Wasserrecht;
Kläranlage Altselingsbach/Altziegenrück - Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Abwasseranlage Altselingsbach in das Gewässer Selingsbach;
Markt Markt Erlbach; Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 18.09.2025, Aktenzeichen 42-6323-0035-2014-se, sowie die geprüften Antragsunterlagen liegen ab 10.10.2025, zwei Wochen lang bis einschließlich 24.10.2025 während der allgemeinen Dienststunden bei dem Markt Markt Erlbach und im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch (Zimmer A 213) zur Einsichtnahme aus.
Der Bescheid, die Antragsunterlagen und dieser Bekanntmachungstext sind parallel auch auf den Internetauftritten des Marktes Markt Erlbach unter dem Link: www.markt-erlbach.de sowie auf den Internetseiten des Landkreises
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link www.kreis-nea.de/qr/27a, bzw. über den nebenstehenden QR-Code abrufbar.
Aus technischen Gründen konnten die Prüfstempel des amtlichen Sachverständigen nicht in den digitalen Plansatz übertragen werden. Eventuelle Roteintragungen, Prüf- und Genehmigungsvermerke sind in diesen jedoch enthalten. Die vollständigen Planunterlagen liegen in Papierform für Sie zur Einsicht bereit.
Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 18.09.2025, Aktenzeichen 42-6323-0035-2014-se, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffen als zugestellt (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach
91522 Ansbach
Haus- und Postanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.