Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Hortes an der Caspar-Löner-Schule
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2025 die genannte Satzung erlassen.
Der Text der Satzung wird nachfolgend veröffentlicht. Dadurch wird die Satzung nach den Vorschriften der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat amtlich bekannt gemacht.
Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Hortes an der
Caspar-Löner-Schule
vom 05.12.2025
Auf Grund von Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, erlässt der Markt Markt Erlbach folgende
Aufhebungssatzung:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung über die Benutzung des Hortes an der Caspar-Löner-Schule vom 08.06.2006 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Markt Erlbach, den 05.12.2025