In der Sitzung des Marktgemeinderates am 02.10.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.08.2025
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.08.2025 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 12 Vergabe der Arbeiten zum Bau einer Zufahrt und von Stellplätzen zum Friedhof Jobstgreuth
Die Arbeiten zum Bau eines Parkplatzes hinter dem Friedhof Jobstgreuth werden, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der Förderbehörde, an die Firma Dienstbier (Losaurach), zum Angebotspreis von 57.142,80 € brutto vergeben.
TOP 13 Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Grenzmauer am Anwesen Flurstraße 25
Die Arbeiten zur Sanierung der Grenzmauer am Anwesen Flurstraße 25 werden an die Firma Zapf (Marktbergel) zum Angebotspreis von 25.942,00 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 14 Ausstattung der EDV-Räume der Caspar-Löner-Schule - Vergabe Beschaffung Hardware u. Installation
Der Marktgemeinderat stimmt der Anschaffung von 17 PCs laut Angebot der Firma HS-Computer GmbH zu einem Bruttopreis in Höhe von 23.628,64 Euro zu.
TOP 15 Anschaffung von drei Touchboards für die Caspar-Löner-Schule
Das Angebot der Fa. Dietzsch electronic e.K. für drei Touchboards zum Bruttopreis von 22.712,34 Euro wird angenommen.
TOP 16 Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers für den Bauhof - Vergabe
Der Marktgemeinderat stimmt der Anschaffung des Frontsichelmähers zum angebotenen Bruttopreis in Höhe von 24.199,99 Euro von der Firma Kirchdörfer GmbH&Co.KG zu.
TOP 17 Auftragsvergabe für Straßenreparaturen in Mettelaurach
Die Firma Dienstbier (Losaurach) wird beauftragt die nötigsten Straßenreparaturen im Ortsteil Mettelaurach durchzuführen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 18 Vergabe von Tiefbauarbeiten im Bereich Weingartenweg
Im Weingartenweg sollen im Zusammenhang mit den Tiefbauarbeiten des Abwasserzweckverbandes auch folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
| 1. | Reparatur von Löchern im Asphalt |
| 2. | Leichte Aufweitung des Kurvenradius an der Kreuzung Neue Straße |
| 3. | Verlegung von Leerrohren für den späteren Glasfaserausbau |
Die Firma Schwab wird beauftragt diese Arbeiten auszuführen.
Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.
TOP 19 Ersatzbeschaffung für den Bürgerbus - Beschlussfassung über ein neues Fahrzeug
Der Marktgemeinderat beschließt den Kauf eines VW Caddy Maxi TSI beim Autohaus Billion Geretsried GmbH zum Preis von 35.990,00 Euro brutto.
Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)
| 1) | Es wird ein Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Christian Bernreiter auf eine Anfrage von der ersten Bürgermeisterin zum Zustand bzw. zu den Ausbauplänen der Zenngrundbahn statt. |
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| Werner Stieglitz ergänzt, dass er in dieser Sache Kontakt mit der Deutschen Eisenbahngesellschaft aufgenommen hat. Geprüft wurden nur die Hauptaufenthaltsbereiche und die festgestellten Mängel bezogen sich auf die Funktionsfähigkeit und die Fahrgastinformationen. Die Strecke soll ertüchtigt werden, falls die Landesgartenschau im Jahr 2032 in Langenzenn stattfindet. |
| 2) | Der Familienstützpunkt in Emskirchen, zu dessen Zuständigkeitsbereich auch wir zählen, hat eine neue Leiterin. Frau Susanne Schindler führt seit April 2025 den Stützpunkt mit einem Umfang von 10 Wochenarbeitsstunden. |
| 3) | Seit 01.10.2025 ist Herr Simon Windl der neue Förster des Forstreviers Markt Erlbach. |
| 4) | Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen: |
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| 100,00 Euro von Helmut Huthöfer für die FF Buchen |
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| 100,00 Euro von Günter Wust für die FF Eschenbach |
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| 500,00 Euro von Wolfgang Heffner für das Bürgerhaus (Musik am Kirchweihmontag) |
| 5) | Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.11.2025 um 16:00 Uhr statt. |
| 6) | Sowohl die Dillenberggruppe (von 1,05 Euro auf 1,41 Euro netto) als auch die FWF (von 1,45 Euro auf 1,70 Euro netto) haben ihre Wasserpreise erhöht. Im Vergleich dazu beträgt der Wasserpreis unseres Zweckverbandes 2,04 Euro netto und der Wasserversorgung Linden 2,64 Euro netto. |
| 7) | Der neu angelegte Wasserspielplatz am Weiher in Jobstgreuth ist seit kurzem mit Wasser gefüllt. |
Dorferneuerung Rimbach - Ergebnisse der Umfrage zum Hirtenhaus und weiteres Vorgehen
In den vergangenen Monaten fanden zwei Besprechungstermine mit den Rimbacher Bürgern zum Hirtenhaus statt, bei denen zwei verschiedene Planungsvarianten entwickelt wurden. Das Büro Liebberger & Schwarz hat die beiden Planvarianten ausgearbeitet und die Kosten dafür geschätzt. Es sind die folgenden Varianten:
1. Variante „offen“ mit einem unbeheizten großen Raum, der in den Sommermonaten bestuhlt und genutzt werden kann. Ohne WC und ohne Küche. Kosten ca. 143.000 € brutto inkl. Nebenkosten.
2. Variante „beheizt“ mit einem geschlossenen Gebäude mit Fenster und Türen. Mit WC, Küche und Ofen zur Beheizung. Zur Entwässerung wäre eine abflusslose Grube oder eine Kleinkläranlage erforderlich. Bei dieser Variante wäre eine ganzjährige Nutzung möglich. Kosten ca. 243.000 € brutto inkl. Nebenkosten.
Die Förderquote des ALE beträgt 50 %, so dass der Eigenanteil der Gemeinde (nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten) bei der Variante 1 bei ca. 73.000 € liegt und bei der Variante 2 bei ca. 133.000 €. Wenn die Anlieger Eigenleistung erbringen, dann reduziert sich dieser Anteil.
Da bei den Veranstaltungen zum Hirtenhaus jeweils nur 12 Anlieger anwesend waren, hat die Verwaltung eine Umfrage für die weitere Verwendung des Hirtenhauses in Rimbach durchgeführt und die Planungen des Büros mit beigelegt, um ein aussagekräftiges Stimmungsbild der Rimbacher zu bekommen. Angesprochen wurden alle volljährigen Einwohner, die ihren Hauptwohnsitz in Rimbach haben sowie die Eigentümer der Anwesen in Rimbach, insgesamt 43 Personen.
Davon haben 28 (also 65 %) einen Rückmeldebogen ausgefüllt und die Umfrage repräsentiert damit die Meinung der Mehrheit der Rimbacher.
Bei der Umfrage wurden verschiedene Fragen zum Hirtenhaus gestellt, die von den Anliegern mit Punkten von 1 (keine Zustimmung) bis 10 (Volle Zustimmung) beantworten konnten. Bei der Auswertung wurden Wertungen mit 1-5 Punkten als „dagegen“ und mit 6 - 10 Punkten als „dafür“ bewertet.
Abgefragt wurde, ob es überhaupt ein Dorfgemeinschaftshaus geben soll und welche der beiden Varianten („offen“ oder „beheizt“) realisiert werden soll. Oder ob ein Abbruch des Gebäudes und eine andere Nachnutzung des Platzes stattfinden soll – wie von einigen Anliegern gewünscht. Außerdem wurde abgefragt, wer Eigenleistung mit einbringen würde und wer bereit wäre sich in einem Dorfverein zu engagieren.
Etwa 61 Prozent der Anlieger sind der Meinung, dass Rimbach ein Dorfgemeinschaftshaus braucht.
Tatsächlich nur 36 Prozent sind der Ansicht, dass das Hirtenhaus abgebrochen werden soll, auch wenn diese Gruppe sich am lautesten bemerkbar gemacht hat
Knapp 29 Prozent sprechen sich für die Variante „offen“ aus.
Aber 71 Prozent sind für die Variante „beheizt“.
Knapp 54 Prozent der Anlieger würden sich in einem Dorfverein, der das Hirtenhaus betreibt, engagieren und einige davon würden auch einen Vorstandsposten übernehmen.
Und 57 Prozent der Anlieger wären bereit beim Umbau des Hirtenhauses Eigenleistung mit einzubringen.
Der Marktgemeinderat hatte am 07.02.2025 beschlossen, dass die weitere Planung für das Hirtenhaus erfolgen soll, wenn die Rimbacher einer Planvariante zugestimmt haben, die Förderzusage des ALE vorliegt und auch eine abgestimmte Umbauplanung mit Kostenschätzung vorliegt. Außerdem sollten sich die Bürger bei der Planung und den Bauarbeiten mit einbringen.
Die Rimbacher haben sich bei der Planung mit eingebracht und haben sich mit deutlicher Mehrheit für die Variante „beheizt“ ausgesprochen. Die Planung und Kostenschätzung des Büros Liebberger & Schwarz liegen auch vor. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Marktgemeinderat die Freigabe dieses Projektes zur weiteren Planung und Ausführung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Amtes für ländliche Entwicklung zur Förderung bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn Folgendes:
| 1. | Das Hirtenhaus in Rimbach soll nicht abgebrochen, sondern zu einem Dorfgemeinschaftshaus umgebaut werden. Der Umbau soll in der Variante „beheizt“ erfolgen. |
| 2. | Die Anlieger sollen, soweit wie möglich, bei den Umbauarbeiten mit eingebunden werden. |
| 3. | Das Büro Liebberger & Schwarz wird mit der weiteren Planung und Bauüberwachung beauftragt. |
| 4. | Die erforderlichen Gewerke sollen ausgeschrieben werden. |
| 5. | Die erforderlichen Kosten sollen für den Haushalt 2026 mit vorgesehen werden. |
Antrag der SG 1822 Markt Erlbach auf Bezuschussung zur Sanierung des Bodens im Schießhaus
Mit E-Mail vom 15.09.2025 hat die SG 1822 Markt Erlbach bei der Verwaltung einen Antrag auf einen Zuschuss zur Sanierung des Bodens im unteren Gastraum und der Schießhalle gestellt. Durch eine defekte Drainage ist Feuchtigkeit in die Wände und großflächig in den Boden eingedrungen. Die Drainage wurde bereits in Eigenleistung saniert, die Sanierung der Wände erfolgt in Kürze.
Aufgrund der Komplexität der Arbeiten im Fußbodenbereich erfolgt die Ausführung durch eine Fachfirma. Hierfür hat die Schützengesellschaft mehrere Angebote eingeholt, wobei das günstigste Angebot bei 13.200 Euro liegt.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, analog der bisherigen Verfahrensweise einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Schlussrechnung zu gewähren. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, der SG 1822 Markt Erlbach für die Sanierung des Fußbodens einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent auf die Schlussrechnung zu gewähren.
Sanierung Hauptstraße 48 - Kostenmehrung
Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 06.12.2024 wurde der Sanierung des Objektes Hauptstraße 48 für ca. 306.000,00 Euro zugestimmt.
Zu diesem Zeitpunkt lag der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG eine Kostenschätzung vor. Im weiteren Planungsverlauf (Leistungsphase 3) wurde nun die Kostenberechnung erstellt. Während der Planungsphase wurde der KfW Standard von geplant KfW 85 auf KfW 55 angepasst.
Aus der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) wurden von den Fachplanern höhere Kosten als damals in der Schätzung der Architekten angenommen, angesetzt.
Somit beläuft sich die Kostenberechnung, Stand 30.07.2025, auf eine Gesamtsumme in Höhe von 415.000,00 Euro. Die Kostenberechnung beinhaltet die komplette Sanierung inklusive Planungsleistungen und einen Sicherheitsaufschlag von 37.000,00 Euro.
Die Maßnahme wurde unter Berücksichtigung der Kostenberechnung auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Prüfung führte bei einem Mietansatz (konservativer Ansatz) von 9,00 €/qm zu einem positiven Ergebnis.
Der Beginn der Baumaßnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Für die beiden Wohnungen wurde bereits die Kündigung im Einvernehmen mit dem Mieter ausgesprochen und zum Ende des Jahres leergezogen. Der Frisörsalon bleibt während der Baumaßnahme in Absprache in Betrieb.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG folgenden Beschluss zu fassen:
Die Kostenmehrung der Maßnahme „Sanierung Hauptstraße 48“ auf Grundlage der Kostenberechnung vom 30.07.2025 um 109.000,00 Euro auf Gesamtkosten in Höhe von 415.000,00 Euro wird zugestimmt.
Bau eines privaten Stellplatzes auf öffentlichen Grund
Der Eigentümer eines Anwesens in Linden möchte gerne einen privaten Stellplatz einrichten und dazu einen Teil der bestehenden gemeindlichen Hecke roden und die Fläche pflastern. Die Fläche ist in der Anlage dargestellt.
In dem Bereich befinden sich keine Kanal- und Wasserleitungen, aber Leitungen der N-ERGIE. Die Hecke steht nicht unter Biotopschutz.
Der Bauausschuss hatte sich vor einigen Jahren mit einer ähnlichen Anfrage im Ortsteil Buchen befasst. Dort wollte eine private Eigentümerin auch einen Stellplatz auf öffentlichem Grund anlegen.
Der Bauausschuss hatte damals beschlossen, dass eine entsprechende Erlaubnis erteilt wird und im Rahmen einer Vereinbarung alles weitere geregelt werden soll.
Im vorliegenden Fall soll der Stellplatz aber auf Privatgrund liegen und nur die Zufahrt über öffentlichen Grund erfolgen. Der Antrag war etwas missverständlich – daher war die Verwaltung davon ausgegangen, dass der Stellplatz selbst auf öffentlichem Grund liegen soll.
Beschluss
| 1. | Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag des Eigentümers [...] zur Kenntnis. |
| 2. | Der Antragsteller darf die bestehende Hecke auf Gemeindegrund südlich seines Grundstückes auf einer Breite von ca. 3 m roden und seine Zufahrt in diesem Bereich verbreitern und pflastern. |
Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses im Ortsteil Knochenhof
Der Eigentümer des Anwesens Knochenhof 3 möchte einen Stall abbrechen und an dessen Stelle ein neues Wohnhaus errichten und hat dafür eine Bauvoranfrage beim Landratsamt eingereicht. Ein Lageplan liegt in der Anlage bei.
Da der Ortsteil Knochenhof kein Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB ist, handelt es sich bei Knochenhof um eine Siedlung im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Eine Privilegierung für das Vorhaben liegt nicht vor, daher ist es als sogenanntes sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Als solches ist es nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange berührt werden.
Da das Gebäude anstelle eines bestehenden Stalles errichtet werden soll, werden in diesem konkreten Falle keine öffentlichen Belange berührt und das Vorhaben kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt zugelassen werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Abbruch des Schafstalles und Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. Nr. 301, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.
Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung für den bestehenden REWE-Getränkemarkt zu einem Fitnessstudio
In den vergangenen Wochen haben mehrere Kaufinteressenten für den ehemaligen REWE-Getränkemarkt bei der Marktgemeinde angefragt. Ein Interessent beabsichtigt den Bau eines Fitnessstudios in dem Gebäude.
In dem ca. 630 m² großen Gebäude sollen auf ca. 100 m² verschiedene Funktionsräume (Empfang, WC, Sanitärbereich, Umkleiden) eingerichtet werden und ein ca. 500 m² großer Bereich mit Fitnessgeräten.
Das Konzept „Gympod“ sieht permanente Öffnungszeiten für Mitglieder vor, aber einen deutlich geringeren Service bzw. Betreuung als andere Fitnessstudios.
Das Gebäude befindet sich in einem mit Bebauungsplan festgesetzten „eingeschränkten Industriegebiet“ und in einem solchen sind Anlagen für sportliche Zwecke (zu denen ein Fitnessstudio gehört) nur ausnahmsweise zulässig.
Ausnahmsweise bedeutet in diesem Fall, dass es eine Ermessensentscheidung ist, ob ein solches Vorhaben hier zugelassen wird. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn das Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung liegen in diesem Falle die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vor. Da es keine direkt angrenzende Wohnbebauung gibt, hat das Vorhaben auch keine relevanten Auswirkungen auf die Nachbarschaft.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Getränkemarktes auf den Flst. 269/9 und 269/12, Gemarkung Markt Erlbach, zu einem Fitnessstudio wird erteilt. Die Erteilung der erforderlichen Ausnahme nach § 31 (1) BauGB wird befürwortet.
Rechnungslegung 2024 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG
Das Geschäftsjahr 2024 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG zeichnete sich durch eine stabile Entwicklung aus; besondere Herausforderungen oder ungeplante Ereignisse waren nicht zu verzeichnen.
Bilanz:
Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr lediglich durch geringe Mehrung (1.601,86 €) der Bauvorbereitungskosten auf 483.525,30 Euro erhöht. Im Umlaufvermögen ist die Position „Unfertige Leistungen“ mit 28.345,42 € ausgewiesen. Diese Position enthält Betriebskosten für das Geschäftsjahr 2024, welche im Jahr 2025 erst abgerechnet werden.
Das Eigenkapital erhöht sich um 42.754,39 € auf 650.119,94 €.
GuV:
Die Position „Umsatzerlöse aus der Bewirtschaftungstätigkeit“ wurde im Berichtsjahr auf 93.315,24 € (Vorjahr 72.460,85 €) gesteigert. Die Steigerung resultiert aus der erstmaligen Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2023. Sonstige betriebliche Aufwendungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr von 15.412,69 € auf 3.180,61 €.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 57.555,07 €.
Aus diesem Jahresüberschuss erhält die Komplementärin, wie im Gesellschaftsvertrag festgehalten 20 % der Jahressollmieten (74.036,38 €) gutgeschrieben.
Dem Erfolgsplan 2024 ist ein geplantes Jahresergebnis von 14.500,00 € zu entnehmen. Die Abweichung zum erreichten Jahresergebnis begründen sich im Wesentlichen auf gestiegene Umsatzerlöse aus der Bewirtschaftungstätigkeit (Plan 73.000,00 €/Ist 93.315,24 €), sowie verminderten Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit (Plan -45.000,00 €/Ist -37.327,10 €), sowie Zinsen und anderen Aufwendungen (siehe anhängenden Jahresabschluss).
Beschluss
Der Marktgemeinderat bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen:
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird festgestellt. |
| 2. | Der Komplementärin wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. |
| 3. | Der Jahresüberschuss in Höhe von 57.555,07 € wird in Höhe von 42.754,39 € der Kommanditistin und in Höhe von 14.800,68 € der Komplementärin gutgeschrieben. |
Bestellung eines Wahlleiters und eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2026
Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 ist nach Artikel 5 Absatz 1 Sätze 1 und 3 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG) der erste Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, einer der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Marktgemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten vom Marktgemeinderat zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen zu berufen. Aus diesem Personenkreis ist auch eine stellvertretende Person zu berufen. Nicht berufen werden können Personen, die (in der gleichen Gemeinde!) bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl kandidieren, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung leiten/geleitet haben oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung sind. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Abwicklung der Kommunalwahlen erscheint es sinnvoll, Personen aus dem Kreis der Bediensteten zu berufen. Die Verwaltung schlägt vor, Andrea Tiefel als Wahlleiterin und Henric Raab als stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen zu berufen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beruft für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 Andrea Tiefel als Wahlleiterin und Henric Raab als stellvertretenden Wahlleiter.