Widmung von nicht ausgebauten Waldwegen nordöstlich von Kappersberg
Widmung von Waldwegen
In dem Wald nordöstlich des Ortsteiles Kappersberg wurde im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens der Gemeinschaftswald aufgeteilt und in diesem Zusammenhang wurden auch Wegegrundstücke gebildet. Diese Wegegrundstücke gehen in das Eigentum des Marktes Markt Erlbach über und werden als nicht ausgebaute öffentliche Waldwege gewidmet.
Widmungsverfügung:
Der Markt Markt Erlbach, als örtlich zuständige Straßenbehörde, verfügt hiermit die Widmung der folgenden nicht ausgebauten öffentlichen Feldwege als öffentliche Verkehrsflächen im Sinne das Art. 6 BayStrWG i. V. m. Art. 54 BayStrWG:
Hinweis: Alle genannten Flurstücke liegen in der Gemarkung Kotzenaurach.
Die Wege sind im beiliegenden Lageplan als Weg 1 – Weg 4 gekennzeichnet.
| Weg 1: | Flst. 436 |
| Anfangspunkt: | Im Westen - Weg auf dem Flst. 439 |
| Endpunkt: | Im Osten - Flst. 433 |
| Länge: | 125 m |
| Klasse: | Feldweg |
| Ausbauzustand: | nicht ausgebaut |
| Straßenbaulast: | Anlieger |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Weg 2: | Flst. 438 |
| Anfangspunkt: | Im Westen - Weg auf dem Flst. 439 |
| Endpunkt: | Im Osten - Flst. 433 |
| Länge: | 102 m |
| Klasse: | Feldweg |
| Ausbauzustand: | nicht ausgebaut |
| Straßenbaulast: | Anlieger |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Weg 3: | Flst. 442 |
| Anfangspunkt: | Im Osten - Weg auf dem Flst. 439 |
| Endpunkt: | Im Westen - Weg auf dem Flst. 441 |
| Länge: | 165 m |
| Klasse: | Feldweg |
| Ausbauzustand: | nicht ausgebaut |
| Straßenbaulast: | Anlieger |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
| Weg 4: | Flst. 447 |
| Anfangspunkt: | Im Osten - Weg auf dem Flst. 439 |
| Endpunkt: | Im Südwesten - Weg auf dem Flst. 441 |
| Länge: | 296 m |
| Klasse: | Feldweg |
| Ausbauzustand: | nicht ausgebaut |
| Straßenbaulast: | Anlieger |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
Die Widmungsunterlagen können im Rathaus Markt Erlbach, Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach, im Baumt (EG, Zimmer 5) während der üblichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Die Widmungsunterlagen und die Bekanntmachung sind zudem auch auf der Homepage des Marktes Markt Erlbach unter dem folgenden Link einsehbar:
https://www.markt-erlbach.de/nachrichten
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Markt Erlbach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig (Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt).