Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neustadt (Aisch) – Bad Windsheim hat die aktuellen Bodenrichtwerte für das Gebiet des Marktes Markt Erlbach übermittelt.
Gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV können die Bodenrichtwerte (als Karte und in Listenform, inkl. Erläuterung) in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich den 18.09.2026 im Bauamt des Marktes (Rathaus 2. OG, Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach) während der üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.
Darüber hinaus hat jedermann das Recht gemäß § 12 (2) BayGaV von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt (gutachterausschuss@kreis-nea.de) gegen Gebühr schriftliche Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.
Voraussichtlich ab Mitte August 2026 können die Richtwertzonen inkl. Bodenrichtwerte für den außerdem auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de kostenfrei eingesehen werden.
Urheberrechtshinweis
Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem jeweiligen Gutachterausschuss das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Abschriften einzelner Daten - während der Dauer der Auslegung - sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.
Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.
Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.
Ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte sind rechtsverbindlich.
Markt Erlbach, den 14.08.2026