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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 24/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2025

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 07.11.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.10.2025

TOP 14 - Auftragsvergabe für Sanierungsarbeiten an der Aurachbrücke in Mosbach

Die Sanierungsarbeiten an der Aurachbrücke in Mosbach werden zum Angebotspreis von 34.117,30 € brutto an die Firma Croner (Dietenhofen) vergeben.

TOP 15 - Auftragsvergabe für den Abbruch der Scheune auf dem Anwesen Hauptstraße 67

Der Auftrag zum Abbruch der Scheune auf dem Anwesen Hauptstraße 67 wird, auf der Grundlage des Nebenangebotes, vorbehaltlich der Zustimmung zur Förderung, an die Firma PK Abbruch GmbH, zum Angebotspreis von 50.194,20 € brutto, vergeben.

TOP 16 - Auftragsvergabe für die Straßenbauarbeiten zum Umbau der Ansbacher- und Windsheimer Straße und des Bohlenplatzes

Die Arbeiten zum Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße und des Bohlenplatzes werden, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung zur Förderung, an die Firma Dienstbier GmbH & Co. KG, zum Angebotspreis von 1.164.978,56 € brutto vergeben.

Anmerkung: Ca. 60 Prozent der Kosten entfallen auf den Freistaat Bayern für die Arbeiten im Fahrbahnbereich.

TOP 17 - Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe der Rohbauarbeiten

Der Auftrag für die Rohbauarbeiten zur Horterweiterung für die Ganztagesbetreuung wird an die Firma Schmelzer (Wolframs-Eschenbach), zum Angebotspreis von 668.772,69 € brutto vergeben.

TOP 18 - Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe der Arbeiten zum Aufzug

Der Auftrag zum Einbau des Aufzuges zur Horterweiterung für die Ganztagesbetreuung wird an die Firma Schmitt & Sohn (Nürnberg), zum Angebotspreis von 86.870,00 € brutto vergeben. Der Wartungsvertrag zum Preis von 2.598,96 € brutto, mit einer Laufzeit von 5 Jahren wird ebenfalls mit der Firma abgeschlossen.

TOP 19 - Auftragsvergabe für den Austausch der Beleuchtung in der Rangauhalle

1.

Die Firma Wißmeier (Markt Erlbach) wird zum Angebotspreis von 37.533,42 € brutto mit der Erneuerung der Beleuchtung in der Rangauhalle beauftragt.

2.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2026 vorgesehen werden.

Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)

1)

Der aktuelle Sachstand zu den geplanten Windkraftanlagen in unserem Gemeindegebiet ist jeweils wie folgt:

1.1) Schußbachwald (Projekt der Stadt Bad Windsheim)

Hier gibt es keinen neuen Stand. Die Stadt Bad Windsheim wartet immer noch auf Rückmeldung des Luftfahrtbundesamtes.

1.2) Linden-Hohenroth (Naturenergie Zeilinger)

Aktuell laufen hier die bauvorbereitenden Maßnahmen (Entwässerung des Baugrundes), im Anschluss wird der Boden im dortigen Bereich stabilisiert, um die Tragfähigkeit zu erhöhen. Nach Abschluss dieser Maßnahmen werden die Fundamente gegossen.

Der Transport und die Montage der Turmteile sowie weiterer Anlagenteile sind für die ersten Monate des Jahres 2026 eingeplant.

1.3) Rechtlerwald zwischen Linden und Markt Erlbach (Wust-Wind & Sonne)

Der Antrag für vier WKA für die BImSch-Genehmigung ist kurz vor der Fertigstellung. Die Einreichung soll im ersten Quartal 2026 erfolgen. Der aktuelle Planungsstand sieht zwei Anlagen im Rechtlerwald (Eigentümer ist die Marktgemeinde) und zwei Anlagen in privaten Wäldern vor.

Baubeginn ist für Anfang 2027 geplant.

1.4) Viersternwald bei Losaurach (Dornauer Windkraft)

Es sollen zwei Anlagen auf unserem Gemeindegebiet entstehen, ein positiver Vorbescheid liegt bereits vor. Eine große Hürde bei diesem Projekt stellt der Einspeisepunkt dar. Einziger Einspeisepunkt wäre aktuell bei Kriegenbrunn (Erlangen), was aber aufgrund der Wirtschaftlichkeit nicht realisierbar ist. Marcus Dornauer arbeitet derzeit an einer Lösung für dieses Thema.

2)

Die Ausgleichsflächen an der Aurach wurden inzwischen fertig gestellt. Die Kosten lagen erfreulicherweise deutlich unterhalb der Kostenschätzung von 140.000 Euro. Erwartet werden ca. 70.000 Euro, wovon die Hälfte Planungskosten beträgt.

3)

Die Pflasterflächen am Falterbrunnen wurden saniert.

4)

Die Sanierung des Feuerwehrhauses wurde inzwischen abgeschlossen und die Feuerwehr wird das Gebäude in den nächsten Tagen wieder beziehen.

5)

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

- 400,00 Euro von der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim für die Beflockung von Poloshirts der FF Klausaurach

- 500,00 Euro von der Raiffeisenbank Bad Windsheim für die Einweihungsfeier zur Dorferneuerung Wilhelmsgreuth

- Jeweils 3.000,00 Euro (insgesamt 9.000,00 Euro) von der Raiffeisenbank Bad Windsheim für eine Outdoor-Tischtennisplatte am Spielplatz Altziegenrück, eine Erwachsenenschaukel am Sportpark Haidter Weg und für die Erneuerung des Tanzbodens in der Rangauhalle

- 500,00 Euro von Dr. Birgit Kreß für den FF-Verein Markt Erlbach

6)

Christa Engert wurde für ihre 40-jährige Tätigkeit an der Volkshochschule geehrt.

Festlegung der Projekte für das Regionalbudget 2026

Das Amt für ländliche Entwicklung hat für 2026 wieder die Förderung für das Regionalbudget aufgelegt und auch die Marktgemeinde kann hierfür wieder Projekte anmelden.

Die Verwaltung schlägt hierfür die folgenden Projekte vor:

1.

Beschaffung weiterer Teile für die Weihnachtsbeleuchtung (Kosten ca. 20.000 €)

2.

Beschaffung einer Spielgerätekombination für den Spielplatz in Altziegenrück (Kosten ca. 20.000 €)

Die Förderung je Projekt beträgt maximal 8.000 €. Wegen der Vielzahl der eingereichten Projekte und der begrenzten Fördermittel sind aber eher 5.000 € je Projekt realistisch.

Beschluss

Für das Regionalbudget 2026 sollen die folgenden Projekte angemeldet werden:

1.

Beschaffung weiterer Teile der Weihnachtsbeleuchtung (Kosten ca. 20.000 €)

2.

Beschaffung einer Spielgerätekombination für den Spielplatz in Altziegenrück (Kosten ca. 20.000 €)

Die entsprechenden Aufträge zur Beschaffung sollen erteilt werden, wenn die Förderzusage für das Regionalbudget vorliegt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2026 eingestellt werden.

Asphaltsanierungen im Baugebiet Eschenbach West im Zusammenhang mit dem Bau der Nahwärmeleitungen

Bei den Tiefbauarbeiten zur Nahwärme im Bereich des Baugebietes „Eschenbach West“ (Kirchsteig, Nelkenstraße, Tulpenstraße) wurden verschiedene Schäden im Straßenbereich festgestellt. Ein Teil der Schäden liegt im Bereich der Leitungsgräben und die Wiederherstellung geht zu Lasten der Nahwärmegenossenschaft. Aber in verschiedenen Teilen gehen die Schäden auch weit darüber hinaus und es wäre sinnvoll, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht noch größere Bereiche des Straßenbelages zu erneuern, um Schlaglöchern vorzubeugen. Das wären insgesamt ca. 350 m² Asphaltfläche.

Die Verwaltung hat daher die Firma Croner um ein Angebot für die Erneuerung der entsprechenden Flächen gebeten. Das Angebot wurde inzwischen vorgelegt und von der Verwaltung geprüft. Die Angebotssumme beträgt 29.550,08 € brutto. Die Angebotspreise sind in einem für solche Arbeiten üblichen Rahmen.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Beauftragung der Firma Croner mit den entsprechenden Arbeiten. Die dafür erforderlichen Kosten können durch Umschichtung aus anderen Haushaltsstellen bereitgestellt werden.

Beschluss

Die Firma Croner (Dietenhofen) wird beauftragt die erforderlichen Straßenreparaturen im Bereich Eschenbach-West durchzuführen. Das Angebot der Firma Croner in Höhe von 29.550,08 € brutto wird angenommen.

Beteiligung an einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den weiteren kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis - „Frankens Mehrregion-IKZ“

Aufgrund der stetig wachsenden Aufgabenfülle im kommunalen Bereich im Zuge einer fortschreitenden Kommunalisierung der Daseinsvorsorge und zunehmend knapper werdender Personalressourcen streben die 38 kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Etablierung einer nachhaltigen und tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit an.

Der erste wichtige Meilenstein war ein gemeinsamer Workshop, in Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung GE/CON GmbH, am 15. Juli 2025 in Ipsheim, an dem Vertreter aus allen Kommunen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim teilgenommen haben. Fazit des Workshops war: Um künftig die Herausforderungen im kommunalen Bereich zu stemmen, bedarf es einer tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit. Eine solche „Plattform“ soll zeitnah etabliert werden und es sollen sodann nach und nach kommunale Aufgaben zur gemeinsamen Erledigung ausgewählt werden. Im Workshop wurden bereits überblickartig anhand des Aufgabengliederungsplans konkrete Handlungsfelder und mögliche gemeinsame Projekte besprochen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Es wurden dabei zunächst fünf Aufgabenfelder vorrangig identifiziert, nämlich die Zentrale Beschaffung / Vergabestelle, eine Kooperation im Standesamtswesen, die zentrale EDV, eine gemeinsame Hauptregistratur / zentrale Archivierung und eine gemeinsame Rechtsberatung.

Zur Umsetzung des Projekts der interkommunalen Zusammenarbeit bedarf es einer gewissen Organisation. Im Landratsamt wurde durch Herrn Landrat Dr. von Dobschütz bereits ein Kümmerer für die Etablierung der interkommunalen Zusammenarbeit etabliert. Der IKZ-Kümmerer Martin Hundertschuh wird im Landratsamt unterstützt von Herrn Bastian Kallert (Büroleiter Landrat), Herrn Matthias Hirsch (Sachgebietsleiter Kommunalwesen) und Herrn Tanju Cetinkaya (Jurist und Abteilungsleiter der Abteilung Kommunales und Soziales). Erarbeitet und aufgebaut wird die interkommunale Zusammenarbeit durch eine Steuerungsgruppe aus Bürgermeistern, Vertretern der Kommunalverwaltungen und der kommunalen Allianzen bzw. lokalen Aktionsgruppen und den vorgenannten Vertretern des Landratsamtes.

Die Steuerungsgruppe hat am 20.10.2025 getagt und sich mit einem Best-Practice-Beispiel für das Projekt aus dem Landkreis Groß-Gerau in Hessen befasst. Ergebnis der Steuerungsgruppe war, dass die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Landkreis „Frankens Mehrregion-IKZ“ schnell etabliert werden soll und in 2026 vorrangig mit den Themen Vergabe- / Beschaffungsstelle, sowie Fördermittelmanagement und Informationssicherheit begonnen werden soll.

Grundlage der Kooperation insgesamt ist das sog. Cafeteria-Prinzip. Generell nimmt jede Kommune an der IKZ-Kooperation teil. Wird sodann ein Thema für eine interkommunale Zusammenarbeit identifiziert, entscheidet jede Kommune individuell themenspezifisch, ob sie dieser Kooperation z. B. mittels Zweckvereinbarung beitritt oder nicht.

Es ist rechtlich hierfür ohnehin eine explizite Beschlussfassung jeder Kommune über die individuelle rechtliche Grundlage der jeweiligen Kooperation (z.B. Zweckvereinbarung) erforderlich.

Für das Projekt wird eine Förderung im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit angestrebt. Entsprechende Gespräche mit der Bewilligungsbehörde der Regierung von Mittelfranken fanden bereits statt. Innovative Projekte mit Vorbildcharakter der interkommunalen Zusammenarbeit können hiernach mit 50.000 € gefördert werden. Für Kooperationsprojekte, bei denen der Antragssteller und die Mehrheit der Kooperationspartner dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf angehören, kann eine Zuwendung von bis zu 90.000 Euro gewährt werden. Für die Förderantragstellung und Bewilligung, was noch in 2025 erfolgen muss, sind neben dem Beschluss des Kreistags bezüglich der Vision und Umsetzung des Projektes auch zwingend entsprechende Beschlüsse der Stadt- und Gemeinderäte erforderlich. Zuwendungsfähige Ausgaben sind laufende Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts.

Der Kreistag hat bereits in seiner Sitzung am 24.10.2025 beschlossen, dass sich der Landkreis als „Gleicher unter Gleichen“ am Aufbau einer nachhaltigen und tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden aktiv beteiligt, deren Auf- und Ausbau fördert und in den Prozess die Expertise und „Umgebung“ des Landratsamts einbringt. Der Landkreis wird hierfür auch Personal des Landratsamtes (u.a. „IKZ-Kümmerer“ und weiteres erforderliches Fachpersonal) entsprechend projektspezifisch freistellen. Weiter will sich auch der Landkreis selbst an einer auf rechtlich fundierter Basis fußenden interkommunaler Zusammenarbeit nach dem sog. Cafeteria-Prinzip beteiligen.

Für eine erfolgreiche Antragstellung für die Förderung bei der Regierung von Mittelfranken sind neben dem Beschluss des Kreistags entsprechende Beschlüsse aller kooperationswilligen Kommunen im Landkreis erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach beschließt, dass sich die Marktgemeinde am Aufbau einer nachhaltigen und tragfähigen interkommunalen Zusammenarbeit mit den weiteren kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis aktiv beteiligt, deren Auf- und Ausbau fördert und der Kooperation dem Grunde nach beitritt. Ziel ist eine rechtlich fundierte, ressourcensparende und nachhaltige kommunale Aufgabenerfüllung.

Gemäß den Festlegungen der Steuerungsgruppe (bestehend aus Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden und des Landratsamts) zur Etablierung der interkommunalen Zusammenarbeit soll in 2026 vorrangig mit den Themen Vergabe- / Beschaffungsstelle, sowie Fördermittelmanagement und Informationssicherheit begonnen werden. Eine Beschlussfassung über die jeweilige rechtliche Grundlage (z.B. Zweckvereinbarung) für die Kooperation zu dem individuellen Thema erfolgt gesondert nach entsprechender Projektetablierung.