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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 26/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel möchten wir Ihnen einige Hinweise zum Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk geben:

1)

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur am 31. Dezember (Silvester) und am 1. Januar (Neujahr) von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden.

2)

Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Kirchen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden.

3)

Bitte handeln Sie im Umfeld von Stallgebäuden, in denen Tiere untergebracht sind, besonders sensibel und achten Sie darauf, die Dauer des Abbrennens freiwillig auf ein Minimum zu reduzieren.

4)

Für den entstandenen Müll ist jeder selbst verantwortlich. Die Überreste von Batterien, Raketen und Böllern können über den Restmüll entsorgt werden. Bitte denken Sie daran, auch die Rückstände auf der Straße und dem Gehweg vor Ihrem Anwesen zu beseitigen.

Wir wünschen Ihnen eine feucht-fröhliche Silvesterfeier und alles Gute für 2026.