In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.12.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.11.2025
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.11.2025 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:
TOP 10.1 Neubau einer Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe der Gerüstbauarbeiten
Der Auftrag für die Gerüstbauarbeiten wird an die Firma Schüttler (Nürnberg) zum Angebotspreis von 13.733,78 € brutto vergeben.
TOP 10.2 Neubau einer Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe der Mobilwände
Der Auftrag für die Mobilwände wird an die Firma Abopart (Bad Zwischenhahn) zum Angebotspreis von 83.213,03 € brutto vergeben.
TOP 10.3 Neubau einer Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe Sanitärtechnik
Die Arbeiten für die Sanitärtechnik werden zum Angebotspreis von 133.792,90 € brutto an die Firma Sanitär Union (Nürnberg) vergeben.
TOP 10.4 Neubau einer Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe Heizungstechnik
Der Auftrag für die Heizungstechnik wird zum Angebotspreis von 83.353,24 € brutto an die Firma Sanitär Union (Nürnberg) vergeben.
TOP 10.5 Neubau einer Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe Elektroinstallation
Der Auftrag für die Elektrotechnik wird zum Angebotspreis von 206.848,92 € brutto an die Firma Gossler (Diespeck) vergeben.
TOP 10.6 Neubau einer Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Vergabe Lüftungsinstallation
Die Arbeiten für die Lüftungstechnik werden zum Angebotspreis von 127.992,04 € brutto an die Firma Meier (Tuchenbach) vergeben.
TOP 11 Anschaffung von 60 Ipads im Rahmen der Förderung Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte
Das Angebot über die Anschaffung von 60 Ipads samt Tabletkoffern der Firma ACS Group in Höhe von 28.038,92 Euro wird angenommen.
Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)
| 1) | Der Märchenwald, gefördert durchs Regionalbudget, ist fertig und für die „Schatztruhe“ werden nun Gutscheine vorbereitet, die die Kinder im Rathaus einlösen können. Sie erhalten dann ein Pixi-Buch mit dem Märchen, das Miriam Mendl-Möhring extra für Markt Erlbach geschrieben hat. Die Schautafeln und auch das Büchlein hat Luisa Zeller gestaltet. Eine Einweihung des Märchenwaldes wird es noch geben. |
| 2) | Die 800-Jahr-Feier von Linden findet am Sonntag, den 05.07.2026 zusammen mit dem Festakt „60 Jahre Schützengruppe Linden“ statt. |
| 3) | Die Firma PHI hat mir ihrer neuen Firma „Urban Greenery GmbH“ den deutschen Nachhaltigkeitspreis 2026 gewonnen, der am heutigen Abend (05.12.2025) in Düsseldorf verliehen wird. |
| 4) | Georg Seyfert aus Eschenbach ist von Umweltminister Thorsten Glauber für seinen ehrenamtlichen Einsatz in der Naturschutzwacht mit dem Grünen Engel ausgezeichnet worden. Die Angehörigen der bayerischen Naturschutzwacht sind ehrenamtlich engagierte Mitglieder der unteren Naturschutzbehörden, die Bürger vor Ort über den richtigen Umgang mit der Natur informieren und die Einhaltung der Naturschutzgesetze überwachen. |
| 5) | Unsere WBG Zirndorf/Markt Erlbach hat für die Planung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte in der Kirchgasse ein Büro aus dem Raum Würzburg ausgewählt. Das Büro überzeugte durch seine Erfahrung und eine gute Präsentation. |
| 6) | Die Firma Gubesch hat für unsere Senioren 640,00 € gespendet und so die Anschaffung von Liederbüchern für Senioren (in größerer Schrift) finanziert. |
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| Weitere Spenden: |
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| 100,00 € für den Bürgerbus von Werner Engelhardt |
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| 500,00 € für den Spielplatz Altziegenrück vom Sportfischerverein Markt Erlbach |
| 7) | Der Zweckverband Abwasserbeseitigung hat turnusgemäß die Gebühren kalkulieren lassen. Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 27.11.2025 die Erhöhung der Einleitungsgebühr ab dem 01.01.2026 auf 2,85 €/m³ netto (bisher 2,50 €/m³) festgesetzt. |
| 8) | Der Zweckverband Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe hat turnusgemäß die Gebühren kalkulieren lassen. Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 27.11.2025 die Erhöhung ab dem 01.01.2026 auf 2,61 €/m³ netto (bisher 2,04 €/m³). Die Grundgebühren für die Zähler werden bis 4 m³/h auf 5,00 €/Monat, bis 10 m³/h auf 8,76 €/Monat und bis 16 m³/h auf 15,00 €/Monat festgesetzt. |
| 9) | Aus dem Regionalbudget 2025 haben wir für unsere zwei Projekte (Masten für die Weihnachtsbeleuchtung und den Märchenpfad) 9.313,68 € erhalten. |
| 10) | Am Neuen Weiher muss eine alte Weide entfernt werden. Im Frühjahr erfolgt eine Ersatzpflanzung. |
| 11) | Der Sitzungs-/Terminkalender 2026 wurde allen Marktgemeinderatsmitgliedern bereits per Mail zugesandt. |
| 12) | Das alte LF16 der FFW Markt Erlbach wurde zu einem Preis von 10.000 Euro auf zollauktion.de versteigert. |
| 13) | Der ehemalige Mannschaftsbus der FFW Eschenbach wurde zu einem Preis von 9.000 € versteigert. |
Erlass einer Benutzungssatzung und einer Gebührensatzung für den Friedhof Markt Erlbach
Mit Wirkung zum 01.01.2026 geht der Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde Markt Erlbach in das Eigentum des Marktes Markt Erlbach über.
Mit diesem Übergang ist es erforderlich, dass für den Friedhof eine Benutzungssatzung und eine Gebührensatzung erlassen werden.
Beide Satzungen orientieren sich dabei an den Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages, wurden jedoch an die örtlichen Gegebenheiten und die tatsächliche Handhabung vor Ort angepasst.
Neben klar definierten Regelungen zu Verhaltensweisen, Anlage von Grabmälern oder der gärtnerischen Gestaltung der Gräber ist der gesamte Ablauf rund um eine Bestattung das Hauptthema der kommunalen Pflichtaufgabe „Bestattungswesen“.
Dieser hoheitliche Aufgabenbereich soll an die Firma Bestattungen Thomas Engelhardt übertragen werden, die dann insoweit als Erfüllungsgehilfe an unsere Stelle tritt. Hierzu wird Anfang 2026 ein Vertrag geschlossen, in dem die Aufgaben definiert werden. Die Abrechnung dieser Tätigkeiten erfolgt dann direkt zwischen der Firma Engelhardt und den Angehörigen.
Die Gebühren, die seitens der Verwaltung den Angehörigen verbeschieden werden, wurden zunächst 1:1 von der evangelischen Kirchengemeinde übernommen, da uns noch keine belastbaren Zahlen für eine ausführliche Kalkulation vorliegen, Sobald dies der Fall ist, wird die Verwaltung eine Kalkulation durchführen lassen und eine neue Gebührensatzung zur Beschlussfassung vorlegen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass mit einem erheblichen Anstieg der Gebühren gerechnet werden muss, da hierin sämtliche Kosten (Grabmalprüfung, Unterhalt, Sanierung der Wege, Personalkosten usw. ) berücksichtigt werden müssen.
Der Marktgemeinde obliegen als eigene Aufgaben die gesamte Friedhofsverwaltung (insbesondere die Erteilung von Grabnutzungsrechten, Kontrolle bezüglich der Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben, Pflege des gesamten Friedhofareals, Überwachung und Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht einschließlich Winterdienst).
Insgesamt sind eine regelmäßige Kommunikation und Koordination zwischen der Verwaltung, dem Bauhof und dem Bestattungsunternehmen erforderlich.
Eine erste Maßnahme hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht wird die Standfestigkeitsprüfung aller Grabmäler durch ein Fachunternehmen sein.
Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass die vorgeschriebene Standfestigkeit nicht gegeben ist, werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten von uns hierüber schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Wenn ein erheblicher Mangel festgestellt wird, wird das Grabmal ggf. zusätzlich gesichert oder umgelegt. Die Kosten für erforderliche Maßnahmen trägt jeweils der Grabnutzungsberechtigte.
An den vier Eingängen zum Friedhof wird jeweils eine Übersichtstafel mit den Verhaltensregeln aus der Satzung montiert (Friedhofsordnung). Auf dieser werden auch die Öffnungszeiten angegeben. Seitens der Verwaltung wurden diese für die Monate April bis Oktober auf 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr (um das Gießen zu früher oder später Stunde an heißen Tagen zu ermöglichen) und für die Monate November bis März auf 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr (aufgrund Dunkelheit und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Winterdienstes) festgelegt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Benutzungssatzung und die Gebührensatzung für den Friedhof Markt Erlbach jeweils in der vorgelegten Form.
Aufhebung der Benutzungssatzungen und Gebührensatzungen für die Kindertagesstätten und den Hort
Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurde die Trägerschaft unserer Kindertagesstätten an den hiesigen Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes übergeben. Kraft dieser Übergabe sind auch unsere Benutzungs- und Gebührensatzungen seit diesem Zeitpunkt ohne Außenwirkung, da die Grundlagen hierfür entfallen sind.
Aus diesem Grund sollten die Satzungen aufgehoben werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass folgender Aufhebungssatzungen: Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten
Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung Kindertagesstätten
Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Hortes
Bauantrag zum Bau eines Zweifamilienhauses mit Gewerbeeinheit in der Nelkenstraße Eschenbach
Im Ortsteil Eschenbach soll in der Nelkenstraße ein Zweifamilienhaus mit einer ca. 40 m² großen Gewerbeeinheit (für freie Berufe) errichtet werden. Für diesen Bereich ist der Bebauungsplan Nr. 6 „Eschenbach – West“ einschlägig.
Das geplante Bauvorhaben würde dem Bebauungsplan in diversen Punkten widersprechen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden zwar schon verschiedene Befreiungen erteilt, aber das Bauvorhaben benötigt eine ganze Reihe von Befreiungen, die in Summe aus Sicht der Verwaltung so nicht zulässig sind.
Der Gesetzgeber hat den Gemeinden einen gewissen Spielraum bei der Erteilung von Befreiungen gegeben, aber er hat auch Grenzen gesetzt, wann Befreiungen nicht mehr zulässig sind. Die Grenze für Befreiungen sind die sogenannten „Grundzüge der Planung“. Wenn diese berührt werden, dann ist das ein K.O.-Kriterium. Die Rechtsprechung hat sich sehr umfangreich mit der Thematik auseinandergesetzt.
Das vorliegende Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan in folgenden Punkten:
1. Überschreitung der Baugrenzen durch das Wohnhaus um ca. 8 m
2. Lage der Stellplätze außerhalb der vorgesehenen Flächen
3. Lage der Garagen außerhalb des festgesetzten Bereiches
4. Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse (zulässig 1 – hier beantragt 2)
5. Überschreitung der zulässigen GFZ
6. Lage des Müllhäuschens außerhalb der Baugrenzen
Es gibt in dem Bebauungsplanbereich zwar bereits Vorbilder für die meisten dieser Punkte, aber eine Abweichung bei einer solchen Vielzahl von Festsetzungen ist bisher noch nicht genehmigt worden. Auch wenn die meisten einzelnen Abweichungen die Grundzüge der Planung an sich noch nicht berühren, so werden die Grundzüge der Planung durch die Vielzahl der Abweichungen berührt. Es wäre außerdem ungerecht das Bauvorhaben in dieser Form zuzulassen, denn von den anderen Bauherren in dem Baugebiet wurde auch die Einhaltung der Festsetzungen verlangt.
Die kürzlich beschlossenen Änderungen im Baugesetzbuch (§ 36 a BauGB in Verbindung mit § 31 (3) BauGB) lassen den Gemeinden zwar inzwischen mehr Spielraum bei der Erteilung von Befreiungen für Wohnbauvorhaben. Ein Bauvorhaben, dass rein gar nichts mehr mit dem Bebauungsplan zu tun hat, darf nach Ansicht der Verwaltung aber dennoch nicht zugelassen werden, da dies den städtebaulichen Grundsätzen widerspricht, die dem Bebauungsplan für die Entwicklung dieses Gebietes zugrunde liegen und die in den vergangenen Jahrzehnten auch von den anderen Bauherren eingefordert wurden.
Die Verwaltung hat daher die Bauherren und deren Planerin kontaktiert und es konnte ein Kompromiss für die Planung gefunden werden.
Der Baukörper wird um zwei Meter verkürzt, so dass die Baugrenzen um ca. 6 m überschritten werden und die Geschossflächenzahl eingehalten wird. Der Umfang der Befreiungen ist damit immer noch hoch, aber in einem Rahmen, in dem sich auch andere Bauvorhaben in dem Baugebiet bewegen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Marktgemeinderat der angepassten Planung zustimmt.
Beschluss
| 1. | Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau des Zweifamilienhauses auf dem Flst. 275/7, Gemarkung Eschenbach wird zu der angepassten Planung (mit ca. 6 m Überschreitung der Baugrenze und ohne Überschreitung der GFZ) erteilt. |
| 2. | Die folgenden für das Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen können erteilt werden: |
Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses in Altziegenrück
Im Ortsteil Altziegenrück soll in zweiter Reihe ein Einfamilienhaus errichtet werden. Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern im unbeplanten Innenbereich und ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser soll nach Norden über ein Privatgrundstück erfolgen. Sofern diese Leitungstrassen mit Grunddienstbarkeiten gesichert werden, kann die leitungsgebundene Erschließung auf diese Weise gesichert werden.
Die Zufahrt soll über den südlich angrenzenden Weg erfolgen. Dieser Weg ist zwar asphaltiert. Er ist aber nicht im Sinne der der Erschließungsbeitragssatzung erstmalig hergestellt, da hierzu einige Tatbestandsmerkmale fehlen (keine Entwässerung, keine Straßenbeleuchtung, keine Widmung als Ortsstraße).
An diesem Weg wurden bereits mehrere Wohnhäuser genehmigt, daher kann in diesem Falle das Bauvorhaben kaum wegen mangelnder Erschließung verwehrt werden.
Sobald der Weg endgültig zur Ortsstraße ausgebaut wird, müssen die Anlieger aber zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Einfamilienhauses auf dem Flst. 705/3, Gemarkung Eschenbach, wird unter der Bedingung erteilt, dass für Wasser- und Abwasser entsprechende Leitungsrechte im Grundbuch des Flst. 705/2, Gemarkung Eschenbach, eingetragen werden.
Änderung bzw. Neufassung des Kooperationsvertrages "Mittelschulverbund Aurach-Zenn"
Im Jahr 2010 wurde der Mittelschulverbund Aurach-Zenn mit dem Ziel gegründet, die Mittelschulstandorte durch Zusammenlegung von einzelnen Klassen in Markt Erlbach, Emskirchen, Wilhermsdorf und Neuhof a. d. Zenn zu erhalten.
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband fand auch die Überprüfung der Schulfinanzierung statt. Dieser merkte an, dass derzeit keine ausgeglichene Aufwandserstattung und anteilige Kostenübernahme der Schülerbeförderung stattfindet.
Aufgrund dessen wurden einige Gespräche mit allen Beteiligten geführt, weswegen eine Änderung bzw. Neufassung des Kooperationsvertrages „Mittelschulverbund Aurach-Zenn“ angestrebt wurde. In dieser ist sowohl der Sachaufwand als auch die Schülerbeförderung künftig nach Schülern geregelt.
Der Vertrag muss in allen Gremien des Schulverbundes genehmigt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Vertragsentwurf des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages für den „Mittelschulverbund Aurach-Zenn“ zu. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diesen zu unterzeichnen.
Beschluss Planunterlagen des Wirtschaftsjahres 2026 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG
Dem Tagesordnungspunkt liegen die Steuerungsdaten der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG in der Anlage zugrunde.
Erfolgsplan:
Auf der Umsatzseite wurden die Einnahmen iHv 95.000 Euro in der Größenordnung wie 2024 geplant. Auch die Aufwendungen aus Bewirtschaftungstätigkeit iHv 40.000 Euro sind mit den Vorjahreswerten nahezu identisch.
Die Sanierung der Hauptstraße 48 wird u. a. mittels Fremdkapital finanziert. Daraus ergibt sich u. a. eine Zinsbelastung iHv 25.000 Euro. Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresergebnis von 23.500 Euro ab.
Vermögensplan:
Im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens für die Hauptstr. 48 in Höhe von ~ 308.000 Euro zu finden. Ebenso die Realisierung der Kindertagesstätte Kirchgasse mit ~715.000 Euro, sodass der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 38.500 Euro beträgt. Die Fremdkapitalzinsen wurden mit 25.000 Euro eingeplant, ebenso eine Einnahme aus Zuschüssen iHv 150.000 Euro. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wird somit im Vermögensplan 2026 mit 1.147.900 Euro abgebildet.
Mittelfristige Finanzplanung:
Die Auswirkungen, insbesondere der Neubaumaßnahme in der Kirchgasse, finden sich im mittelfristigen Finanzplan in den Geschäftsjahren 2026-2028 wieder. Hier wurden sowohl die Auszahlungsgrößen als auch die Einnahmen der Finanzierung geplant, wobei die genauen Größen erst nach Auftragsvergabe und Erstellung des Zahlungsplanes möglich ist.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Planunterlagen 2026 der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG zur Kenntnis und bevollmächtigt die erste Bürgermeisterin in der Gesellschafterversammlung der WBG Zirndorf / Markt Erlbach GmbH & Co.KG die Planunterlagen der WBG Zirndorf / Markt Erlbach & Co.KG, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Investitionsplan, Stellenplan und mittelfristige Finanzplanung 2026 zu beschließen.
Vergabe der Umrüstung unserer Sirenen auf die digitale Alarmierung
Im Zuge der Inbetriebnahme der neuen Integrierten Leitstelle in Ansbach ist es erforderlich, unsere Sirenen auf die digitale Alarmierung umzurüsten.
Die hierfür erforderlichen Messungen wurden bereits Anfang des Jahres von der Firma Leicht Funktechnik, die seit vielen Jahren unsere Sirenen betreut, durchgeführt.
In einem nächsten Schritt ist nun der Einbau des Funkgerätes und der Sirenensteuerempfänger erforderlich.
Die erforderlichen 17 Funkgeräte (FRT) wurden bereits zum Preis von 14.404,83 € bei der Firma abel&käufl (einziger Händler im Bereich Digitalfunk für die Feuerwehren in Bayern) beschafft.
Für die Montage dieser FRT und der Sirenensteuerempfänger hat die Firma Leicht Funktechnik ein Angebot über 36.223,90 Euro abgegeben, wovon alleine fast 22.000,00 Euro für die Sirenensteuerempfänger anfallen. Ein weiteres Angebot über 6.004,05 Euro beinhaltet dein Einbau weiterer erforderlicher Kleinmaterialien an allen 17 Standorten.
Die Gesamtsumme für die Maßnahme beträgt somit 42.227,95 Euro.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Einholung weiterer Angebote nicht zielführend, da die Firma Leicht bereits die entsprechenden Messungen durchgeführt hat und mit unseren Sirenen bestens vertraut ist.
Es wird daher vorgeschlagen, die beiden Aufträge an die Firma Leicht Funktechnik zu vergeben.
Für die Umrüstung unserer 17 Sirenenanlagen wird eine Förderung in Höhe von 37.000 Euro erwartet.
Nach der technischen Umrüstung müssen die entsprechenden Anträge für die Zuteilung einer Funkfrequenz gestellt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die Arbeiten für die Umrüstung unserer Sirenen an die Firma Leicht Funktechnik zum Angebotspreis von 36.223,90 Euro brutto und 6.004,05 Euro zu vergeben.
Geplante Baumaßnahmen der N-ERGIE Netz GmbH zur Erneuerung/Umbau der 20 KV-Trasse zwischen Linden und Losaurach
Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten darüber berichtet, dass die N-ERGIE-Netz GmbH eine Erneuerung und teilweise Umverlegung der 20-KV-Mittelspannungstrasse zwischen Linden und Losaurach plant.
Laut Konzessionsvertrag muss die Marktgemeinde alle Bauvorhaben des Netzbetreibers über 100.000 € genehmigen, wenn diese weniger als drei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages realisiert werden sollen. Die N-ERGIE-Netz GmbH bittet die Marktgemeinde in ihrer Funktion als Konzessionsgeberin daher um Erteilung der erforderlichen Genehmigung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die geplanten und in der Anlage dargestellten Netzausbaumaßnahmen der N-ERGIE-Netz GmbH an der 20-KV-Trasse zwischen Linden und Losaurach zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat stimmt der Umsetzung der Maßnahmen zu.
Information über die Vergabe der Planungsleistungen zur kommunalen Wärmeplanung
Die Planungsleistungen für die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden der Allianz AurachZenn wurden ausgeschrieben. Es wurden insgesamt 15 Angebote eingereicht und davon kamen die Angebote von fünf Büros in die engere Wahl.
Am Montag, den 24.11.2025 hatten diese Büros die Gelegenheit, ihre Angebote, Referenzen und Arbeitsweise vorzustellen. Anschließend wurde die Vergabe durchgeführt.
Der Auftrag wird an die Arbeitsgemeinschaft EnergieEffizienz / Naturstrom AG vergeben, da diese zum einen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und zum anderen die überzeugendste Vorstellung abgegeben hat. Der Marktgemeinderat hatte mit Beschluss vom 04.07.2025 bereits seine Zustimmung zu dieser Vergabe erteilt.
Die Leistungen zur Erstellung der Wärmeplanung für die sechs teilnehmenden Gemeinden werden zum Preis von insgesamt 65.152,20 € angeboten. Der Kostenanteil für den Markt Markt Erlbach beläuft sich auf 24.542,95 €. Das ist deutlich geringer als die pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 57.500 €, die der Markt dafür erhält.
Erneuerung eines Teilbereiches des Gehweges am Zennhäuser Weg
Im vergangenen Bauausschuss wurde bei einem Ortstermin der Gehweg vor der neu gebauten Firmenzentrale der Firma Wust- Wind und Sonne besichtigt und der Bauausschuss hatte beschlossen, dass der Gehweg erneuert werden soll, wenn sich die Firma bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu tragen.
Inzwischen hat ein Gespräch mit der Firma und deren Außenanlagenplaner stattgefunden. Die Firma wäre bereit die Kosten für den Gehwegabschnitt vor ihren Parkplätzen und der Privatstraßenausfahrt zu tragen. Auch die Kosten für eine Verstärkung des Unterbaus in diesen Bereichen (Drainbeton oder Drainasphalt) würde sie tragen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Borde und die Entwässerungsrinne am Straßenrand mit Granit ausgeführt werden, weil das deutlich haltbarer ist und der Mehrpreis dafür aber überschaubar ist. Bei allen Maßnahmen in den vergangenen Jahren wurde die Ausführung auch so vorgenommen. Die Firma Wust-Wind- und Sonne würde sich nach eigener Aussage aber nur an den Kosten beteiligen, die bei einer Ausführung in Beton entstanden wären – da dies den technisch erforderlichen Mindeststandard darstellt.
Die Firma bittet außerdem auch darum, dass nicht generell ein Tiefbord auf der gesamten Länge von 75 m verwendet wird, sondern dass der Gehweg nur dort abgesenkt wird, wo es auch erforderlich ist (Zufahrten, Kreuzungsbereich, Parkplätze). Denn bei der Planung der Außenanlagen, des Eingangsbereiches und deren Entwässerung ist die Firma von der Bestandshöhe des Gehweges ausgegangen und eine Änderung dieser Anschlusshöhen würde einen hohen Mehraufwand bedeuten und ein barrierefreier Zugang der Firmenzentrale wäre dann kaum noch realisierbar, weil die zulässigen Rampenneigungen überschritten werden würden.
Wenn der Gehweg erneuert wird, dann sollte außerdem auch die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Denn diese wurde Ende der 1970er Jahre errichtet.
| Beschluss | |
| 1. | Der Marktgemeinderat nimmt den Vorschlag der Firma Wust- Wind- und Sonne zur Kenntnis. Mit den vorgeschlagenen Eckpunkten zur Kostenaufteilung besteht Einverständnis. |
| 2. | Der Gehweg soll nur in den erforderlichen Bereichen (Zufahren, Parkplätze, Kreuzungsbereich) abgesenkt werden. |
| 3. | Die Borde und Rinnen sollen in Granit ausgeführt und das Pflaster soll in den Zufahrtsbereichen mit Drainbeton oder Drainasphalt verstärkt werden. |
| 4. | Die Straßenbeleuchtung soll in dem Bereich erneuert werden. |
| 5. | Das Angebot der Firma Kuhr und das Angebot zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung sollen zur Abstimmung vorgelegt werden. |