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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 17/2023
Aus dem Rathaus
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Abbau der Bedarfsampel in der Ortsmitte in Linden

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Lindemer,

die mobile Fußgängerampel in der Ortsmitte von Linden wurde am 31.07.2023 vom Staatlichen Bauamt Ansbach wieder abgebaut und die ermittelten Bedarfe ausgewertet.

Dazu erhielt ich folgende Auskunft aus dem Staatlichen Bauamt Ansbach, die ich Ihnen hiermit bekanntgebe:

Nachdem aus der Anwohnerschaft von Linden die Forderung nach einer Bedarfsampel zum Schutz von querenden Fußgängern über die Staatsstraße 2252 gestellt wurde, hat am 13.02.2023 eine Verkehrsschau unter Beteiligung der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, der Polizeiinspektion Neustadt a.d. Aisch und dem Staatlichen Bauamt Ansbach zusammen mit Vertretern des Marktes Markt Erlbach stattgefunden. Zur Erprobung eines möglichen Standortes und zur Erfassung der vorliegenden Querungsanforderungen wurde beschlossen, vorübergehend eine provisorische Fußgängerampel für den Zeitraum eines halben Jahres, von Anfang März bis zum Beginn der Sommerferien 2023, aufzustellen.

Die Auswertung der im Versuchszeitraum erhobenen Daten und Beobachtungen hat ergeben, dass im Versuchszeitraum im Durchschnitt lediglich etwa 5-20 Personen am Tag die Staatsstraße gequert haben. Gemäß Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist eine bauliche Maßnahme ab 50 querenden Personen in der Stunde bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von mind. 200 Kfz/h erforderlich. Die aktuelle Verkehrszählung 2021 (Dauerzählstelle bei Mailheim) ergab eine Verkehrsstärke von 3.527 Fahrzeugen/24 Stunden, davon Schwerverkehr mit 342 Fahrzeugen/24 Stunden. Die Vorgaben der R-FGÜ wurden folglich mit der zu geringen Anzahl der querenden Personen bei weitem nicht erfüllt, d. h. die Voraussetzungen für die Errichtung einer dauerhaften FSA in der OD Linden liegen nicht vor. Zudem sind signalisierte Fußgängerüberwege in bestehenden 30 km/h-Zonen zu hinterfragen.

Darüber hinaus wurde im Rahmen verschiedener Ortstermine festgestellt, dass im Ergebnis grundsätzlich kein idealer Standort für eine potenzielle Fußgängerbedarfsampel definiert werden kann, da sich die Fußgängerquerungen in der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2252 über einen längeren Bereich in der Ortsdurchfahrt von Linden erstrecken.

Des Weiteren wurden während des Zeitraums der Erprobungsphase seitens der Anwohnerschaft Bedenken dahingehend geäußert, dass die Fußgängersignalanlage bei Rotsignal von PKWs und LKWs über die parallel verlaufende Ortsstraße umfahren wird. Diese Umfahrung durch eine Sperrung der Parallelfahrbahn zu unterbinden scheidet allerdings aus, da es sich dabei um eine Bushaltestelle und um die Erschließungsstraße der Anwohner handelt.

Der Verkehrsversuch ist mit dem heutigen Tag abgeschlossen. Wir möchten sie hiermit informieren, dass die provisorisch aufgestellte Fußgängersignalanlage in der Ortsdurchfahrt von Linden heute demontiert wird. Mit dem Rückbau wird sich auch die geschilderte Problematik mit der Umfahrung bei Rotsignal erledigen.“

Wie bereits im letzten Mitteilungsblatt mitgeteilt, läuft die Planung der Ortsumfahrung termingerecht. Meine Anfrage nach einer Sperrung der Staatsstraße 2254 ab Lenkersheim für „Mautflüchtlinge“ wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei dem Schwerlastverkehr auf dieser Strecke um reinen Quell- und Zielverkehr handle und Staatsstraßen ausdrücklich für diesen Verkehr vorgesehen sind.

Ich halte Sie in dieser Sache informiert.

Ihre erste Bürgermeisterin
Dr. Birgit Kreß