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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 21/2024
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.07.2024

In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 12.07.2024 wurden u.a. folgende Themen behandelt:

Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)

1) Das Drehleiterfahrzeug, das unsere Feuerwehrführungskräfte ins Auge gefasst hatten und über das wir in der letzten nichtöffentlichen Sitzung einen Beschluss gefasst haben, konnte bei der durchgeführten Auktion zum Preis von 63.500,00 Euro erworben werden.

2) In der Unterkunft in der Frankenstraße sind aktuell 26 Personen aus Mittel- und Südamerika sowie neun türkisch-stämmige Asylbewerber untergebracht. Der Großteil der Personen steht in einem Arbeitsverhältnis (Gubesch und artec), zwei Personen machen eine Ausbildung in der Pflege in Neustadt a.d.Aisch und eine Person eine Ausbildung zum Bürokaufmann.

3) Die Veranstaltung „Der Zenngrund geht auf Reisen“ wird erst im Herbst 2025 stattfinden.

4) Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

700,00 Euro Rechnungsverzicht von Norbert Wick für die FF Eschenbach

133,00 Euro von Norbert Wick für die Kinderfeuerwehr „Löschbande“

500,00 Euro von Werner Kube für den FF-Verein Eschenbach

200,00 Euro von Kastner Produktgestaltung GmbH für den FF-Verein Eschenbach

100,00 Euro von Heffner+Müller Ingenieurbüro für den FF-Verein Eschenbach

5) Mit folgenden Kinder- und Schülerzahlen wird - Stand heute - für das neue Kindergarten- bzw. Schuljahr gerechnet:

Schülerzahlen

Grundschule: 244 Schüler (im laufenden Jahr 218), davon 1. bis 3. Klasse dreizügig

Mittelschule: 127 Schüler (im laufenden Jahr 128), keine Ganztagesklasse mehr

Gesamtschülerzahl: 371

Kinderzahlen

Evangelischer Kindergarten: 95 Kinder, davon 77 Regelkinder und 18 Kinder unter 3 Jahren (ein paar Kitaplätze sind noch frei, allerdings gibt es noch offene Anmeldungen)

Waldkita: 20 Kinder (voll belegt)

Kita Scheunenwichtel: 73 Kinder, aktuell 2 freie Plätze, ab Januar 81 Kinder, mit Doppelplatzbelegung 85 Kinder

Kita Wegfeldstrolche: 76 Kinder (voll belegt)

Hort: 100 Kinder (voll belegt), Überbelegung beantragt

Gesamtkinderzahl: 364

Neubau des REWE-Marktes - Vorstellung des Projektes durch den Investor

Der Eigentümer des REWE-Marktes hat in der vergangenen Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Neubau eines größeren REWE-Marktes beantragt und wird das Projekt nun in der öffentlichen Sitzung vorstellen.

Herr Alexander Deisenrieder, Regionalleiter im Bereich Expansionsmanagement der REWE-Gruppe und Herr Johannes Hofbauer, Geschäftsführer der CIG Immobilien GmbH (=Eigentümerin des Grundstücks) erläutern anhand einer Präsentation die Pläne für den Neubau eines neuen Marktes.

Der aktuelle Markt einschließlich des Getränkemarktes wird Ende August schließen. Für den Abbruch und den Neubau bis hin zur Neueröffnung ist mit einem Zeitraum von neun bis zwölf Monaten zu rechnen.

Übergabe Projektierung Neubau Kita Kirchgasse 15 an unsere WBG

Das Anwesen Kirchgasse 15 wurde der WBG zur Entwicklung übertragen und der Marktgemeinderat hatte beschlossen, dass dort eine neue viergruppige Kindertagesstätte als Ersatz für den evangelischen Kindergarten entstehen soll.

Um das Projekt anzuschieben hat die Marktgemeinde das Büro Wirsching und Madinger mit der Erarbeitung einer Vorplanung (LP 1 + 2) beauftragt. Das Büro Wirsching und Madinger hat nun einen ersten Entwurf für den Neubau der KITA an der Kirchgasse erarbeitet und der Entwurf wird in der Sitzung vorgelegt. Aktuell findet dazu noch die interne Abstimmung mit der Kirche und der WBG statt.

Das Planungsbüro schätzt die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf ca. 4,5 - 5,0 Mio. €. Die Förderung wird voraussichtlich ca. 2,5 Mio. € betragen.

Wie bereits vorab besprochen wäre es sinnvoll, das Projekt an die WBG zu übergeben, da diese freier agieren und auch einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Darüber hinaus würde die WBG die Verwaltung bei der Abwicklung der Baumaßnahme und dem späteren Gebäudeunterhalt deutlich entlasten.

Dazu bedarf es aber auch eines formalen Beschlusses des Marktgemeinderates, um das Projekt und auch um die zusätzlichen Grundstücksflächen (Grundstück für die Außenanlagen) an die WBG zu übertragen.

Mit der WBG hat ein Vorgespräch bezüglich der Umsetzung stattgefunden und diese ist bereit, das Projekt zu realisieren.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen zum Neubau einer Kindertagesstätte zur Kenntnis.

2. Das Projekt und die weiteren erforderlichen Grundstücksflächen (Teilflächen aus den Flst. 200/1, Flst. 809 und das Flst. 810 aus der Gemarkung Markt Erlbach) sollen an die WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG übertragen werden. Hierzu soll ein Vereinbarungsentwurf aufgesetzt und zur Abstimmung vorgelegt werden.

Beschaffung von digitalen Meldeempfängern im Rahmen des Sonderförderprogramms

Der Freistaat Bayern fördert noch bis Ende des Jahres 2024 die Beschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk (sog. Pager) im Bereich der kommunalen Feuerwehr. Diese Umrüstung ist notwendig, um von Analogfunk auf Digitalfunk übergehen zu können.

Die Anschaffungskosten eines Pagers samt Sicherheitskarte liegen bei ca. 820 Euro pro Gerät. Die Förderung beträgt 80 Prozent, höchstens jedoch 680 Euro pro Gerät.

Für die Förderung ist die Stärkemeldung unserer Feuerwehren zum Stichtag 01.01.2019 relevant. Laut dieser Meldung werden uns 69 Geräte gefördert.

In Rücksprache mit unseren Kommandanten reicht diese Anzahl nicht mehr aus. Sinnvoll wäre die Anschaffung von 90 Pagern.

Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 73.800 Euro. Es wird mit einer Förderung von max. 46.920 Euro gerechnet.

Vergleichsangebote können hier nicht eingeholt werden, da die Beschaffung dieser Meldeempfänger über die Regierung im BOS-Einkaufsportal abzuwickeln ist.

Haushaltsmittel waren für diese Anschaffung nicht vorgesehen. Es stehen jedoch noch HH-Mittel, welche für die Drehleiteranschaffung nicht verbraucht wurden, zur Verfügung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung von 90 digitalen Meldeempfängern im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk.

Dorferneuerung Rimbach - Beschluss zur Einleitung der einfachen Dorferneuerung

Im Juni hat eine zweite Bürgerversammlung zu der Dorferneuerung in Rimbach stattgefunden. Dabei wurden die überarbeiteten Planungen vorgestellt und die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen besprochen.

Hauptthemen waren dabei der weitere Umgang mit dem Hirtenhäuschen und dessen Umfeld, die Anlage eines Gehweges an der Kreisstraße und eine bauliche Anpassung der südlichen Ortseinfahrt, um den Durchfahrtsverkehr zu bremsen.

Zum Hirtenhäuschen mit Umfeld und dem Gehweg gab es verschiedene Meinungen im Dorf. Ein kleiner Teil der Anlieger wollte, dass das Hirtenhäuschen abgebrochen und die Straße verbreitert wird. Der überwiegende Teil und auch das Amt für ländliche Entwicklung wünschen aber einen Erhalt und eine Sanierung bzw. Umbau des Gebäudes.

Bei dem Gehweg an der Kreisstraße möchten zwei Anlieger, dass die Situation so bleibt wie sie ist, der überwiegende Teil wünscht aber einen einseitigen Gehweg auf der Westseite der Kreisstraße.

Der aktuelle Planungsstand wird in der Sitzung genauer erläutert und liegt auch in der Anlage bei.

Um den Förderantrag für die Maßnahme zu stellen, muss der Marktgemeinderat noch einen formalen Beschluss fassen.

Die Bürger hatten im Frühjahr auch einen eigenen Workshop organisiert und dabei viele verschiedene Wünsche vorgebracht. Das Protokoll wird ebenfalls beigelegt.

Die Wünsche lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:

1.

Ästhetik (Pflasterbelag und Beleuchtung)

2.

Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kreisstraße

3.

Gehsteig an der Beerbacher Straße

4.

Öffentliche Mobilität (Bushaltestelle und Mitfahrbank)

5.

Gemeinschaftsfördernder Dorfplatz (Sitzgelegenheiten, Backhäuschen, Brunnen, Getränkeautomat, Boule-Feld, Lagerfeuerplatz…)

Zu 1. Die Wünsche zur Ästhetik lassen sich größtenteils berücksichtigen.

Zu 2. Der Bau eines Gehweges im Ort verschmälert die Fahrbahn und trägt damit zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung im nördlichen Teil bei. Im südlichen Teil ist bauliche Lösung nur möglich, wenn der entsprechende Grunderwerb erfolgen kann. Es ist aber fraglich, ob wir die benötigte Fläche bekommen können.

Zu 3. Ein Gehsteig an der Beerbacher Straße ist zwar möglich, aber aus Sicht der Verwaltung unnötig. Auf der Straße gibt es so gut wie keinen Durchgangsverkehr und die Verkehrsbelastung ist insgesamt so gering, dass man auf der Straße gefahrlos Fußball spielen könnte.

Darüber hinaus müssten die Anlieger im Rahmen der Erschließungsbeitragssatzung an der Neuanlage des Gehweges 90 % der Kosten tragen.

Zu 4. Eine Bushaltestelle an der Kreisstraße ist leider nicht möglich, weil sich keiner der Eigentümer der geeigneten Flächen bereit erklärt hat eine Fläche abzutreten.

Eine Mitfahrbank, oder zumindest eine Sitzgelegenheit an der Kreisstraße aber möglich und wird eingeplant.

Zu 5. Ein Brunnen mit Sprühnebel in der Ortsmitte wäre zwar möglich, ist aber beim Bau und Unterhalt recht teuer. Ein Wasserspender am Hirtenhäuschen wäre bei Bedarf einfacher umzusetzen. Für ein Boule-Feld, Lagerfeuer ist aber kein ausreichender Platz.

Auch ein Getränke- und Essensautomat, eine Fahrradreparaturstation und ein Backhäuschen sind prinzipiell vorstellbar, aber der jeweilige Nutzen kann durchaus diskutiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass diese kleineren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung des Hirtenhäuschens nochmals im Detail diskutiert werden.

Beschluss (Einzelabstimmung)

1.

Mit der aktuellen Planung zur Dorferneuerung besteht Einverständnis und diese soll beantragt werden.

2.

Das Hirtenhäuschen soll saniert und erneuert werden.

3.

An der Kreisstraße soll auf der Westseite ein durchgängiger Gehweg errichtet werden. Wenn möglich, dann soll auch eine Obstbaumreihe an der Straße nach Beerbach und eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduktion am südlichen Ortseingang realisiert werden. Auf einen Gehsteig an der Straße nach Beerbach und einen Sprühnebelbrunnen auf dem Dorfplatz wird verzichtet.

4.

Auf der Grundlage der Planung soll die Verwaltung den entsprechenden Antrag auf Einleitung der einfachen Dorferneuerung stellen.

5.

Die Tiefbauarbeiten sollen ausgeschrieben werden.

6.

Die Verwaltung wird beauftragt für die Erneuerung des Hirtenhäuschens Angebote für die Planungsleistungen einzuholen und vorzulegen.

7.

Die von den Bürgern vorgebrachten kleineren Maßnahmen wie ein Backhäuschen, ein Trinkbrunnen, ein Getränkeautomat, Fahrradreparaturstation…. sollen bei der Detailplanung zur Hirtenhäuschen nochmals diskutiert werden.

Neubau einer Ganztagesbetreuung in der Grundschule/Hort - Vergabeverfahren zu den weiteren Fachplanungen

Für die Ganztagesbetreuung müssen noch weitere Fachplanungen (z.B. Statik, Haustechnik….) beauftragt werden. Wegen einer Änderung im Vergaberecht müssen Planungsleistungen seit dem vergangenen Jahr addiert werden und wenn diese die Schwelle für europaweite Vergaben in Summe überschreiten, dann müssen die verschiedenen Fachplanungen europaweit ausgeschrieben werden.

Dies bedeutet einen deutlich höheren zeitlichen und finanziellen Aufwand.

Das Vergaberecht bietet aber immer noch ein kleines Schlupfloch, um zumindest einen Teil der Planungsleistungen ohne europaweites Verfahren vergeben zu können.

Die Regelung besagt sinngemäß, dass Leistungen bis zu einer Gesamtsumme von 20 % der gesamten geschätzten Planungskosten auch in einem nationalen Verfahren beauftragt werden können.

Die Gesamtplanungskosten für die Ganztagesbetreuung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 285.000 € netto. Darin enthalten sind folgende Leistungsbilder nach HOAI:

Objektplanung - 160.000 €

Tragwerksplanung - 43.000 €

Technische Gebäudeausrüstung - 82.000 €

20 % von dieser Summe entspräche einem Betrag von 57.000 €. Demnach wäre es möglich das Leistungsbild der Tragwerksplanung (geschätzte Kosten 43.000 € netto) auch ohne europaweites Verfahren zu vergeben.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass für dieses Leistungsbild Angebote eingeholt werden ohne europaweites Verfahren. Da diese Leistung kurzfristig schon in einer frühen Phase der Planung erforderlich ist, bittet die Verwaltung darum, dass der Marktgemeinderat zustimmt, dass die Leistung an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden kann.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Da eine Vergabe des Leistungsbildes der Tragwerksplanung im Rahmen der Ausnahmeregelung nach § 3 (9) VgV ohne europaweite Ausschreibung möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.