bereich des Himmelgartenwegs und des Himmelreichs. Unmittelbar nach Behebung dieser Störung gab es dann einen ca. 18-stündigen Netzausfall, in dessen Folge eine Entlüftung und Nachbefüllung des Netzes erforderlich war.
Im Nachgang zu diesem Netzausfall hat die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 25.04.2024 bei der Verwaltung einen Antrag mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Nahwärmenetzbetreiber einen Notfallplan erstellt und darauf dringt, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden, so dass die angeschlossenen Gebäude frostfrei gehalten werden können und die Bewohner ihre wichtigsten Bedürfnisse (warme Dusche) befriedigen können.“
Nachdem der Markt Markt Erlbach beim Nahwärmenetz nur Anschlussnehmer ist und keinerlei Maßnahmen erzwingen oder gar selbst umsetzen kann, wurde der Antrag der SPD-Fraktion der NatCon Mittelfranken mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Das Antwortschreiben vom 22.05.2024 ging am 27.05.2024 bei der Verwaltung ein und ist ebenfalls im RIS hinterlegt. Es enthält im Wesentlichen folgende Aussagen:
| 1) | Bei Ausfall eines Kessels im großen Heizhaus in der Frankenstraße versorgen die Kessel der kleinen Heizzentrale an der Rangauhalle das Netz. |
| 2) | Die Solarthermieanlage übernimmt im Sommer nahezu die komplette Wärmeversorgung. |
| 3) | Im Winter könnte zusätzlich wieder ein Hotmobil bereitgestellt werden. |
| 4) | Die vorhandenen drei Pufferspeicher können Störungen in der Nacht abfedern. |
| 5) | Die Anlagen werden zweimal täglich vor Ort überprüft, zudem ist eine Fernüberwachung mit Störungsmelder installiert. |
| 6) | Störungsmeldungen an die Rufbereitschaft werden aufgezeichnet und anschließend entsprechende Maßnahmen eingeleitet. |
| 7) | Bei einem gesamten Netzausfall wie am o.g. Wochenende soll es zukünftig eine zeitnahe Information über die Homepage von NatCon als auch per Rundmail an die Anschlussnehmer geben. |
Aus Sicht der Verwaltung kann der Antrag der SPD-Fraktion nicht rechtmäßig beschlossen werden und sollte daher abgelehnt werden, da wir als Markt Markt Erlbach dem Netzbetreiber keine Auflagen erteilen können oder diesen zu Maßnahmen zwingen können.
Zudem erläutert der Netzbetreiber in seinem Schreiben ausführlich, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden bzw. noch umgesetzt werden (siehe Punkte 1 bis 7).
Der Marktgemeinderat beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.
Das Anwesen Kirchgasse 15 wurde der WBG zur Entwicklung übertragen und der Marktgemeinderat hatte beschlossen, dass dort eine neue viergruppige Kindertagesstätte als Ersatz für den evangelischen Kindergarten entstehen soll.
Um das Projekt anzuschieben hat die Marktgemeinde das Büro Wirsching und Madinger mit der Erarbeitung einer Vorplanung (LP 1 + 2) beauftragt.
Das Büro Wirsching und Madinger hat nun einen ersten Entwurf für den Neubau der KITA an der Kirchgasse erarbeitet und der Entwurf wird in der Sitzung vorgelegt.
Aktuell findet dazu noch die interne Abstimmung mit der Kirche und der WBG statt.
Das Planungsbüro schätzt die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf ca. 4,5 – 5,0 Mio. €. Die Förderung wird voraussichtlich ca. 2,5 Mio. € betragen.
Wie bereits vorab besprochen wäre es sinnvoll, das Projekt an die WBG zu übergeben, da diese freier agieren und auch einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Darüber hinaus würde die WBG die Verwaltung bei der Abwicklung der Baumaßnahme und dem späteren Gebäudeunterhalt deutlich entlasten.
Dazu bedarf es aber auch eines formalen Beschlusses des Marktgemeinderates, um das Projekt und auch um die zusätzlichen Grundstücksflächen (Grundstück für die Außenanlagen) an die WBG zu übertragen.
Der Freistaat Bayern fördert noch bis Ende des Jahres 2024 die Beschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk (sog. Pager) im Bereich der kommunalen Feuerwehr. Diese Umrüstung ist notwendig, um von Analogfunk auf Digitalfunk übergehen zu können.
Die Anschaffungskosten eines Pagers samt Sicherheitskarte liegen bei ca. 820 Euro pro Gerät. Die Förderung beträgt 80 Prozent, höchstens jedoch 680 Euro pro Gerät.
Für die Förderung ist die Stärkemeldung unserer Feuerwehren zum Stichtag 01.01.2019 relevant. Laut dieser Meldung werden uns 69 Geräte gefördert.
In Rücksprache mit unseren Kommandanten reicht diese Anzahl nicht mehr aus. Sinnvoll wäre die Anschaffung von 90 Pagern.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 73.800 Euro. Es wird mit einer Förderung von max. 46.920 Euro gerechnet.
Vergleichsangebote können hier nicht eingeholt werden, da die Beschaffung dieser Meldeempfänger über die Regierung im BOS-Einkaufsportal abzuwickeln ist.
Haushaltsmittel waren für diese Anschaffung nicht vorgesehen. Es stehen jedoch noch HH-Mittel, welche für die Drehleiteranschaffung nicht verbraucht wurden, zur Verfügung.
Der Freistaat Bayern fördert noch bis Ende des Jahres 2024 die Beschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk (sog. Pager) im Bereich der kommunalen Feuerwehr. Diese Umrüstung ist notwendig, um von Analogfunk auf Digitalfunk übergehen zu können.
Die Anschaffungskosten eines Pagers samt Sicherheitskarte liegen bei ca. 820 Euro pro Gerät. Die Förderung beträgt 80 Prozent, höchstens jedoch 680 Euro pro Gerät.
Für die Förderung ist die Stärkemeldung unserer Feuerwehren zum Stichtag 01.01.2019 relevant. Laut dieser Meldung werden uns 69 Geräte gefördert.
In Rücksprache mit unseren Kommandanten reicht diese Anzahl nicht mehr aus. Sinnvoll wäre die Anschaffung von 90 Pagern.
Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 73.800 Euro. Es wird mit einer Förderung von max. 46.920 Euro gerechnet.
Vergleichsangebote können hier nicht eingeholt werden, da die Beschaffung dieser Meldeempfänger über die Regierung im BOS-Einkaufsportal abzuwickeln ist.
Haushaltsmittel waren für diese Anschaffung nicht vorgesehen. Es stehen jedoch noch HH-Mittel, welche für die Drehleiteranschaffung nicht verbraucht wurden, zur Verfügung.
Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung von 90 digitalen Meldeempfängern im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk.
Im Juni hat eine zweite Bürgerversammlung zu der Dorferneuerung in Rimbach stattgefunden. Dabei wurden die überarbeiteten Planungen vorgestellt und die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen besprochen.
Hauptthemen waren dabei der weitere Umgang mit dem Hirtenhäuschen und dessen Umfeld, die Anlage eines Gehweges an der Kreisstraße und eine bauliche Anpassung der südlichen Ortseinfahrt, um den Durchfahrtsverkehr zu bremsen.
Zum Hirtenhäuschen mit Umfeld und dem Gehweg gab es verschiedene Meinungen im Dorf. Ein kleiner Teil der Anlieger wollte, dass das Hirtenhäuschen abgebrochen und die Straße verbreitert wird. Der überwiegende Teil und auch das Amt für ländliche Entwicklung wünschen aber einen Erhalt und eine Sanierung bzw. Umbau des Gebäudes.
Bei dem Gehweg an der Kreisstraße möchten zwei Anlieger, dass die Situation so bleibt wie sie ist, der überwiegende Teil wünscht aber einen einseitigen Gehweg auf der Westseite der Kreisstraße.
Der aktuelle Planungsstand wird in der Sitzung genauer erläutert und liegt auch in der Anlage bei.
Um den Förderantrag für die Maßnahme zu stellen, muss der Marktgemeinderat noch einen formalen Beschluss fassen.
Die Bürger hatten im Frühjahr auch einen eigenen Workshop organisiert und dabei viele verschiedene Wünsche vorgebracht.
Die Wünsche lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:
| Zu 1. | Die Wünsche zur Ästhetik lassen sich größtenteils berücksichtigen. |
| Zu 2. | Der Bau eines Gehweges im Ort verschmälert die Fahrbahn und trägt damit zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung im nördlichen Teil bei. Im südlichen Teil ist bauliche Lösung nur möglich, wenn der entsprechende Grunderwerb erfolgen kann. Es ist aber fraglich, ob wir die benötigte Fläche bekommen können. |
| Zu 3. | Ein Gehsteig an der Beerbacher Straße ist zwar möglich, aber aus Sicht der Verwaltung unnötig. Auf der Straße gibt es so gut wie keinen Durchgangsverkehr und die Verkehrsbelastung ist insgesamt so gering, dass man auf der Straße gefahrlos Fußball spielen könnte. |
|
| Darüber hinaus müssten die Anlieger im Rahmen der Erschließungsbeitragssatzung an der Neuanlage des Gehweges 90 % der Kosten tragen. |
| Zu 4. | Eine Bushaltestelle an der Kreisstraße ist leider nicht möglich, weil sich keiner der Eigentümer der geeigneten Flächen bereit erklärt hat eine Fläche abzutreten. |
|
| Eine Mitfahrbank, oder zumindest eine Sitzgelegenheit an der Kreisstraße aber möglich und wird eingeplant. |
| Zu 5. | Ein Brunnen mit Sprühnebel in der Ortsmitte wäre zwar möglich, ist aber beim Bau und Unterhalt recht teuer. Ein Wasserspender am Hirtenhäuschen wäre bei Bedarf einfacher umzusetzen. Für ein Boule-Feld, Lagerfeuer ist aber kein ausreichender Platz. |
|
| Auch ein Getränke- und Essensautomat, eine Fahrradreparaturstation und ein Backhäuschen sind prinzipiell vorstellbar, aber der jeweilige Nutzen kann durchaus diskutiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass diese kleineren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung des Hirtenhäuschens nochmals im Detail diskutiert werden. |
Für die Ganztagesbetreuung müssen noch weitere Fachplanungen (z.B. Statik, Haustechnik ...) beauftragt werden.
Wegen einer Änderung im Vergaberecht müssen Planungsleistungen seit dem vergangenen Jahr addiert werden und wenn diese die Schwelle für europaweite Vergaben in Summe überschreiten, dann müssen die verschiedenen Fachplanungen europaweit ausgeschrieben werden.
Dies bedeutet einen deutlich höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Das Vergaberecht bietet aber immer noch ein kleines Schlupfloch, um zumindest einen Teil der Planungsleistungen ohne europaweites Verfahren vergeben zu können.
Die Regelung besagt sinngemäß, dass Leistungen bis zu einer Gesamtsumme von 20 % der gesamten geschätzten Planungskosten auch in einem nationalen Verfahren beauftragt werden können.
Die Gesamtplanungskosten für die Ganztagesbetreuung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 285.000 € netto. Darin enthalten sind folgende Leistungsbilder nach HOAI:
| Objektplanung | 160.000 € |
| Tragwerksplanung | 43.000 € |
| Technische Gebäudeausrüstung | 82.000 € |
20 % von dieser Summe entspräche einem Betrag von 57.000 €. Demnach wäre es möglich das Leistungsbild der Tragwerksplanung (geschätzte Kosten 43.000 € netto) auch ohne europaweites Verfahren zu vergeben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für dieses Leistungsbild Angebote eingeholt werden ohne europaweites Verfahren. Da diese Leistung kurzfristig schon in einer frühen Phase der Planung erforderlich ist, bittet die Verwaltung darum, dass der Marktgemeinderat zustimmt, dass die Leistung an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden kann.
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da eine Vergabe des Leistungsbildes der Tragwerksplanung im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 3 (9) VgV ohne europaweite Ausschreibung möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.