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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 19/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Gemäß unserer gemeindlichen Reinigungs- und Sicherungsverordnung sind alle Anlieger an Straßen und Gehwegen verpflichtet, diese sauber zu halten und Reinigungsarbeiten durchzuführen. Leider müssen wir feststellen, dass dieser Pflicht kaum nachgekommen wird. Daher möchten wir Sie als Anlieger an Ihre Reinigungspflicht erinnern.

Reinigungsfläche ist grundsätzlich der gesamte Bereich von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnmitte, also Gehwege, Radwege, Seitenstreifen, Parkplätze, Fahrbahn, Gräben, Böschungen und Grünstreifen

Dies betrifft auch die Straßenseiten, auf denen kein Gehweg vorhanden ist!

Folgende Reinigungsarbeiten sind durchzuführen:

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Kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat entfernen

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Entfernung von Laub, insbesondere bei feuchter Witterung

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Säuberung der Ritzen und Risse (Moos, Gras, Unkraut)

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Freimachen der Abflussrinnen und Kanaleinläufe

Wir bitten zukünftig um zuverlässigere Beachtung dieser Vorschriften.