Im Jahr 2023 werden Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffen wirken neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch.
Der Markt Markt Erlbach muss dem Amtsgericht Neustadt a.d.Aisch mindestens drei Personen für die Wahl der Schöffen vorschlagen.
Nach der Erstellung der Vorschlagsliste, die vom Marktgemeinderat beschlossen wird, erfolgt die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für den Zeitraum von einer Woche. Im Anschluss wird die Liste dem Amtsgericht übermittelt.
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schöffe haben, füllen Sie bitte das offizielle Bewerbungsformular des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz aus und senden dieses unterzeichnet bis spätestens 22. März 2023 an den
Markt Markt Erlbach
Herrn Sebastian Gaukler
Neue Straße 16
91459 Markt Erlbach
Das Bewerbungsformular finden Sie unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen oder Sie erhalten es auf Anfrage bei unserem Geschäftsleiter Sebastian Gaukler (09106 / 92 93 – 10, sebastian.gaukler@markt-erlbach.de).