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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Flurgänge 2023 der Marktgemeinde Markt Erlbach

Überwachung der Grenzzeichen;

Flurumgänge 2023 in den Gemarkungen des Marktes Markt Erlbach und Ortsteilen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 AbmG obliegt den Feldgeschworenen die Überwachung der Grenzzeichen.

Deshalb finden ab den u. g. Terminen die Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen in folgenden Gemarkungen statt.

Siebenerei Markt Erlbach

Ab 17.03.2023

Flurstücke im Bereich Kellerweg bis zum Haidter Weg

Obmann: Werner Hitz

Siebenerei Klausaurach

Ab 28.02.2023

Flurstücke im Bereich der Flur in Mettelaurach

Obmann: Bernd Fleischmann

Siebenerei Buchen

Ab 17.03.2023

Flurstücke im Bereich der Gemarkungsgrenzen Buchen und Losaurach

Obmann: Friedrich Huthöfer

Siebenerei Losaurach

Ab 31.03.2023

Flurstücke im Bereich der Flur Reutsäcker, Spitalbrand u. Leite

Obmann: Werner Rechter

Siebenerei Kotzenaurach

Ab 25.03.2023

Flur- u. Grundstücksgrenzen im Bereich Hammerbuck, Brand, Weiherfeld und Holzmühle.

Obmann: Georg Kilian

Siebenerei Siedelbach

Ab 03.04.2023

Flurstücke im Bereich OT Haidt, Holzgarten, Brand, Vorderfeld, Mittelfeld und Rödenfeld

Obmann: Michael Ittner

Siebenerei Jobstgreuth

Ab 01.04.2023

Flurstücke im Bereich der Flur Windsheimer Weg. Limbacher Weg

Obmann: Richard Brand

Siebenerei Eschenbach

Ab 09.03.2023

Flurstücke im Bereich der Flur Altziegenrück

Obmann: Werner Meyerhöfer

Siebenerei Altselingsbach

Ab 17.03.2023

Flurstücke im Bereich der Flur Hagenhofen – „ Nutzing, Breitenlohe, Mäusbuck und Kohlmünzfeld“.

Obmann: Heinrich Schuster

Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten.

Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten für die Beseitigung von Mängeln an Grenzzeichen ggf. der Veranlasser (Verursacher) zu tragen hat. Die Grundstückseigentümer oder Pächter werden aufgefordert, die Grenzsteine bis zum Begehungstermin aufzudecken. Fehlende oder beschädigte Grenzsteine sind dem jeweiligen Obmann vor der Begehung rechtzeitig zu melden.

Markt Markt Erlbach, den 10.02.2023

Dr. Birgit Kreß
1. Bürgermeisterin