Wir möchten an dieser Stelle nochmals über die Verkehrsregelung in der Wiesenstraße informieren, nachdem es hier offensichtlich zu falschen Annahmen gekommen ist: Die Wiesenstraße ist keine Einbahnstraße.
Auf Höhe des Anwesens Nummer 7 ist auf der Nord- und Südseite jeweils ein Zeichen 267 StVO - gültig in Fahrtrichtung Nürnberger Straße - aufgestellt. Dieses Verkehrszeichen besagt, dass ein Einfahren verboten ist.
Eine Einbahnstraße wird durch Zeichen 220 StVO angeordnet. Dieses Zeichen - ein weißer Pfeil auf blauem Grund mit dem Aufdruck „Einbahnstraße“ - ist am nordöstlichen Beginn der Wiesenstraße jedoch nicht aufgestellt und somit handelt es sich zwischen den Anwesen Nummer 1 und Nummer 7 um einen „ganz normalen“ Straßenabschnitt mit Zwei-Richtungs-Verkehr.
Wir bitten Sie, dies auch bei Ihrem Parkverhalten zu beachten (Parken am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).