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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Flurneuordnung und Dorferneuerung Humprechtsau 2

Stadt Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Ausführungsanordnung

Im Verfahren Humprechtsau 2 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.12.2025 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Die Änderungen der Gemeindegrenzen treten am 01.12.2025 in Kraft.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Philipp-Zorn-Str. 37, 91522 Ansbach

(Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 01.09.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283/index.php)

Hinweis

Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die Förderung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des

neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 30.11.2025, beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Str. 37, 91522 Ansbach gestellt werden.

gez. Werner Heindl
Baudirektor