In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 01.08.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.07.2025
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.06.2025 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 10 - Auftragsvergabe für ein Spielgerät für den Spielplatz in Buchen
Das Angebot der Firma Westfalia vom 02.06.2025 in Höhe von 16.264,56 € brutto für den Kauf eines Spielturmes für den Spielplatz Buchen wird angekommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt die Bestellung zu unterzeichnen.
TOP 11 - Feuerwehrhaus Markt Erlbach - Vergabe der Gerüstbauarbeiten
Der Auftrag für die Gerüstbauarbeiten wird an die Firma Jakob (Sugenheim) zum Angebotspreis von 6.994,34 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 12 - Feuerwehrhaus Markt Erlbach - Vergabe zur Erneuerung der Tore
Der Auftrag für die Tore wird an die Firma Kirchdörfer (Markt Erlbach) zum Angebotspreis von 39.095,34 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 13 - Feuerwehrhaus Markt Erlbach - Vergabe des Fassadenanstrichs
Der Auftrag für den Fassadenanstrich wird an die Firma Schlager (Neustadt/Aisch) zum Angebotspreis von 12.198,75 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 14 - Feuerwehrhaus Markt Erlbach - Vergabe der Trockenbauarbeiten
Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Roderus (Emskirchen) zum Angebotspreis von 24.909,68 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 15 - Feuerwehrhaus Markt Erlbach - Vergabe der Dacheindeckung
Der Auftrag für die Dacheindeckung wird an die Firma Kirchdörfer (Markt Erlbach) zum Angebotspreis von 55.805.53 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 16 - Softwareumstellung in der Finanzverwaltung - Auftragsvergabe an Komuna
Der Marktgemeinderat nimmt das Angebot der Firma Komuna GmbH für die Umstellung der Finanzsoftware CIP-KD auf K1 vom 13.06.2025 an und ermächtigt die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß zur Auftragsunterzeichnung.
TOP 17 - Sanierung von Gehwegen im Zuge des Glasfaserausbaus
1. Die Firma Walter Bauer wird beauftragt in Linden den Gehweg an der Pfarrgasse mit neuem Pflaster herzurichten und je nach Bedarf auch kleinere Flächen der anderen Gehwege im notwendigen Umfang mit dem bestehenden Pflaster zu richten. Das Angebot der Firma dazu wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für den anstehenden Glasfaserausbau, in Rücksprache mit der Telekom /Glasfaser Plus, Angebote von verschiedenen Tiefbaufirmen für die Erneuerung von Gehwegen in Markt Erlbach einzuholen und vorzulegen.
Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Die für Samstag, den 20.09.2025 geplante Veranstaltung „Der Zenngrund geht auf Reisen“ wird abgesagt. Als Alternative wird eine Fahrt mit der Dampflok ab Fürth nach Chemnitz in das dortige Bahnbetriebswerk angeboten.
2) Die Sperrung der Neuen Straße muss bis 15.08.2025 verlängert werden. Vom 01.09. bis 12.09.2025 ist dann eine erneute Sperrung erforderlich.
3) Der Glasfaserausbau der Deutschen Telekom beginnt im September im Ortsteil Linden.
4) Am Freitag, den 15.08.2025 beginnt um 18:00 Uhr mit dem Empfang am Kirchplatz offiziell die Markt Erlbacher Kirchweih. Hierzu, wie auch zu allen anderen Kirchweihtagen und dem Bürgerschießen am Dienstag, den 19.08.2025 ergeht nochmals herzliche Einladung.
5) An alle Helfer aus den Vereinen, den Kulturbeirat sowie die Mitarbeiter aus dem Bauhof und der Verwaltung ergeht ein ganz herzlicher Dank für die Organisation und Abwicklung des ABBA-OpenAir.
6) Wolfgang Heffner und Gerhard Wagner haben um die jüdische Gedenkstele am Pflanzwasen eine Kettenabsicherung angebracht.
7) Die Berufsschule in Neustadt a.d.Aisch hat uns zwei Sitzbänke gebaut. Diese sollen an der Aurachquelle und am Landschaftsweiher in Linden aufgestellt werden. Hierfür herzlichen Dank.
8) An alle Anbieter für einen Programmpunkt im diesjährigen Ferienprogramm ergeht ebenfalls ein herzlicher Dank.
9) Das Amt für Ländliche Entwicklung hat einen Film über die Feier zur Dorferneuerung in Wilhelmsgreuth erstellt.
10) Nach einem erneuten Austausch mit der Verkehrsbehörde am Landratsamt konnte erwirkt werden, dass in der Nürnberger Straße sowie in der Ortsdurchfahrt Linden eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h angeordnet wird. Die Umsetzung in der Nürnberger Straße erfolgt, sobald dem Landratsamt ein entsprechendes Ministerialschreiben bezüglich der Vollzugshinweise zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Bündelausschreibung Strom
Die Marktgemeinde Markt Erlbach verbraucht so viel Strom, dass regelmäßig eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss, um den günstigsten Stromanbieter zu ermitteln. Die Verwaltung verfügt nicht über das notwendige Know-how, um eine solche Ausschreibung am Strommarkt durchzuführen. Daher wurde die Ausschreibung bisher über den Bayerischen Gemeindetag durchgeführt, der für seine Mitglieder eine Bündelausschreibung organisiert.
Der Bayerische Gemeindetag hat nun einen neuen Rahmenvertrag zur Strombündelausschreiben für seine Mitgliedskommunen mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen. Der Vertrag mit der Firma KUBUS ist inzwischen ausgelaufen und die Ausschreibungen sollen künftig über die Firma enPORTAL GmbH erfolgen.
Der aktuelle Stromliefervertrag läuft noch bis Ende 2026 und um an der nächsten Ausschreibung Ende 2026 teilzunehmen, ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der Firma enPortal erforderlich.
Die Dienstleistungen der Firma enPORTAL kosten je Ausschreibung ca. 2.000 € netto. Außerdem muss sich die Marktgemeinde im Voraus entscheiden, ob sie Normalstrom (Graustrom) oder Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote beschaffen möchte.
Der Preisunterschied zwischen Normalstrom und Ökostrom beträgt ca. 0,25 ct/KWh. Das entspricht Mehrkosten von ca. 1.000 € pro Jahr. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Ökostrom (ohne Neuanlagenquote) ausgeschrieben wird.
Beschluss
1. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der enPortal GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen von elektrischer Energie über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
2. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen soll.
3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu betrachten:
Es soll 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.
4. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzeptes innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
5. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
6. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Innenbereichssatzung Haidt - 2. Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Entwurf der 2. Änderung der Innenbereichssatzung Haidt wurde öffentlich ausgelegt und die Träger Öffentlicher Belange wurden zu dem Entwurf beteiligt. Das Planungsbüro TEAM 4 hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und Abwägungsvorschläge dazu erarbeitet. Diese werden in der Sitzung vorgestellt und die eingegangenen Stellungnahmen können im Original eingesehen werden.
Die Untere Naturschutzbehörde und der BUND-Naturschutz haben Einwendungen vorgebracht (Erhalt von Hecken), die kleine Ergänzungen an den textlichen Festsetzungen und der Begründung erfordern.
Die Anpassungen an der Planung, die sich auf der Grundlage der Abwägungsvorschläge ergeben, sind aber nur gering und berühren keinen Grundzug der Planung. Die angepasste Planung wird in der Sitzung noch einmal erläutert.
Da die Anpassungen nur minimal sind, kann die Planung als Satzung beschlossen werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zu Kenntnis. Die Abwägung wird entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 (Nürnberg) durchgeführt und die Planung entsprechend angepasst.
2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung Haidt wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Aufträge für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Pfarrgasse in Linden und der Nürnberger Straße
1. Der Marktgemeinderat hatte beschlossen, dass der Gehweg in der Pfarrgasse in Linden erneuert werden soll. In dem Zuge wäre es vernünftig auch die Straßenleuchten auszutauschen, denn diese sind mittlerweile auch schon annähernd 50 Jahre alt.
Hierfür hat die Verwaltung ein Angebot der N-ERGIE eingeholt. Diese schlägt vor, als neue Leuchten entweder Leuchten des Typs SL 11 Mini oder SL 11 Midi zu verwenden.
Bei der Variante SL 11 Mini werden Masten mit 6 m Höhe verbaut und es werden insgesamt 6 Leuchten benötigt. Der Angebotspreis liegt bei 20.101,43 € brutto.
Bei der Variante SL 11 Midi werden Masten mit 8 m Höhe verbaut und es werden insgesamt 5 Leuchten benötigt. Der Angebotspreis liebt bei 20.595,43 € brutto.
Da die Pfarrgasse relativ schmal ist, schlägt die Verwaltung vor, dass die etwas kleineren Leuchten (SL 11 Mini) verwendet werden.
2. In der Nürnberger Straße müssen in dem zu erneuernden Straßenabschnitt zwischen Erlanger Straße und der Neuen Straße auch drei Straßenleuchten ausgetauscht werden. Die auszutauschenden Leuchten sind 45 Jahre alt und eine wurde bereits erneuert und kann bestehen bleiben (Leuchte Typ SL 10 Midi)
Da der Straßenraum deutlich breiter ist und wegen der Klassifizierung als Staatsstraße besser ausgeleuchtet werden muss als die Pfarrgasse, wird hier eine Bestückung mit Leuchten des Typs SL 11 Midi (mit 8 m Mast) vorgeschlagen. Das Angebot wird in der Sitzung vorgelegt.
Weil die Nürnberger Straße voraussichtlich erst 2027 erneuert wird, kann es bis dahin Preissteigerungen geben, da sich die Listenpreise für die Leuchten verändern können. Die N-ERGIE ist an ihren Angebotspreis aber nur begrenzte Zeit gebunden.
Beschluss
1. In der Pfarrgasse in Linden sollen die alten Straßenleuchten durch Leuchten des Typs SL 11 Mini ersetzt werden. Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH in Höhe von 20.101,43 € brutto wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.
2. In der Nürnberger Straße sollen im Bereich zwischen Erlanger und der Neuen Straße die Straßenleuchten gegen Leuchten des Typs SL 11 Midi ausgetauscht werden. Das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH in Höhe von 12.851,12 € brutto dafür wird angenommen. Eventuelle moderate Preissteigerungen durch die spätere Ausführung der Maßnahme werden akzeptiert. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen.
33. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) - Teilkapitel 6.2.2 Windenergie
Im Zuge des Aufstellungsbeschlusses zur Fortschreibung des Kapitels 6.2.2 „Windenergie“ hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken im Herbst 2022 beschlossen, das Kapitel im Zuge einer inhaltlich zusammenhängenden Gesamtfortschreibung zu überarbeiten. Das Erreichen der nötigen Flächenbeitragswerte sollte demnach im Zuge einer umfassenden gesamträumlichen Betrachtung in der Region 8 erfolgen. Dies wurde anhand der im Zuge der 31. Änderung und 32. Änderung umgesetzt.
Mit der 33. Änderung sollen die Bestandsgebiete auf der Grundlage der im Rahmen der Planerstellung zur 31. und 32. Änderung gewonnenen Erkenntnisse im Zuge der umfassenden gesamträumlichen Betrachtung des Planraums Westmittelfranken angepasst werden (Streichungen, Anpassung der Gebietszuschnitte). Mit der 33. soll der Zyklus der inhaltlich-konzeptionellen Gesamtfortschreibung des Kapitels 6.2.2 Windenergie abgeschlossen werden.
Im Bereich des Marktes Markt Erlbach sind folgende Bereiche der 33. Änderung betroffen:
Vorranggebiet WK 41 (nördlich von Rimbach):
Die Streichung des mit Windkraftanlagen nicht belegten Vorranggebietes WK 41 ist erforderlich, da das Bestandsgebiet vollumfänglich die neuen Planmaßstäbe des Regionalplans (Vorsorgeabstand zu gemischten Bauflächen) nicht einhält. Um weiterhin einer Windkraftnutzung im Umfeld des Gebietes substanziell Raum zu gewähren, wurden im Rahmen der 31. Änderung unmittelbar nördlich und westlich angrenzend die Vorranggebiete WK 119 und WK 120 aufgenommen.
Vorranggebiet WK 119 (nördlich von Rimbach, westlich von Losaurach):
Das Vorranggebiet WK 119 war eine Neuaufnahme im Zuge der 31. Änderung. Die WK 119 soll im Rahmen der 33. Änderung im Norden, Südwesten und Nordwesten kleinräumig gegenüber dem rechtskräftigen Stand ergänzt werden, um auf der einen Seite bereits erschlossene Standorte zu ermöglichen, auf der anderen Seite aber auch, um im Zuge der im Rahmen der 33. Änderung geplanten Streichung des südlich angrenzenden Vorranggebietes WK 41 hinreichend Planalternativen zu bieten.
Vorranggebiet WK 120 (westlich von Klausaurach):
Das Vorranggebiet WK 120 war eine Neuaufnahme im Zuge der 31. Änderung. Die WK 120 soll im Rahmen der 33. Änderung im Nordosten kleinräumig gegenüber dem rechtskräftigen Stand ergänzt werden, um auf der einen Seite einen bereits erschlossenen Standort zu ermöglichen, auf der anderen Seite aber auch, um im Zuge der im Rahmen der 33. Änderung geplanten Streichung des südlich angrenzenden Vorranggebietes WK 41 hinreichend Planalternativen zu bieten.
Vorranggebiet WK 131 (südlich von Linden):
Das Vorranggebiet WK 131 ist im Wesentlichen eine Streichung des bestehenden Vorbehaltsgebietes WK 70a bzw. kleinflächige Eingliederung (Aufstufung) westlicher Randbereiche der WK 70a in das bestehende Vorranggebiet WK 70 sowie eine kleinflächige Erweiterung des bestehenden Vorranggebietes WK 70. Der Neuzuschnitt ist das Ergebnis einer Anlagenprojektierung in den Gebieten WK 70/WK70a, welche in den nun zur Streichung vorgesehenen Bereichen erhebliche wasserwirtschaftliche und insb. militärische Restriktionen offenlegte.
Diese, gegenüber der Erstausweisung der Gebiete veränderte bzw. konkretisierte, abwägungserhebliche Sachlage führt im Ergebnis zu den geplanten Streichungen und Auf-stufungen von Teilbereichen des Vorbehaltsgebietes WK 70a bzw. zum Neuzuschnitt des vormaligen Vorranggebietes WK 70.
Die genannten vier Änderungen, die unser Gemeindegebiet betreffen, sind unwesentlich und betreffen nicht die Grundzüge der jeweiligen Planung bzw. Standorte, so dass unsere Belange nicht berührt werden und der 33. Änderung ohne Einwände oder Anmerkungen zugestimmt werden kann.
Beschluss
Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwände gegen die 33. Änderung des Regionalplans und stimmt dieser zu.