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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 16/2026
Aus dem Rathaus
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Straßenreinhaltung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ein gepflegtes Ortsbild trägt wesentlich dazu bei, dass wir uns in unserer Gemeinde wohlfühlen. Saubere Straßen, Gehwege und Grünbereiche sind nicht nur schön anzusehen, sondern erhöhen auch die Sicherheit und Lebensqualität für uns alle.

Ich möchte Sie deshalb herzlich darum bitten, Ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung regelmäßig nachzukommen. Nach unserer Straßenreinigungsverordnung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise die Vorder- und Hinterlieger verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Reinigungsflächen zu pflegen.

Dazu gehört insbesondere:

  • die Geh- und Radwege sowie die innerhalb der Reinigungsflächen liegenden Fahrbahnen einschließlich der Parkstreifen regelmäßig, insbesondere an jedem Wochenende, zu kehren und Kehricht, Schlamm sowie sonstigen Unrat zu entfernen,
  • Gras und Unkraut zu beseitigen,
  • sowie bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizuhalten.

Die Reinhaltung von Geh- und Fahrbahnen und besonders das Freihalten der Randstreifen von Unkraut trägt auch zum Straßenerhalt bei: zugewachsene Rinnen können Regenwasser nicht ausreichend ableiten, so dass die Straßenränder unterspült werden. Schmutz und Abfälle, die in das Kanalsystem gespült werden, sind nicht nur eine Belastung für die Kläranlagen, sondern setzen auch das Kanalnetz zu.

 

 

Im Laufe der Zeit mussten wir leider feststellen, dass diese Pflichten nicht überall ausreichend wahrgenommen werden. Ich bitte Sie daher, Ihren Beitrag zu einem sauberen und gepflegten Ortsbild zu leisten. Mit etwas Aufmerksamkeit und regelmäßiger Pflege können wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie unsere Gäste ein lebenswerter Ort bleibt.

Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis danke ich Ihnen herzlich.

Ihre erste Bürgermeisterin
Dr. Birgit Kreß