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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 26/2023
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.12.2023

In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 08.12.2023 wurden u.a. folgende Themen behandelt:

Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)

1)

Der aktuelle Stand beim HLF 20 ist wie folgt: im Juni wird das Fahrgestell von MAN an Ziegler verbracht und dann in den nächsten 103 Wochen (!) der Aufbau hergestellt.

2)

In der Sitzung wird über den Baufortschritt beim „Haus der Generationen“ berichtet. Der Betrieb soll ab dem Winter 2024/2025 starten.

3)

Der Antrag beim Regionalbudget wurde dahingehend abgeändert, dass der Zaun am Falterbrunnen entfällt.

4)

Die Firma Naturstrom hat einen online-Adventskalender und unter dem Türchen Nr. 23 ist das Projekt unseres Heimatvereins „Erinnerungsstele für die jüdischen Mitbürger/innen“ unserer Marktgemeinde aufgenommen worden. Es wird mit 500,00 Euro unterstützt.

5)

In einer ersten Tranche erhalten wir aus dem Förderprogramm für den Gigabit-Ausbau 1,775 Millionen Euro.

6)

In der Sitzung am 02.02.2024 wird die WBG ein Konzept zum Bau des neuen Kindergartens vorstellen.

7)

Die Ausschreibungen für den erforderlichen Anbau an der Schule sollen über BayernGrund erfolgen.

Genossenschaftliches Nahwärmenetz in Eschenbach - Tief- und Straßenbauarbeiten, Abschluss Gestattungsvertrag

Die Eschenbacher Bürgerschaft hat eine Genossenschaft zum Bau eines Nahwärmenetzes gegründet und plant aktuell den Ausbau.

Die Bauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Der erste Bauabschnitt sieht einen Ausbau im Bereich Fürther Straße, Gänsleite, Bahnhofstraße und Waaggasse vor. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet die Siedlung Eschenbach „West“.

Zur Wärmeversorgung wird ein Heizkraftwerk auf dem Anwesen Billmann errichtet.

Näheres kann auch dem beiliegenden Schreiben der Genossenschaft entnommen werden.

Um Kosten zu sparen hat die Genossenschaft vorgeschlagen, dass weitere Tiefbauarbeiten miteinander koordiniert werden könnten. Zum einen plant die Firma GlasfaserPlus in Teilen einen Ausbau. Der Wasserbeschaffungsverband Eschenbach muss einen Teil seiner Leitungen erneuern und sowohl die Fürther Straße als auch die Bahnhofstraße müssen erneuert werden. Zudem wären auch Straßensanierungen in Teilbereichen der Siedlung Eschenbach „West“ erstrebenswert.

Aus Sicht der Verwaltung wären daher gemeinsame Tiefbaumaßnahmen sinnvoll, weil die Straßenbaukosten unter allen Beteiligten (zumindest im Bezug zur Grabenbreite) aufgeteilt werden können. Die Marktgemeinde hat zudem einen Unterhaltskostenvorschuss für die Unterhaltung der Fürther Straße erhalten. Dieses Geld könnte beispielsweise für eine Deckensanierung der Fürther Straße verwendet werden. Daher wäre eine kurzfristige Sanierung der Fürther Straße aus Sicht der Verwaltung auch angebracht.

Eine kurzfristige Erneuerung der Bahnhofstraße ist hingegen kurzfristig nicht geplant, da hier auch die Kanal- und Wasserleitungen erneuert werden müssen. Das ist für den Wasserversorger und den Abwasserzweckverband zeitnah kaum möglich.

Über die Erneuerung der Straßen im Bereich der Siedlung Eschenbach „West“ kann später entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes greifbar wird.

Der Bauausschuss hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst und einen Empfehlungsbeschluss gefasst:

Die Genossenschaft benötigt zudem auch die Zustimmung der Marktgemeinde, dass die öffentlichen Straßen zur Verlegung der Leitungen verwendet werden dürfen. Hierzu muss ein Gestattungsvertrag abgeschlossen werden.

Mit der Fa. Naturstrom/NatCon wurden auch schon entsprechende Verträge abgeschlossen, die neben technischen Details und anderen grundlegenden Regeln auch die Höhe der Entschädigung für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen regeln.

Bei den bereits bestehenden Verträgen wurde vereinbart, dass die Marktgemeinde pro Jahr je laufendem Meter Hauptleitungstrasse eine Entschädigung erhält, die dem vierfachen dessen entspricht, was die Kilowattstunde an Wärme regulär kostet.

Beispiel: Bei einer Länge von 1000 m Hauptleitungstrasse und einem Arbeitspreis von 10 ct/kWh entspräche dies einer jährlichen Zahlung von 400 €.

Da bereits entsprechende Verträge für einen vergleichbaren Sachverhalt bestehen und angeschlossene Bürger in Markt Erlbach und dem Baugebiet Kirchsteigfeld in Eschenbach diese Kosten bereits mittragen müssen, wäre es kaum vermittelbar, wenn die Marktgemeinde eine geringere Entschädigung von der Genossenschaft verlangen würde.

Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Gestattungsvertrag mit der Genossenschaft inhaltlich auch an die bereits bestehenden Verträge angepasst wird.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat befürwortet die Errichtung des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes in Eschenbach und nimmt die geplanten Bauabschnitte zur Kenntnis.

2.

Die Verlegung der Leitungen darf auf öffentlichem Straßengrund erfolgen. Nähere Details dazu sind in einem Gestattungsvertrag mit der Nahwärme Eschenbach eG zu regeln. Der Gestattungsvertrag ist inhaltlich an die bereits mit der Firma Naturstrom/NatCon abgeschlossenen Verträge zur Straßennutzung anzulehnen. Die jährliche Höhe der Entschädigung beträgt auch hier je laufenden Meter Hauptleitungstrasse das Vierfache des jeweils gültigen Arbeitspreises je kWh Wärme für das zu errichtende Wärmenetz. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

3.

In der Fürther Straße in Eschenbach soll die Straßendecke im Zusammenhang mit den Arbeiten zum Bau des ersten Bauabschnittes des genossenschaftlichen Nahwärmenetzes erneuert werden. Zur Finanzierung soll der vom Staatlichen Bauamt Ansbach gezahlte Unterhaltskostenvorschuss verwendet werden. Die Tiefbaukosten sollen zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden und sollen im Haushalt vorgesehen werden.

4.

Die Erneuerung der Bahnhofstraße in Eschenbach soll noch nicht im Zusammenhang mit dem genossenschaftlichen Nahwärmenetz erfolgen.

5.

Über die Erneuerung der Straßen in der Siedlung Eschenbach „West“ soll entschieden werden, wenn der zweite Bauabschnitt des Nahwärmenetzes zur Ausführung ansteht.

Jahresantrag zur Städtebauförderung

Für die Städtebauförderung muss jedes Jahr im Voraus ein Jahresantrag gestellt werden.

Die Verwaltung hat die Unterlagen dafür vorbereitet und die förderfähigen Kosten dafür überschlägig ermittelt und mit dem Ortsplaner Herrn Rühl und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt

Für das Jahr 2024 sind demnach voraussichtlich förderfähige Kosten in Höhe von 471 T€ für Grunderwerb, Projekte und das kommunale Förderprogramm vorgesehen.

Beschluss

Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2024 zum Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.

Bestellung einer Stiftungspflegerin für die Stiftung "Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann"

Neben den aus der Satzung sich ergebenden Organen unserer Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann“ ist es ebenfalls notwendig eine Stiftungspflegerin zu benennen (Art. 17 Satz 1 Bayerisches Stiftungsgesetz).

Seit Gründung der Stiftung wurde dieses Amt von Frau Marianne Teichmann übernommen. Da die Stiftungspflegschaft nur bis 31.12.2023 benannt war, benötigen wir für die nächsten Jahre hierfür wieder einen Beschluss.

Frau Teichmann hat sich dankenswerterweise wieder bereit erklärt als Stiftungspflegerin zu fungieren. Die Verwaltung schlägt vor dieses Amt wieder für fünf Jahre bis zum 31.12.2028 zu befristen.

Die Bestellung als Stiftungspflegerin erfolgt dann durch das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim als Stiftungsaufsichtsbehörde.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, Frau Marianne Teichmann als Stiftungspflegerin für die Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 vorzuschlagen.

Festlegung des Planungsumfanges für die Erneuerung der Verkehrsflächen und Gehwege an der Windsheimer und Ansbacher Straße

Der Markt Markt Erlbach hat das Ingenieurbüro Heller (Herrieden) damit beauftragt die Ansbacher und Windsheimer Straße umzuplanen, um die Verkehrssituation und - sicherheit zu verbessern und um beidseitig der Straßen einen Gehweg anlegen zu können.

Das Ingenieurbüro hat inzwischen einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser wurde bei einem Ortstermin vor der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erläutert.

Ursprünglich war als Planungsumgriff der Bereich zwischen der Einmündung Pilsenmühler Weg und der Einmündung Hagenhofer Weg gedacht, aber das Planungsbüro empfiehlt den Bereich noch bis zum „Zimmerplatz“ zu erweitern und auch den Bohlenplatz mit Brunnen mit einzubeziehen, da dieser auch erneuert werden muss.

Der Kostenumfang für gesamte Maßnahme wird auf ca. 1 Mio. € geschätzt. Davon trägt der Freistaat Bayern, die Städtebauförderung und auch der Wasserzweckverband einen Anteil. Die genaue Kostenaufteilung kann aber noch nicht beziffert und erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Der Bauausschuss hat über den Ausbauumfang beraten und empfiehlt dem Marktgemeinderat zu entscheiden, dass die Ansbacher und Windsheimer Straße in dem vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Umfang erneuert werden sollte.

Beschluss

1. Der Planungsumgriff für die Umgestaltung der Ansbacher und Windsheimer Straße soll bis auf Höhe der Einmündung „Am Zimmerplatz“ erweitert werden und auch der Bohlenplatz soll mit überplant werden.

2. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Kosten sollen im Haushalt für die kommenden Jahre vorgesehen werden.

Erneuerung der GVS zwischen Mosbach und Oberulsenbach

Der Bau und Umweltausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach (insgesamt ca. 1,7 km) auseinandergesetzt und das Büro Inrotec wurde gebeten dazu nochmals verschiedene Sanierungsvarianten durchzurechnen.

Das Ingenieurbüro hat dazu die drei folgenden Sanierungsvarianten geprüft:

1. Auffräsen des Ober- und Unterbaus, Stabilisierung des Straßenunterbaus durch Einfräsen eines speziellen betonhaltigen Bindemittels und Herstellung einer 5,00 m breiten Fahrbahn (bisherige Breite 4,50 m)

Kosten ca. 950.000 €

2. Auffräsen des Ober- und Unterbaus, Einbau einer zusätzlichen Schotterausgleichsschicht und Herstellung einer 5,00 m breiten Fahrbahn mit Bankett

Kosten ca. 910.000 €

3. Abfräsen der Asphaltdeckschicht, Einbau einer Asphaltbewährung bei den besonders schadhaften Bereichen und Einbau einer neuen Deckschicht mit 4,50 m Breite wie im Bestand

Kosten ca. 350.000 €

Aus Sicht des Planungsbüros wäre die Variante 1 die mit Abstand beste und dauerhafteste Lösung, weil der Unterbau durch den Einbau eines Bindemittels im Fahrbahn- und auch im Bankettbereich so stark verfestigt wird, dass die Straße auch großen Lasten durch die Landwirtschaft standhalten kann. Auch das Überfahren der Bankette wäre unproblematisch. Die Variante ist zwar die teuerste Variante, entspricht aber in Punkto Haltbarkeit einem Neubau mit entsprechendem Unterbau und ist dennoch günstiger als ein Neubau.

Die Variante 2 stellt im Vergleich zum Bestand zwar eine Verbesserung dar, ist aber hinsichtlich der Haltbarkeit weniger gut zu bewerten als die Variante 1, obwohl sie fast genauso teuer ist.

Variante 3 ist zwar mit Abstand die günstigste Lösung, bietet aber im Vergleich zum aktuellen Zustand nur minimale Verbesserungen. Das Ingenieurbüro rät von dieser Variante ab, da die Baufirma keine Gewährleistung dafür übernehmen wird und auf kurz oder lang wieder Schäden an den Asphalträndern und den bestehenden Schadstellen auftreten können.

Da es sich bei allen Varianten um „Sanierungen“ und keinen Vollausbau handelt, ist eine Förderung leider nicht möglich und ein Vollausbau wäre noch deutlich teurer, so dass die Mehrkosten auch durch eine Förderung kaum abgedeckt werden.

Aus Sicht der Verwaltung wäre auch die Variante 1 wünschenswert. Es ist aber fraglich, ob die Marktgemeinde Kosten in Höhe von 950.000 € für eine Straße aufbringen möchte, die nur so wenig befahren wird wie diese.

Die Variante 3 ist deutlich günstiger und würde zumindest eine Zeit lang eine Verbesserung des Straßenzustandes bringen, ist aber natürlich bei weitem nicht so haltbar wie Variante 1 und eine Gewährleistung gibt es auch nicht.

Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung darüber beraten, welche der drei Varianten zur Ausführung kommen sollte und hat sich dabei für die Variante 3 (Sanierung der Deckschicht für ca. 350.000 €) ausgesprochen und empfiehlt dem Marktgemeinderat dies auch zu beschließen und die Arbeiten 2024 ausführen zu lassen.

Beschluss

1. Zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mosbach und Oberulsenbach soll die Variante 3 (Sanierung der Deckschicht für ca. 350.000 €) angewendet werden.

2. Das Ingenieurbüro Inrotec soll die Ausschreibung erarbeiten und durchführen. Das Ausschreibungsergebnis soll zum Beschluss über die Vergabe vorgelegt werden.

3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2024 eingestellt werden.

Schäden an der GVS nördlich von Losaurach

In der vergangenen Sitzung wurde die Gemeindeverbindungsstraße nördlich von Losaurach bei einem Ortstermin begutachtet und die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Inrotec verschiedene Reparatur- und Sanierungsvarianten zu ermitteln.

Das Ingenieurbüro hat sich mit der Materie befasst und schlägt vor, dass die Gemeindeverbindungsstraße umfassend saniert wird und dass der PAK- und phenolhaltige Asphalt komplett entsorgt werden sollte.

Eine reine Deckschichtsanierung würde bei der starken Belastung mit Schwerlastverkehr (Fa. Dienstbier, Fa. Gubesch und landwirtschaftliche Fahrzeuge) nicht lange halten und auch eine Deckenreparatur mit Rollsplitt wäre hier keine Option, da die Straße dafür ein zu großes Gefälle hat.

Das Planungsbüro schätzt die Tiefbaukosten inkl. Entsorgung auf ca. 750.000 €.

Der Bauausschuss hat diesen Sachverhalt auch bereits beraten und empfiehlt dem Marktgemeinderat dem Vorschlag des Planungsbüros zu folgen und die Maßnahme für 2025 einzuplanen.

Beschluss

1. Die Orts- und Gemeindeverbindungsstraße zwischen der Ortsmitte Losaurach und der Fa. Gubesch soll 2025 umfassend erneuert werden. Der PAK- und phenolhaltige Asphalt soll entsorgt werden.

2. Das Büro Inrotec wird beauftragt die Maßnahme zu planen.

3. Die Umsetzung soll 2025 erfolgen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen für 2025 vorgesehen werden.

Bauleitplanung des Marktes Wilhermsdorf - Aufstellung des Bebauungsplanes "WEST - Wohn- und Gewerbegebiete" und Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Markt Wilhermsdorf plant die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten mit einer Größe von insgesamt ca. 20 ha westlich von Wilhermsdorf.

Hierzu soll ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden.

Die frühzeitige Beteiligung wurde bereits im vergangenen Jahr durchgeführt. Dabei wurde auch der Markt Markt Erlbach schon beteiligt.

Das in der Planung enthaltene Wohnbaugebiet ist größenmäßig etwa mit dem Baugebiet „Kirchsteigfeld“ bei Eschenbach vergleichbar. Durch eine verdichtete Bauweise sollen dort ca. 150 WE entstehen.

Die geplanten Gewerbeflächen haben insgesamt eine Größe von ca. 10 ha. Das entspricht etwa der Fläche, die durch das Industriegebiet „Lerchenfeld“ und das Gewerbegebiet „Lerchenfeld - Nord“ eingenommen werden.

Darüber hinaus sind auch große Flächen für Regenrückhaltung, Lärmschutzanlagen und Grün- und Ausgleichsflächen vorgesehen.

Es handelt sich zwar um eine sehr umfangreiche Planung, aber es ist nicht davon auszugehen, dass diese die Belange des Marktes Markt Erlbach in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Insbesondere auch deshalb, weil zentrenrelevante und großflächige Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen werden - so dass der zentrale Versorgungsbereich des Marktes Markt Erlbach nicht tangiert wird. Außerdem ist das Baugebiet gut erschlossen und der Verkehr kann über die bestehenden Gemeinde- und Staatstraßen abgewickelt werden.

Das in dem Bereich anfallende Oberflächenwasser wird zurückgehalten und gedrosselt in Richtung Ulsenbach bzw. Zenn abgegeben. Wegen der bestehenden Topographie und der Fließrichtung der Gewässer in Richtung Süden und Osten sind keine Auswirkungen durch wild abfließendes Wasser für unser Gemeindegebiet zu erwarten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bauleitplanungen des Marktes Wilhermsdorf zur Kenntnis. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „WEST-Wohn- und Gewerbegebiete“ und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Einwände erhoben.

Bauleitplanung der Stadt Bad Windsheim - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 "Solarpark Ickelheim" und der zugehörigen 27. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Bad Windsheim hat das Aufstellungsverfahren für die beiden oben genannten Bauleitpläne eingeleitet. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer sehr großen PV-Freiflächenanlage mit insgesamt fast 43 ha.

Der Geltungsbereich der Planung mit Grünanlagen, Wegen und Ausgleichsflächen umfasst eine Fläche von ca. 53 ha.

Auch wenn die Anlage immense Ausmaße hat, so ist sie von unserem Gemeindegebiet aus weder zu sehen noch beeinträchtigt sie die Belange des Marktes Markt Erlbach.

Beschluss

Die Marktgemeinde nimmt die Bauleitplanungen der Stadt Bad Windsheim zur Kenntnis. Gegen die Planungen werden keine Einwände im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhoben.

Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen des Marktes Ipsheim

Der Markt Ipsheim plant eine Fortschreibung seiner Planungen zu dem bestehenden Sanierungsgebiet in Ipsheim und hat in diesem Zusammenhang das Büro Stadt & Land mit der Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 139 BauGB beantragt.

Das Verfahren für die VU beinhaltet auch eine Behördenbeteiligung. Der Markt Ipsheim bittet den Markt Markt Erlbach daher um Stellungnahme zu der Planung.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Markt Markt Erlbach durch die Planung des Marktes Ipsheim nicht betroffen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen des Marktes Ipsheim zur Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.

Abschluss einer Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe

Schon seit Längerem beschäftigt sich der Zweckverband mit der Problematik, dass eine kostendeckende Finanzierung von Neubaugebieten faktisch nicht möglich ist. Grundproblematik ist unter anderem die Globalkalkulation, welche für alle Anschlussnehmer kalkuliert, aber nur der Teil der Neuanschließer seinen Beitrag leistet, weshalb ein Defizit entsteht. Generell werden Defizite über die Gebühren nach Art. 8 KAG aufgefangen.

Um künftig gerade bei Ausweisungen von Neubaugebieten dieser Problematik entgegenzustehen, haben die Zweckverbände in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber aus Ansbach einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, in welchem die Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen unter anderem mit einem Erschließungsträger geregelt ist.

Beschluss

Die Marktgemeinde befürwortet den Abschluss der Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe.

Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Abschluss einer Vereinbarung über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung Oberes Zenntal

Schon seit Längerem beschäftigt sich der Zweckverband mit der Problematik, dass eine kostendeckende Finanzierung von Neubaugebieten faktisch nicht möglich ist. Grundproblematik ist unter anderem die Globalkalkulation, welche für alle Anschlussnehmer kalkuliert, aber nur der Teil der Neuanschließer seinen Beitrag leistet, weshalb ein Defizit entsteht. Generell werden Defizite über die Gebühren nach Art. 8 KAG aufgefangen.

Um künftig gerade bei Ausweisungen von Neubaugebieten dieser Problematik entgegenzustehen, haben die Zweckverbände in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber aus Ansbach einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, in welchem die Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen unter anderem mit einem Erschließungsträger geregelt ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet den Abschluss der Vereinbarung.

Der zweite Bürgermeister Werner Stieglitz wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.