Titel Logo
Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsregelung in der Wiesenstraße

Wir möchten an dieser Stelle nochmals über die Verkehrsregelung in der Wiesenstraße informieren, nachdem es hier offensichtlich zu falschen Annahmen gekommen ist: Die Wiesenstraße ist keine Einbahnstraße.

Auf Höhe des Anwesens Nummer 7 ist auf der Nord- und Südseite jeweils ein Zeichen 267 StVO - gültig in Fahrtrichtung Nürnberger Straße - aufgestellt. Dieses Verkehrszeichen besagt, dass ein Einfahren verboten ist.

Eine Einbahnstraße wird durch Zeichen 220 StVO angeordnet. Dieses Zeichen - ein weißer Pfeil auf blauem Grund mit dem Aufdruck „Einbahnstraße“ - ist am nordöstlichen Beginn der Wiesenstraße jedoch nicht aufgestellt und somit handelt es sich zwischen den Anwesen Nummer 1 und Nummer 7 um einen „ganz normalen“ Straßenabschnitt mit Zwei-Richtungs-Verkehr.

Wir bitten Sie, dies auch bei Ihrem Parkverhalten zu beachten (Parken am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).