In letzter Zeit müssen wir leider wieder vermehrt feststellen, dass Bäume, Hecken und Sträucher von privaten Grundstücken in die öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Fahrbahnen) ragen und die Grundstückseigentümer nicht die erforderlichen Maßnahmen treffen. Nachfolgend finden Sie Hinweise für eine korrekte Verhaltensweise bei diesem Missstand:
| - | Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. |
| - | Über Straßen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. |
| - | Über Fußwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen. |
| - | Ab Hinterkante von Straßen und Wegen sind größere Sträucher und Pflanzen 50 cm zurückzuschneiden. |
| - | Bei Straßeneinmündungen, Straßenkreuzungen und Ausfahrten auf die Straßen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. |
| - | Gehweg- und Straßenabschlüsse müssen sichtbar sein und frei gehalten werden. |
| - | Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder müssen dauernd frei bleiben. |
| - | Die Bedienung der Hydranten muss allseitig gewährleistet sein. |