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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 25/2024
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2024

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 08.11.2024 wurden u.a. folgende Punkte behandelt:

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 08.11.2024

TOP 12 – Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Herstellung eines Stellplatzes auf dem Anwesen Flurstraße 25

Die Firma Dienstbier wird auf der Grundlage des Angebotes vom 23.09.2024, in Höhe von 167.312,44 € brutto beauftragt die Tiefbauarbeiten zur Herstellung des Parkplatzes auf dem Anwesen Flurstraße 25 auszuführen.

Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)

Dr. Birgit Kreß berichtet u.a. über folgende Angelegenheiten:

1)

Für die FF Eschenbach wurde ein gebrauchtes TSF zum Preis von 24.900 Euro netto beschafft.

2)

Die Arbeiten für den neuen REWE-Markt liegen nach einem Gespräch mit dem zuständigen Regionalleiter im Zeitplan, auch wenn aktuelle keine Abbrucharbeiten stattfinden.

3)

In den Herbstferien wurde der Boden der Rangauhalle erneuert. Es handelte sich um eine dringliche Anordnung, da dieser Termin kurzfristig verfügbar war, seitens der Firma aber erst nach der letzten Sitzung mitgeteilt wurde. Die Kosten belaufen sich auf ca. 19.000 Euro.

4)

Der Ausflug des Marktgemeinderates soll am Samstag, den 15.03.2025 stattfinden. Es müssen sich mindestens 70 Prozent aus dem Gremium anmelden, ansonsten entfällt der Ausflug.

5)

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

50,00 Euro von der VTG Eschenbach für den Bürgerbus

100,00 Euro von Johann Krämer für den Bürgerbus

6)

Am heutigen Nachmittag (08.11.2024) wurden wir und die Naturenergie Zeilinger durch die Regierung von Mittelfranken in das „Team Energiewende Mittelfranken“ aufgenommen.

7)

Aufgrund des schweren Unwetters in Spanien ist auch unsere befreundete Stadt Picanya schwer getroffen worden. Aus diesem Grund wurde über die Bürgerstiftung zu einer Spendenaktion aufgerufen.

Neuerlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025

Die bisherigen Berechnungsgrundlagen zur Festlegung der Einheitswerte der Grundsteuer wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und gewisse Ungleichbehandlungen zwischen den einzelnen Grundsteuerzahlern herrsche. Aufgrund dessen wurde eine neue Grundsteuerreform angestrebt, welche per Gesetz zum 01.01.2025 greift.

In Bayern wird ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, d. h. jedes Grundstück wird nach Grundfläche, Wohn- und Nutzfläche gleich bewertet. Für die Ermittlung dieser Werte wurde jeder Grundstücksbesitzer Bayerns mit Abgabe einer Grundsteuererklärung herangezogen. Anhand dieser Werte wurde ein Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt an die Gemeinden übermittelt, damit diese zum 01.01.2025 hierfür einen eigenen Hebesatz festlegen können.

Da die Grundsteuer die Gemeinde eigens erhebt (§1,2 GrStG), bestimmt diese auch die Höhe des Grundsteueraufkommens.

Im Rahmen der Grundsteuerreform ist des Öfteren die Begrifflichkeit der „Aufkommensneutralität“ zu lesen. Der Begriff wird leider oft missverstanden. Damit ist nicht gemeint, dass die individuelle Grundsteuer der Grundstücksbesitzer gleichbleibt, sondern damit das Aufkommen der Gemeinden stabil zu halten ist.

Die Grundsteuer ist ein Einnahmemittel um Investitionen verschiedenster Pflichtaufgaben, sei es im Bereich Feuerwehr, Schulwesen, Kindertagesstättenbereich oder Straßenbau bis hin zu Förderung der öffentlichen Kultur finanzieren zu können.

Deshalb ist es trotz des Gebots der Aufkommensneutralität legitim und geboten, wenn Gemeinden aus haushaltsrechtlichen Gründen (Sicherstellung der Mindestzuführung, Vermeidung von Schuldenanstieg) höhere Hebesätze festlegen.

Die letzte Hebesatzanpassung unserer Marktgemeinde war für die Grundsteuer A im Jahr 1991 und für Grundsteuer B im Jahr 1974. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde zuletzt 1980 festgelegt.

Die jahrzehntelange Stabilität der Hebesätze hat aufgrund der Inflations- und Teuerungsrate (im Schnitt 2,4 % p.a.) bereits zu einer tatsächlichen Minderung der Einnahmen geführt.

Für unser Gemeindegebiet sind 3.238 Grundsteuerfälle veranlagt. Um eine aussagekräftige Prognose darstellen zu können, wurde vom Steueramt eine Hochrechnung der einzelnen Steuerarten vorgenommen.

Zu beachten gilt, dass es sich bei der Hochrechnung um eine teilweise Schätzung handelt. Des Weiteren wird es von Seiten des Finanzamtes noch zu Messbetragsänderungen in den Folgejahren kommen. Auch ist die rechtliche Handhabung des Art. 8 BayGrStG noch fraglich, weshalb das Verfahren bei Erlassanträgen noch nicht abschließend geklärt werden kann.

Die Gewerbesteuer ist ebenfalls eine Realsteuer und liegt im Aufgabenbereich der Marktgemeinde. Bereits in diesem Jahr ist ein Rückgang der Einnahmen aus diesem Bereich zu verzeichnen. Die Schwankungen bei den Gewerbesteuereinnahmen unterliegen natürlich der Konjunktur. Jedoch könnte eine Hebesatzanpassung vorsorglich die Senkungen aufgrund von Wirtschaftsschwankungen mildern. Um Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten, wurde darauf geachtet den Vorschlag der Hebesatzerhöhung moderat ausfallen zu lassen.

Die neue Hebesatzsatzung liegt als Anlage zu diesem TOP bei.

Nachrichtlich:

Die Marktgemeinde erhält jährlich vom Bayerischen Landesamt für Statistik die Mitteilung der Steuerkraft. Diese gibt Auskunft über die Einnahmen aus den Realsteuern, sowie den Beteiligungen an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Derzeit liegt die Steuerkraft je Einwohner bei 966,19 Euro, welches unterhalb der Durchschnittswerte im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis (1.068,55 Euro) liegt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Marktgemeinde Markt Erlbach in vorgelegter Form.

Übernahme des evangelischen Friedhofs

Seit dem Spätsommer 2018 hat die evangelische Kirchengemeinde offiziell den Wunsch an den Markt herangetragen, dass wir den Friedhof in Markt Erlbach übernehmen sollen.

Nachdem der erste Vertragsentwurf zu keinerlei Konsens geführt hatte, was der Kirchengemeinde im Januar 2019 schriftlich mitgeteilt wurde, gab es in den letzten Jahren keine Bewegung in dieser Sache.

Im September dieses Jahres wurde der Verwaltung dann ein neuer Vertragsentwurf vorgelegt, der mit Vertretern der Kirchengemeinde und des Dekanats Neustadt a.d.Aisch am 24.09.2024 besprochen wurde.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 04.10.2024 wurde das Gremium über die Inhalte des Vertrages informiert.

Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen:

1)

Übertragung der Flurnummern 592 (2.140 qm, unentgeltlich) und 595 (6.187 qm, zum ortsüblichen Bodenrichtwertpreis für Grünland)

2)

Übertragung der vorhandenen Rücklagen

3)

Übernahme der bekannten Mängel ohne Anspruch auf Haftung durch die Kirchengemeinde

4)

Fortführung der Bestattungen und der Handhabung von Begräbnisfeiern nach christlichen Werten

Weitere Einzelheiten wird die Verwaltung mit der Kirchengemeinde regeln, die dann in einen finalen Vertrag münden.

Die Übernahme kann frühestens zum 01.01.2026 wirksam werden, da die Verwaltung sämtliche Daten, die bisher nur als handschriftliche Aufzeichnungen vorliegen, in ein entsprechendes EDV-Fachverfahren übertragen muss.

Mit der Übernahme des Friedhofs wird auch die bisherige Friedhofspflegerin in ein Arbeitsverhältnis beim Markt treten, was jedoch nicht Bestandteil des Notarvertrages sein wird.

Hinzu kommen weitere Aufgaben, die sich durch die Übernahme ergeben:

1)

Beschaffung eines EDV-Fachverfahrens für Friedhofsverwaltung

2)

Mehrbelastung des Standesamtes durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben

3)

Erlass einer neuen Friedhofsordnung sowie Kalkulation und Erlass einer einheitlichen Gebührensatzung für die beiden (dann gemeindlichen) Friedhöfe

Zudem muss der Markt in den nächsten Jahren entsprechende Positionen in den Haushalt einstellen, um die teils sehr marode Infrastruktur im gesamten Friedhofsbereich zu sanieren. Die Kosten hierfür werden sich im unteren siebenstelligen Bereich bewegen.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat beschließt die Übernahme des evangelischen Friedhofs mit Wirkung zum 01.01.2026.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde einen finalen Vertrag vorzubereiten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag zu den vorgenannten Rahmenbedingungen zu unterzeichnen.

Finanzielle Unterstützung des „WIM“-Projektes an der Caspar-Löner-Grundschule

An unserer Caspar-Löner-Grundschule läuft seit einigen Jahren erfolgreich das Projekt „WIM – Wir musizieren“ als zusätzliches musikalisches Angebot für alle Kinder der ersten und zweiten Jahrgangsstufe. Das Projekt wird jährlich von der Marktgemeinde mitfinanziert.

Um die Weiterführung dieses wertvollen Angebotes für unsere Grundschulkinder zu sichern, bittet die EMP-Fachkraft Anke Lechner wieder um finanzielle Unterstützung (Antrag vom 21.10.2024) für das Schuljahr 2024/2025.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.428,00 Euro.

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt die Weiterführung des Angebotes „WIM - Wir musizieren“ an der Caspar-Löner-Grundschule und beschließt die Finanzierungslücke bis zu einer Höhe von insgesamt 7.428,00 Euro zu übernehmen.