Im Hinblick auf die anstehenden Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 werden im Rathaus durch die Deutsche Post vereinzelt Wahlbenachrichtungen als „Unzustellbar“ zurückgegeben. Alle Wahlberechtigten, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können dennoch unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes (zwingende Voraussetzung) am Wahltag im Wahllokal wählen oder im Rathaus die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen unser Wahlamt unter der Rufnummer 09106/9293-13 oder -14 oder unser Geschäftsleiter Sebastian Gaukler unter der Durchwahl -10.