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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Siebnereien

Vollzug des Abmarkungsgesetzes

Überwachung der Grenzzeichen;

Flurumgänge 2024 in den Gemarkungen des Marktes Markt Erlbach und Ortsteilen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 AbmG obliegt den Feldgeschworenen die Überwachung der Grenzzeichen.

Deshalb finden ab den u. g. Terminen ein Flurumgang zu den Grenzbegehungen durch die Feldgeschworenen in folgenden Gemarkungen statt.

Markt Erlbach

beginnt ab 16.03.2024

Flur Nürnberger Straße und Kellerweg

Obmann: Franz Kirchdörfer

Klausaurach

beginnt ab 15.03.2024

Flur Klausaurach Süd, Klinge und Sandfeld bis Flurgrenze Linden

Obmann: Bernd Fleischmann

Buchen

beginnt ab Anfang April 2024

Morbacher Flur

Obmann: Friedrich Huthöfer

Losaurach

beginnt ab 01.04.2024

Flur Buckfeld, Rennhoferfeld, Steingas, Schafweiher und Schellerterfeld

Obmann: Werner Rechter

Kotzenaurach

beginnt ab 20.03.2024

Flur Kappersberg, Knochenhof und Ziegelhütte

Obmann: Günter Bogendörfer

Siedelbach

beginnt ab 01.04.2024

Ab Flurgrenze Neidhardswinden rechts der Staats-Str. 2244 bis Kemmathen Weiherfeld und die Flur links an der Staats-Str. 2244 Saugrund und u. Grafacker

Obmann: Michael Ittner

Jobstgreuth

beginnt ab 02.04.2024

Flur Haaghof

Obmann: Richard Brand

Linden

beginnt am 15.03.2024

Flur Kuhtränkfeld, Poppenranken, Neuhöferröten,

Stockfeld, Dorffeld, Weiherfeld und Egerten

Obmann: Georg Kilian

Altselingsbach

beginnt ab 23.03.2024

Flur Kalkhofen, Breitfeld, Klingenfeld, Fichtlein und

links der Hohenrother Straße

Obmann: Heinrich Schuster

Eschenbach

beginnt ab 09.03.2024

Flur Eschenbach I, rechts der Hauptstraße,

Flur Klinge und Vogelherd

Obmann: Werner Meyerhöfer

Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte gem. Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten.

Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. an landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten für die Beseitigung von Mängeln an Grenzzeichen ggf. der Veranlasser (Verursacher) zu tragen hat.

Die Grundstückseigentümer oder Pächter werden aufgefordert, die Grenzsteine bis zum Begehungstermin aufzudecken. Fehlende oder beschädigte Grenzsteine sind dem jeweiligen Obmann vor der Begehung rechtzeitig zu melden.

Markt Markt Erlbach, den 23.02.2024

Dr. Birgit Kreß
1. Bürgermeisterin