Hundekot ist ausschließlich Restmüll und kann nur über die schwarze Tonne entsorgt werden. Hier stehen hygienische Gründe im Vordergrund.
Des Weiteren informiert die Abfallwirtschaft, dass gemäß § 14 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung es seit dem 01.01.2010 nicht mehr gestattet ist, biologisch abbaubare Mülltüten und Kunststoffe (z. B. kompostierbare Joghurtbecher und biologisch abbaubare Kompostbeutel) in die Biotonne zu geben.
Verwenden Sie bitte Produkte aus Papier (etwa Zeitungspapier oder Bäckertüten ohne Sichtstreifen).