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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 26/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Mit Wirkung zum 01.01.2025 tritt die Umbennung der Hauptstraße in Linden in den neuen Namen „Lindenstraße“ in Kraft. Zeitgleich werden auch die Hausnummern im überwiegenden Teil dieses Straßenabschnitts neu geordnet.

Nachfolgend möchten wir Sie darüber informieren, was Sie in diesem Zuge beachten müssen:

1) Personalausweis

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ist eine Aktualisierung der Personalausweise erst nach der Wahl möglich. Sie können ab Montag, den 24.02.2025 Ihre Ausweise umschreiben lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung in unserem Bürgerbüro ist zwingend erforderlich.

Melderechtlich werden wir Sie rückwirkend zum 01.01.2025 ummelden.

2) Zulassungsbescheinigung Teil 1 (=ehemals Fahrzeugschein)

Die Änderung des Fahrzeugscheins ist ebenfalls ab Montag, den 24.02.2025 möglich. Sie können dies direkt in der Zulassungsstelle des Landratsamtes erledigen oder die Zulassungsbescheinigung bei uns im Rathaus abgeben. Wir werden diese dann gesammelt an die Zulassungsstelle senden.

Für diese Variante möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Falle einer Verkehrskontrolle im Nachgang eventuell eine weitere Vorsprache bei der Polizei zur Vorlage der aktualisierten Zulassungsbescheinigung erforderlich werden könnte.

Für Sie entstehen durch die Umschreibung keine Kosten.

3) Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl

Aufgrund systembedingter Vorgaben werden die Wahlbenachrichtigungen noch unter der bisherigen Adresse erstellt und versandt. Im Wählerverzeichnis ist ebenfalls noch die bisherige Adresse hinterlegt.

Für die Wahl/das Wahlrecht hat dies keine Konsequenzen.

4) Informieren Sie Ihre Banken, Kreditinstitute, Krankenkassen, Versicherungen und die GEZ über die Adressänderung.

5) Informieren Sie alle Beteiligten, mit denen Sie privatrechtliche Verträge abgeschlossen haben (Energieversorger, Onlinedienste, Fitnessstudio, Handyvertragspartner, Telefon- und Internetanbieter usw.) über die Adressänderung.

6) Informieren Sie Ihre Arbeitgeber und im Falle von Kindern die Schulen und Kindertagesstätten über die Adressänderung.

7) Ändern Sie auf allen privaten und gewerblichen Dokumenten und Aufdrucken Ihre bisherige Adresse auf die neue zugeteilte Adresse ab.

8) Aus eigenem Interesse wird empfohlen, einen Postnachsendeantrag zu stellen.

Bei Fragen zur Umbenennung stehen Ihnen unser Geschäftsleiter Sebastian Gaukler (92 93 - 10; Allgemeines, Wahl), das Bürgerbüro (92 93 - 13/ - 14; Melderecht, Umschreiben der Ausweise, Abgabe der Zulassungsbescheinigungen) und Peter Zürnstein (92 93 - 31; Zuteilung der Hausnummern) gerne zur Verfügung.