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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Flurgänge 2023 der Gemarkung Linden

Vollzug des Abmarkungsgesetzes

Überwachung der Grenzzeichen;

Flurumgang 2023 in der Gemarkung Linden

Gemäß Art. 12 Abs. 1 AbmG obliegt den Feldgeschworenen die Überwachung der Grenzzeichen.

Die Grenzbegehung durch die Siebenerei Linden

finden am 24.03. u. 25.03.2023 statt.

Die Begehung der Flurstücke findet im Bereich der Flur:

Igelweg, Schachtel, Reutstücke, Steinernes Kreuz, Gesäßröten, Gundermannsgesäß und Hardtfeld statt.

Obmann: Georg Kilian

Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten.

Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten für die Beseitigung von Mängeln an Grenzzeichen ggf. der Veranlasser (Verursacher) zu tragen hat. Die Grundstückseigentümer oder Pächter werden aufgefordert, die Grenzsteine bis zum Begehungstermin aufzudecken. Fehlende oder beschädigte Grenzsteine sind dem jeweiligen Obmann vor der Begehung rechtzeitig zu melden.

Markt Markt Erlbach, den 16.03.2023
Dr. Birgit Kreß
1. Bürgermeisterin