Der Markt Markt Erlbach übernimmt – wie bereits bekanntgegeben wurde – mit Wirkung zum 01.01.2026 den Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde.
Wir möchten bereits jetzt alle Nutzungsberechtigten der Grabmäler darauf hinweisen, dass wir einmal jährlich eine Standfestigkeitsprüfung aller Grabmäler durch ein Fachunternehmen durchführen lassen.
Dem Markt obliegt ab diesem Zeitpunkt die Verklehrssicherungspflicht auf dem Friedhof und hierunter fällt auch die gesetzlich vorgeschriebene Standfestigkeitsprüfung.
Ursachen für eine fehlende Standfestigkeit können u.a. eine fehlende oder schadhafte Verbindung zwischen Grabstein und Sockel, Witterungseinflüsse oder das Absenken des umliegenden Erdreichs sein.
Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass die vorgeschriebene Standfestigkeit nicht gegeben ist, werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten von uns hierüber schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Wenn ein erheblicher Mangel festgestellt wird, wird das Grabmal ggf. zusätzlich gesichert oder umgelegt.
Die Kosten für erforderliche Maßnahmen trägt jeweils der Grabnutzungsberechtigte.
Die Standfestigkeitsprüfung wird zukünftig auch jährlich auf dem Friedhof in Linden durchgeführt.