Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M., (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2024)
Marktgemeinde Mart Erlbach – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 37
„Sondergebiet Lebensmittelmarkt Neue Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan
Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach hat in öffentlicher Sitzung am 09.07.2024 dem Antrag der Firma CIG – Concept Immobilien GmbH, Weiden, auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet „Lebensmittelmarkt Neue Straße“ in Markt Erlbach zugestimmt. Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (2) BauGB wird von einer Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes und der Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie auch von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Die Firma CIG – Concept Immobilien GmbH, Weiden i. d. Opf., hat einen Antrag auf Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und beabsichtigt auf der Fläche die Ansiedlung eines Rewe Marktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.650 m².
Das Vorhaben umfasst die Fläche die Flurstücke Nr. 239 und teilweise Nr. 232/2 und 232/23 der Gemarkung Markt Erlbach mit einer Fläche von ca. 6.435 m². Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Weiterhin hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 06.12.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.12.2024 durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.12.2024 ist einschließlich der Begründung in der Zeit vom
23.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025
online über die Internetseite der Marktgemeinde Markt Erlbach › https://www.markt-erlbach.de/ unter der Rubrik „Unsere Gemeinde“ – „Bauen & Wohnen“ – „Bauleitplanverfahren“ bzw. folgenden Direktlink
URL: https://www.markt-erlbach.de/markt-erlbach/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren öffentlich abrufbar. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus Markt Erlbach, Bauamt, Zimmer-Nr. 4, Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach während der allgemeinen Dienstzeiten (Mo. – Fr. von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und Mi. von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr) aus.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse michael.schlag@markt-erlbach.de unter Angabe des Betreffs „Lebensmittelmarkt Neue Straße – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.