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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neustadt (Aisch) – Bad Windsheim hat die aktuellen Bodenrichtwerte für das Gebiet des Marktes Markt Erlbach übermittelt.

Gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV können die Bodenrichtwerte (als Karte und in Listenform, inkl. Erläuterung) in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich den 11.01.2025 im Bauamt des Marktes (Rathaus Zimmer 4, Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach) während der üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus hat jedermann hat das Recht gemäß § 12 (2) BayGaV von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt (gutachterausschuss@kreis-nea.de) gegen Gebühr schriftliche Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.

Urheberrechtshinweis

Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem jeweiligen Gutachterausschuss das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertsammlung insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

Abschriften einzelner Daten - während der Dauer der Auslegung - sind grundsätzlich für den privaten Gebrauch möglich. Nicht zum privaten Gebrauch zählen die Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch wie z.B. die eigene Verwendung durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe.

Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.

Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender.

Ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte sind rechtsverbindlich.