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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Erörterungstermin für die Erlaubnis zur Benutzung des Gewässers Pilsenbach

Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes;

Antrag des Marktes Markt Erlbach auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Benutzung des Gewässers Pilsenbach durch Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Linden sowie von Mischwasser aus dem Einleitungsbauwerk;

Erörterungstermin

Der Markt Markt Erlbach beantragte beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Benutzung des Gewässers Pilsenbach durch Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Linden sowie von Mischwasser.

Der Erörterungstermin findet am

14. Februar 2023

9.00 Uhr

im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

(Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zi. A 213) statt.

Der Erörterungstermin wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG).

Dieser Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/qr/27a

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind neben Behörden und Vorhabensträger nicht nur die Einwender, sondern auch alle (materiell) Betroffenen.

Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG). Die Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich nachzuweisen (Art. 14 BayVwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen von der Erörterung ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden.

Neustadt a.d.Aisch, 17. Januar 2023
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Wust
Oberregierungsrat