Seit dem 1. Juli 2022 sind Grundeigentümer zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert, das Fristende war bisher der 31. Januar 2023.
Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung wird nun nochmals um weitere drei Monate - bis zum 30. April 2023 - verlängert.
Da das Fristende auf einen Sonntag fällt, endet die Frist am nächstfolgenden Werktag, das heißt mit Ablauf des 2. Mai 2023.