In der Sitzung des Marktgemeinderates am 06.10.2023 wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.07.2023
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.07.2023 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
Top 13 - Vergabe des Auftrags zum Gigabitausbau
1. Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden gutachterlichen Bewertung das Angebot der GlasfaserPlus GmbH vom 27.06.2023 mit einer Wirtschaftlichkeitslücke von 4.700.000 € anzunehmen und beauftragt die erste Bürgermeisterin, bei der Regierung von Mittelfranken die Zustimmung zum Förderantrag einzuholen.
2. Weiterhin wird die erste Bürgermeisterin - vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Mittelfranken bzw. der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns - beauftragt und ermächtigt, mit der GlasfaserPlus GmbH den Kooperationsvertrag zu verhandeln und abzuschließen.
3. Folgender Finanzierungsplan wird festgelegt:
| 2024: | Abruf von Fördermitteln in Höhe von 1.057.500 €, | Eigenmittel: 117.500 € |
| 2026: | Abruf von Fördermitteln in Höhe von 2.115.000 €, | Eigenmittel: 235.000 € |
| 2027: | Abruf von Fördermitteln in Höhe von 1.057.500 €, | Eigenmittel: 117.500 € |
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sollen für die entsprechenden Haushaltsjahre vorgesehen werden.
Top 15 - Wahl eines Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023 der WBG Zirndorf/Markt Erlbach GmbH & Co. KG
Der Marktgemeinderat beschließt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwarz Harrer vom Ende GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes für die WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG zu beauftragen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG zu fassen.
Bericht der ersten Bürgermeisterin
Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:
1) Erwin Tiefel spendet uns für den Panazolplatz ein Kunstwerk in Form eines Windspiels: Eine Wetterfahne in den französischen Nationalfarben.
2) Die N-ERGIE Netz GmbH plant einen Ausbau der bestehenden 110-KV-Hochspannungstrasse zwischen Neudorf und Endsee. Diese Trasse quert das Gemeindegebiet südlich von Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth. Die bestehende Trasse ist aktuell nur einseitig mit Kabeln bespannt. Im Zuge des für die erneuerbaren Energien erforderlichen Ausbaus sollen die bestehenden Masten durch neue Masten ersetzt und beidseitig bespannt werden. Die alten Masten haben eine Höhe von 23 - 35 m und eine Breite von ca. 10 m. Die neuen Masten sind mit einer Höhe von 25 - 37 m und einer Breite von ca. 10 m geplant und damit nur unwesentlich höher als die alten Masten. Durch den Umbau und die umfangreichere Bespannung soll die neue Trasse die fünffache Transportkapazität der alten Trasse haben. Die N-ERGIE bereitet aktuell das Planfeststellungsverfahren dafür vor und wird die Marktgemeinde im Verfahren nochmals beteiligen.
3) Die Zusammenarbeit in der Kommunalen Allianz AurachZenn wird fortgesetzt. Dazu wird das ILEK fortgeschrieben, was wiederum eine Ausschreibung dieser Leistung erforderlich macht.
4) Information zur Wärmeplanung für Kommunen: Eine Wärmeplanung wird auch für Kommunen unter 10.000 Einwohnern verpflichtend werden. Allerdings haben die Länder hier noch Ausgestaltungsspielraum. Erst wenn die Rahmenbedingungen für uns klar sind, werden wir uns dem Thema widmen.
5) Auf den Plätzen liegen für jedes Mitglied ein Kalender der Städtepartnerschaft, ein Fächer sowie ein Aufkleber aus.
6) Am Feuerwehrgerätehaus finden aktuell rege Bautätigkeiten zur Ertüchtigung des Obergeschosses statt. An alle Helfer ergeht hierfür ein herzlicher Dank.
Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum Anbau einer Ganztagesbetreuung an der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule
Das Büro Wirsching und Madinger hat eine Machbarkeitsstudie zum Anbau einer Ganztagesbetreuung für die Caspar-Löner-Schule erarbeitet. Das Büro hat sich mit zwei Varianten auseinandergesetzt. Die Studie wird in der Sitzung vorgestellt. Da der Rechtsanspruch zur Ganztagesbetreuung schon in wenigen Jahren greifen wird, ist es notwendig, dass mit der Planung und Ausführung umgehend begonnen wird. Die Planungsleistungen und Fachplanungen können allerdings nicht direkt vergeben werden, sondern müssen ausgeschrieben werden. Im Vergaberecht hat sich zudem erst kürzlich eine Änderung ergeben, die dafür sorgt, dass eine europaweite Ausschreibung der Objektplanung und Fachplanungen erforderlich wäre. Diese Ausschreibung kann die Verwaltung nicht selbst durchführen und müsste dafür auf externe Unterstützung zurückgreifen. Alternativ dazu wäre auch die Umsetzung des Projektes über einen Bauträger oder die WBG denkbar.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudie des Büros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Variante 1 (Abbruch Hausmeisterhaus und Erweiterungsbau des bestehenden Gebäudes) soll umgesetzt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Planung und der Bau eventuell günstiger über einen Bauträger oder die WBG erfolgen können. Das Ergebnis soll zur Entscheidung über das weitere Vorgehen wieder vorgelegt werden.
Ergebnis der Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Kindertagesstätte
Das Büro Wirsching und Madinger hat eine Machbarkeitsstudie zum Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte erarbeitet und wird diese auch in der Sitzung vorstellen. Aus Sicht des Planungsbüros gibt die folgenden drei möglichen Varianten:
Auch hierfür müsste der Planungsauftrag ausgeschrieben und vergeben werden. Bei einer Bausumme von ca. 4.000.000 € ist aber in jedem Falle eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung wäre es auch in diesem Falle sinnvoll zu prüfen, ob Planung und Bau einfacher und günstiger über einen Bauträger oder die WBG abgewickelt werden können.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die Machbarkeitsstudie des Büros Wirsching und Madinger zur Kenntnis. Die Variante 2 (Abbruch Wohnhaus und Scheune Kirchgasse 15 und Neubau) soll umgesetzt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob die Planung und der Bau eventuell günstiger über einen Bauträger oder die WBG erfolgen können. Das Ergebnis soll zur Entscheidung über das weitere Vorgehen wieder vorgelegt werden.
Trägerschaft für eine zukünftige Kindertagesstätte
Mit Schreiben vom 20.09.2023 hat uns die evangelische Kirchengemeinde mitgeteilt, dass ein Ersatzneubau des evangelischen Kindergartens auf dem Grundstück zwischen Kilianskirche und Pfarrhaus abgelehnt wird. Wenn nun die Kommune auf eigenem Grund eine neue Einrichtung plant, so bittet die evangelische Kirchengemeinde allerdings schon heute um Zusage, die Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte (viergruppige Einrichtung mit Kindergarten und Kinderkrippe) übernehmen zu können. Diese Zusage erbittet die Kirchengemeinde, weil der Betrieb des neuen Waldkindergartens alleine für die Kirche nicht wirtschaftlich betrieben werden kann und bei einer Unsicherheit, ob der Kindergartenneubau evtl. an einen anderen Träger fallen könnte, zu Personalfluktuation führen wird.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Vergabe der Trägerschaft für die neu zu errichtende Kindertagesstätte an die evangelische Kirchengemeinde. Der bisherige evangelische Kindergarten wird dann aufgelassen.
Bedarfsanerkennung nach dem BayKiBiG
Nachdem nun die meisten Familien im Neubaugebiet Kirchsteigfeld eingezogen sind, kann der Betreuungsbedarf noch einmal konkretisiert werden. Es sind weniger bzw. schon ältere Kinder als geschätzt. Aktuell werden außerdem fünf Markt Erlbacher Kinder in Einrichtungen in anderen Gemeinden betreut, die Gründe hierfür sind uns nur zum Teil bekannt. Für Krippenkinder ab 1 Jahr rechnen wir mit einem Betreuungsbedarf von etwa 70 %, ausgehend von 54 Geburten jährlich, somit 76 Plätzen (zwei Jahrgänge). Diese stehen in zwei Gruppen im Spatzennest (26 Plätze), zwei Gruppen bei den Wegfeldstrolchen (26 Plätzen) und einer bei den Scheunenwichteln (12 Plätzen), sowie 15 Plätzen in der derzeitigen Kleinkindgruppe ab 2 Jahren im evangelischen Kindergarten zur Verfügung. Die Kleinkindgruppe soll erst mit einem geplanten Neubau in eine Krippengruppe umgewandelt werden. Im Alter zwischen 3 Jahren bis zur Einschulung sind etwa 220 Kinder, die alle einen Betreuungsplatz benötigen. Ein Puffer im Betreuungsangebot von 10 % für Zuzüge wird empfohlen, also 240 Plätze. Derzeit bieten die Wegfeldstrolche 50, die Scheunenwichtel 75 und der evangelische Kindergarten 103 Plätze an, also insgesamt 228. Der geplante Neubau soll nur noch 75 Kindergartenplätze anbieten, dafür werden Plätze im zukünftigen Waldkindergarten für 40 Kinder geschaffen. Der Hortbedarf steigt spätestens mit Einführung des Rechtsanspruches ab 01.09.2026. Im Grundschulalter sind durchschnittlich 220 Kinder, wie viele davon tatsächlich einen Hortplatz benötigen, lässt sich noch nicht genau sagen. Eine Erweiterung zur Umsetzung des Rechtsanspruches ist geplant. Es werden 175 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt, das entspricht 80 %.
Beschluss
Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.09.2024 als Bedarf folgende Plätze an:
| 76 Plätze | für Kinder bis 3 Jahren in Krippen |
| 200 Plätze | für fast 3-jährige bis zur Einschulung in Kindergärten und weitere |
| 40 Plätze | für 3-jährige bis zur Einschulung im Waldkindergarten |
| sowie ab 01.09.2026 | |
| 175 Plätze | im Hort für Grundschulkinder |
Änderungsantrag zur Biogasanlage Altziegenrück
Im Jahr 2020 wurde ein Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage in Altziegenrück gestellt. Die Anlage wurde inzwischen erweitert, die Ausführung erfolgte aber teilweise abweichend von der Genehmigung. Daher müssen die Änderung in einem Tekturverfahren nochmals genehmigt werden. Der Tekturantrag umfasst folgende Änderungen:
Aus Sicht der Verwaltung sind die Änderungen planungsrechtlich nicht anders zu bewerten als das ursprüngliche Bauvorhaben. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist nach § 35 (1) BauGB privilegiert. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Daher kann die Tektur genehmigt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für das Bauvorhaben mit der Bautennummer 04/2020 auf dem Flst. 501, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Nutzungsänderung eines Stalles zu Gewerbe und Lager in Oberulsenbach
Beim Anwesen Oberulsenbach 40 befindet sich ein größeres leerstehendes Stallgebäude. Der Eigentümer hat vor einigen Monaten die sogenannte Impulsberatung der Allianz AurachZenn in Anspruch genommen und dabei die Bausubstanz auf grundsätzliche Nutzungsmöglichkeiten einschätzen lassen. Nun möchte er eine Nutzungsänderung vornehmen und einen Teil der Halle gewerblich und den Rest der Fläche als Lagerraum nutzen. Im gewerblichen Teil soll ein metallverarbeitender Betrieb mit CNC-Fräse eingerichtet werden und der Eigentümer plant diesen zunächst im Nebenerwerb und als 1-Mann-Betrieb zu betreiben. Das Bauvorhaben befindet sich in einem Bereich, der planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB einzuschätzen ist. Das Bauvorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist daher als sogenanntes „Sonstiges Vorhaben“ nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Als solches ist es zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und es keine der in § 35 (3) BauGB genannten öffentlichen Belange beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert und eine Beeinträchtigung der im Gesetz genannten öffentlichen Belange ist nicht ersichtlich. Daher kann das Vorhaben zugelassen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung des Stalles auf dem Flst. 384, Gemarkung Buchen, wird erteilt.
Bau eines Pufferspeichers für die Biogasanlage bei Oberulsenbach
Die Biogasanlage bei Oberulsenbach soll um einen großen Pufferspeicher mit ca. 18,30 m Höhe ergänzt werden, um das Nahwärmenetz effektiver betreiben zu können. Der Lageplan und die Ansichten des Bauvorhabens liegen in der Anlage bei. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und gehört zu den privilegierten Vorhaben. Daher kann es zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Daher kann das Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Für den Bau eines Pufferspeichers für die bestehende Biogasanlage auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Vorstellung des Vorentwurfes zum Bau eines Firmensitzes und von Wohngebäuden am Zennhäuser Weg
Die Firma Wust-Wind- und Sonne hat vor einiger Zeit ein gewerbliches Areal (ehemals Fa. Biermann) am Zennhäuser Weg erworben und die alten Gebäude darauf abgebrochen. Die Firma hat inzwischen einen Vorentwurf für die geplante Bebauung auf dem Gelände erarbeitet und diese mit dem Landratsamt vorbesprochen. Die geplanten Gebäude fügen sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung kann gesichert werden. Daher ist das Vorhaben auch nach § 34 BauGB ohne Bebauungsplanverfahren zulässig. Darüber hinaus wird aktuell auch der Schallschutz geprüft, um auszuschließen, dass der südlich angrenzende Gewerbebetrieb durch das Bauvorhaben in seinem Bestand nicht beeinträchtigt wird. Durch die Planung wird ein aktuell ungenutztes innerörtliches Areal deutlich aufgewertet, die Firma Wust-Wind- und Sonne kann sich einen angemessenen Firmensitz mit entsprechenden Kapazitäten einrichten und es entsteht dringend benötigter zusätzlicher Wohnraum. Der Marktgemeinderat nimmt die Planung der Firma Wust-Wind- und Sonne zur Kenntnis.
Vergabe eines Straßennamens
Im Zusammenhang mit der Planung des Waldkindergartes wurde von den im Verfahren beteiligten Stellen auch mitgeteilt, dass die Einrichtung eine Adresse erhalten sollte, damit der Waldkindergarten auch leichter von Rettungsdiensten und Auswärtigen gefunden werden kann. Die Wege in dem betreffenden Bereich haben aktuell noch keine Straßennamen und es wäre (wegen der Sperrung für den Durchfahrtsverkehr am südlichen Ende des Zennhäuser Weges) auch nicht sinnvoll, den Feldweg dem Zennhäuser Weg zuzuschreiben. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Feldweg, der südlich an den asphaltierten Bereich des Zennhäuser Weges angrenzt einen eigenen Namen erhält.
Beschluss
1. Der nördliche Teil des Flst. 319, Gemarkung Markt Erlbach, mit einer Länge von ca. 20 m, soll mit dem Flst. 303/1, Gemarkung Markt Erlbach verschmolzen und dem Zennhäuser Weg zugeschlagen werden.
2. Der südlich daran angrenzende Teil des Flst. 319, Gemarkung Markt Erlbach, mit einer Länge von ca. 257 m, sowie der nördliche Teil des Flst. 334, Gemarkung Markt Erlbach mit einer Länge von 64 m erhalten den Straßennamen „Zum Bäckerholz“.
Informationen zum Stand des Umbaus der Kläranlage Linden
Die Umbauarbeiten an der Kläranlage Linden sind in vollem Gange und der umgebaute Rechtlerweiher und das Betonabsetzbecken wurden inzwischen schon in Betrieb genommen. Aktuell wird der ehemalige Klärteich umgebaut. Dabei wurde festgestellt, dass sich in dem Teich deutlich mehr Klärschlamm befunden hat als vorab angenommen. Dadurch bedingt sind die Entsorgungskosten für den Klärschlamm deutlich höher ausgefallen als ursprünglich veranschlagt. Vor Baubeginn wurde angenommen, dass etwa 2.000 m³ Schlamm in dem Weiher vorhanden sind, tatsächlich waren es aber mehr als 5.000 m³ und eine weitere Restmenge konnte aus technischen Gründen nicht aus dem Weiher abgesaugt werden. Da der Klärschlamm sehr dünnflüssig ist (Feststoffgehalt von unter 5 %), war es vorab nicht möglich die Menge genauer zu schätzen. Es ist zu vermuten, dass der Klärweiher seit seinem Bau in den 1970er Jahren noch nie entlandet wurde und daher eine so große Menge an Schlamm enthalten war. Die Entsorgungskosten des Schlammes wurden vorab auf ca. 100.000 € geschätzt - durch die vielfach höhere Menge belaufen sich die Kosten nun tatsächlich auf ca. 250.000 €. Trotz des hohen Aufwandes wird aber immer noch eine gewisse Restmenge in dem Klärweiher verbleiben, der nicht abgesaugt werden kann. Um Kosten einzusparen haben das Ingenieurbüro und das Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagen, dass die Marktgemeinde auf die geplante Unterteilung des Klärweihers verzichtet. Dieser Vorschlag wird bei der weiteren Baumaßnahme berücksichtigt. Durch einen Verzicht auf die Unterteilung des bestehenden Klärweihers können auf der einen Seite erhebliche Kosten eingespart werden und die Teichfläche vergrößert sich, so dass die Anlage noch eine größere Reinigungsreserve hat - auf der anderen Seite erschwert die fehlende Unterteilung eine zukünftige Entlandungen, weil sich der Klärschlamm wieder im gesamten Weiher absetzt und nicht hauptsächlich im westlichen Teil. Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Umbau der Kläranlage Linden zur Kenntnis.
Finanzielle Unterstützung des "WIM"-Projekts an der Caspar-Löner-Grundschule
An unserer Caspar-Löner-Grundschule läuft seit einigen Jahren erfolgreich das Projekt WIM- „Wir musizieren“ als zusätzliches Angebot für alle Kinder der 1. und 2. Klassen. Das Projekt wird jährlich von Seiten der Marktgemeinde mitfinanziert. Um die Weiterführung dieses wertvollen Angebotes für unsere Grundschulkinder zu sichern, bittet die EMP-Fachkraft Anke Lechner um finanzielle Unterstützung durch den Markt Markt Erlbach für das Schuljahr 2023/2024. Bislang wurde das Projekt noch vom Tonkünstlerverband mitbezuschusst, eine Rückmeldung hierzu steht aber noch aus. Die Gesamtkosten belaufen sich insgesamt auf 6.190,00 Euro. Frau Lechner bittet um Finanzierung des Projekts von Seiten der Marktgemeinde. Für das Projekt haben sich auch einzelne Grundschullehrerinnen mitausgesprochen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat begrüßt die Weiterführung des Angebotes „WIM - Wir musizieren“ an der Caspar-Löner-Grundschule und beschließt die Finanzierungslücke bis zu einer Höhe von insgesamt 6.190 Euro zu übernehmen.
Den Inhalt der gesamten Sitzung finden Sie unter https://ris.komuna.net/markterlbach.