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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern

Zur Grundsteuererklärung haben wir vom Finanzamt noch eine ergänzende Information erhalten. Baudenkmäler, also unter Denkmalschutz stehende Gebäude oder Gebäudeteile und Gebäude im Ensembleschutz werden bei der Grundsteuer begünstigt.

Um die Begünstigung zu erhalten, sind Angaben zu diesen Gebäuden in einer separaten Anlage der Grundsteuererklärung - Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (BayGrSt4) - einzutragen.

In unserer Gemeinde besteht Ensembleschutz im alten Ortskern im Bereich (siehe Karte):

Flurstraße, Ringstraße, Hauptstraße, Kirchgasse, Waaggasse, Sackgasse, Teilbereiche Gartenstraße, Teilbereiche Wiesenstraße

Eingetragene Baudenkmäler sind dunkelrot gekennzeichnet, auch für diese können Sie einen Antrag auf Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung stellen.

Im BayernAtlas (kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster - BayernAtlas-Grundsteuer - über www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html) können Sie, auch für die Markt Erlbacher Ortsteile, prüfen, ob Ihr Gebäude betroffen ist. Folgende Schritte sind erforderlich:

Themen / Planen und Bauen / Denkmaldaten / Baudenkmal oder Ensemble

Geben Sie dann Ihre Adresse im oberen Bereich ein und Sie erhalten die gewünschte Ansicht.

Sollte Ihr Gebäude von dieser Regelung betroffen sein und Sie haben bisher diese Anlage zur Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung noch nicht eingereicht, können Sie dies nachholen und an das Finanzamt schicken. Hierzu halten wir noch einige Formulare im Eingangsbereich des Rathauses für Sie bereit oder aber Sie bearbeiten die Anlage über ELSTER online. Laut Finanzamt werden die bereits bearbeiteten Grundsteuererklärungen erst zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert, rechtzeitig vor der Erhebung der neuen Grundsteuer erhalten Sie jedoch den neuen Grundlagenbescheid.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist der Grundsteuererklärung nur bis zum 31. Januar 2023 verlängert wurde. Falls Sie noch nicht abgegeben haben, erledigen Sie dies am besten zeitnah, bevor Verspätungszuschläge anfallen.