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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung - Vollzug des Abmarkungsgesetzes

Überwachung der Grenzzeichen;

Flurumgang in den Gemarkungen der Stadt Neustadt a.d.Aisch und den Ortsteilen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 AbmG obliegt den Feldgeschworenen die Überwachung der Grenzzeichen.

Deshalb finden ab 13. März 2024 die Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen in folgenden Gemarkungen statt.

Herrnneuses:

Südlich Weiherdammweg und südlich des Rennhöfer Weges

Schellert:

Zwischen Panzerstraße und Felsenkellerweg westlich der Staatsstraße

Es wird darauf hingewiesen, dass es gesetzliche Pflicht der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten ist, dafür zu sorgen, dass die von Feldgeschworenen und Vermessungsbehörden angebrachten Grenzzeichen erhalten und sichtbar bleiben.

Deshalb wird empfohlen, verdeckte Grenzsteine bis spätestens

13. März 2024

sichtbar zu machen.

Achtung:

Aus der oben genannten gesetzlichen Verpflichtung zur Erhaltung und Sichtbarmachung der Grenzzeichen ergibt sich, dass die Grenzsteine zum Zeitpunkt des Flurgangs aufgedeckt sein müssen.

Der Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen sind der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen.

Die Siebener werden auftragsgemäß Mängel beheben und mit Zustimmung aller Beteiligter versuchen, fehlende Grenzzeichen wiederherzustellen, um die Kosten in Ihrem Sinne möglichst gering zu halten.