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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über der Umbenennung der Hauptstraße im Ortsteil Linden zur „Lindenstraße“

1.

Die Benennung und auch die Umbenennung von Straßen liegt gemäß Art. 52 Abs. 1 des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Zuständigkeit der Gemeinde. Das für den Beschuss zuständige Gremium ist der Marktgemeinderat.

Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach in seiner Sitzung am 05.04.2024 entschieden, dass die „Hauptstraße“ im Ortsteil Linden in „Lindenstraße“ umbenannt wird.

Beschreibung der von der Umbenennung betroffenen Straße:

(alle Flst. liegen in der Gemarkung Linden)

Die betroffene Straße ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

2.

Die Umbenennung der „Hauptstraße“ im Ortsteil Linden zur „Lindenstraße“ wird daher hiermit zum 01.01.2025 verfügt. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

3.

An den bisherigen Straßenschildern wird der neue Name „Lindenstraße“ zusätzlich angebracht. Das Schild „Hauptstraße“ wird vorerst noch belassen und erst nach einigen Monaten entfernt.

Im Zusammenhang mit der Straßenumbenennung werden gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 04.10.2024 auch die Hausnummern teilweise neu geordnet. Die Grundstückseigentümer, die davon betroffen sind, werden schriftlich darüber informiert

4.

Begründung:

Da es im Gemeindegebiet des Marktes Markt Erlbach aktuell zwei Straßen mit dem Namen „Hauptstraße“ gibt, hat es in der Vergangenheit immer wieder Verwechslungen bei Liefer- und Rettungsdiensten gegeben und auch für die Navigationssysteme ist die Namensdopplung problematisch. Um diese Verwechselungsgefahr zu beseitigen ist eine Umbenennung einer der beiden Hauptstraßen erforderlich.

An der Hauptstraße in Linden wohnen weniger Anlieger als in der Hauptstraße in Markt Erlbach und auch die Anzahl der Geschäfte und Firmen an der Hauptstraße in Markt Erlbach ist größer als an der Hauptstraße Linden. Die Auswirkungen der Namensänderung der Hauptstraße in Linden sind daher geringer, als wenn die Hauptstraße in Markt Erlbach umbenannt werden würde. Deshalb wurde beschlossen die Hauptstraße in Linden umzubenennen.

Hinsichtlich des Straßennamens hatten die Lindener Bürger im Vorfeld die Möglichkeit Vorschläge zu unterbreiten. Von den insgesamt ca. 20 Vorschlägen wurden drei Verschläge von der Mehrzahl der Anlieger in die engere Wahl gezogen. Darunter war auch der Name „Lindenstraße“ der vom Marktgemeinderat beschlossen wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage

erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach

Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach,

Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig (Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt).

Dr. Birgit Kreß
1. Bürgermeisterin