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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 5/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 07.02.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2024

Gemäß Artikel 52 Absatz 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.12.2024 werden folgende Beschlüsse bekanntgemacht:

TOP 12 - Kläranlage Hagenhofen - Auftragsvergaben für die Durchführung eines Messprogrammes

1.

Für die Kläranlage Hagenhofen soll ein Abwassermessprogramm durchgeführt werden, um die tatsächlich erforderliche Ausbaugröße zu ermitteln.

2.

Das Ingenieurbüro Abwasser König (Merkendorf) wird mit der Betreuung und Auswertung des Abwassermessprogrammes zum Preis von 5.950 € brutto beauftragt.

3.

Das Analytik Institut Rietzler (Ansbach) wird mit der Auswertung der Abwasserproben zum Angebotspreis von 5.816,72 € brutto beauftragt.

4.

Die zur Messung erforderlichen Gerätschaften sollen von der Firma Preg Umwelttechnik (Balingen) ausgeliehen und installiert werden. Das entsprechende Angebot in Höhe von 7.317,31 € brutto wird angenommen.

5.

Die erforderliche Betreuung vor Ort soll durch den Abwasserzweckverband erfolgen.

TOP 13 - Kläranlage Hagenhofen - Befahrung des Kanalnetzes und Auswertung

1.

Das Angebot des Ingenieurbüros Inrotec vom 14.11.2024 in Höhe von 13.270,32 € zur Ausschreibung und Auswertung der Kanalbefahrung Hagenhofen und entsprechender Sanierungsplanung wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

2.

Die Kanalbefahrung zum Kanalnetz Hagenhofen soll ausgeschrieben und zur Vergabe vorgelegt werden.

TOP 14 - Vergabe der Abbrucharbeiten für das Hausmeisterhaus an der Caspar-Löner-Grund- und Mittelschule

Die Arbeiten zum Abbruch des Hausmeisterhauses werden an die Firma PKAbbruch (Gnodstadt) zum Angebotspreis von 74.717,01 € brutto vergeben.

TOP 15 - Vergabe der Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär für den Neubau der Horterweiterung für die Ganztagesschule

Die Fachplanungen für HLS für die Erweiterung des Hortes werden an das Büro Kalb (Fürth), zum Angebotspreis von 51.392,21 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

TOP 16 - Vergabe der Planungsleistungen für Elektro für die Horterweiterung zur Ganztagesschule

Die Fachplanung für Elektro für die Erweiterung des Hortes wird an das Ingenieurbüro Kalb (Fürth), zum Angebotspreis von 56.861,90 € brutto vergeben. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

Bericht der ersten Bürgermeisterin

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1)

Der Rangau-Musikzug lädt zum Konzert „Operettenzauber“ am Sonntag, den 16.02.2025 um 17:00 Uhr in die Aula der Schule ein.

2)

Am Dienstag, den 04.03.2025 findet um 13.30 Uhr der Faschingsumzug statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.

3)

Terminvormerkung: Die Einweihung der Dorferneuerung Wilhelmsgreuth findet am Samstag, den 28.06.2025 statt.

4)

Aktuelles aus unserer Partnerstadt Panazol:

-Henri Labrune, der Initiator unserer Partnerschaft, ist am 24.12.2024 verstorben.

-

Aus Panazol und Picanya sind Neujahrswünsche eingetroffen, die verlesen werden.

-

Für Picanya sind weitere Spenden eingegangen, die wir weiterleiten werden. Herzlichen Dank an die Spender an unsere Bürgerstiftung „Unser Markt Erlbach“. Die Gesamtsumme beläuft sich somit auf 10.870,00 Euro.

-

Wir sind zur Einweihung eines neuen Rathausanbaus am Wochenende vom 19. bis 22.06.2025 nach Panazol eingeladen. Es wäre schön, wenn dazu auch eine Abordnung aus den Fraktionen teilnehmen würde.

5)

Das Anwesen Ignaz-Schneider-Straße ist verkauft und wird abgerissen. Es soll im Anschluss als Bauplatz veräußert werden.

6)

Für das Regionalbudget 2025 sind Figuren und Tafeln für das Projekt „Märchenwald“ aufgenommen worden und die Masten für die Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung in der Hauptstraße.

7)

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Dienstag, den 11.03.2025 um 17:00 Uhr statt.

8)

Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 26.03.2025 um 16:00 Uhr statt.

9)

Es wird eine Übersicht zu den erlassenen Grundsteuerbescheiden und den damit eingegangenen Einwendungen gegeben.

10)

Bei der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

250,00 Euro von Jessica Brand, Eva-Maria Hildner und Lisa Kirchdörfer für den Jugendbeirat

300,00 Euro von Inrotec für den Bürgerbus

250,00 Euro von der Firma Adelhardt für die Löschbande

Steakmesser im Wert von 63,82 Euro von Wolfgang Heffner für das Bürgerhaus

11)

Der Ehrungsabend findet unter dem Titel „Erfolg und Tradition“ am Freitag, den 28.03.2025 um 19:00 Uhr in der Rangauhalle statt.

12)

Der Heimatfilmabend „Markt Erlbach vor 20 Jahren“ findet am Sonntag, den 30.03.2025 um 18:00 Uhr in der Rangauhalle statt.

13)

Am Samstag, den 05.04.2025 findet wieder die Müllsammelaktion „Putz-munter“ statt.

Dorferneuerung Rimbach - Informationen zum weiteren Verfahren und zur Förderung von Privatmaßnahmen

Die Verwaltung hat den Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung beim Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht und dieses hat das Verfahren nun auch offiziell eröffnet.

Herr Joachim Reindler, Sachgebietsleiter Land- und Dorfentwicklung am Amt für Ländliche Entwicklung, wird in der Sitzung noch einmal zusammenfassen, worauf es bei dem Verfahren ankommt und auch weshalb das Hirtenhäusla besonders wichtig für das Verfahren ist.

Darüber hinaus wird er auch erläutern, wie die Förderung von privaten Baumaßnahmen bezuschusst werden und wie das Verfahren dafür abläuft. Die Rimbacher Bürger wurden daher auch zu der Sitzung mit eingeladen.

Die Arbeiten für die Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten wurden ausgeschrieben und die Vergabe soll im März erfolgen. Baubeginn soll im April 2025 sein. Die Bürger sollen vorher noch in einer Bürgerversammlung über die geplanten Maßnahmen informiert werden.

Der Landkreis schreibt in Rücksprache mit der Marktgemeinde in den nächsten Wochen auch die gesamten Straßenbauarbeiten und die Herstellung der Gehwege in dem Ortsteil aus und die Marktgemeinde muss dem Landkreis hierfür den entsprechenden Anteil erstatten. Hierfür muss noch eine Vereinbarung abgeschlossen werden.

Die Straßenbauarbeiten sollen Mitte 2025 beginnen und werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen des ALE und der Verwaltung zur Kenntnis.

2.

Die Bürger sollen über die anstehenden Baumaßnahmen informiert werden.

3.

Mit dem Kreis soll eine Vereinbarung zur Ausschreibung und Ausführung der Straßenbauarbeiten und der Kostenaufteilung abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Bauantrag für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils neun Wohnungen

Auf dem ehemaligen Gewerbegrundstück an der Ecke Zennhäuser Weg / Am Breiten Rain sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils neun Wohneinheiten errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über eine geplante Privatstraße. Die zugehörigen Pläne liegen in der Anlage bei.

Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Daher kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Die Bauherren (Firma Wust-Wind- und Sonne) möchten darüber hinaus auch gerne die private Erschließungsstraße als „Energie-Allee“ benennen und haben darum gebeten, dass die beiden Mehrfamilienhäuser und auch der geplante Firmensitz der Firma eine Adresse an der „Energie-Allee“ erhalten. Die Familie Paulus wird dieses Anliegen auch persönlich in der Sitzung erläutern.

Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Wunsch durchaus nachvollziehbar, nachdem die Firma auch die Privatstraße baut und unterhält.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Privatstraße nach Abschluss der Bauarbeiten als sogenannter „Eigentümerweg“ im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet wird. Durch diese Widmung bleibt die Baulast bei dem privaten Eigentümer, erhält aber den rechtlichen Charakter einer Erschließungsstraße, ist auch öffentlich nutzbar und unterliegt der Straßenverkehrsordnung.

Beschluss

1.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstück 372, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.

2.

Die geplante Privatstraße auf den Flst. 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll den Namen „Energie-Allee“ erhalten und nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen formal als Eigentümerweg im Sinne des Art. 53 Satz 1 Nr. 3 BayStrWG gewidmet werden.

Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße - Weiterer Zeitplan und Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt

In der vergangenen Woche hat ein Abstimmungsgespräch mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach zum Umbau der Ansbacher und Windsheimer Straße stattgefunden, um den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme, die Kostenaufteilung und die Koordination mit den anderen Beteiligten zu besprechen.

Die Marktgemeinde plant den Neubau bzw. der Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung im Bereich zwischen dem Pilsenmühler Weg und dem Netto-Markt und auch eine Erneuerung des Bohlenplatzes. Der Freistaat will die Straße im Bereich zwischen dem AWO-Seniorenheim und dem Netto-Markt erneuern und der Wasserzweckverband plant einen Leitungsaustausch im Bereich zwischen der Hauptstraße und dem Hagenhofer Weg.

Die Telekom will ebenfalls Leitungen verlegen, aber der Umfang dieser Maßnahmen ist noch nicht bekannt. Sofern die Telekom/Glasfaserplus nicht rechtzeitig eine Mitverlegung ihrer Leitungen organisieren kann, wäre es sinnvoll, wenn die Marktgemeinde die erforderlichen Leerrohre mitverlegt und eine Vereinbarung mit der Telekom zum Kauf der Leerrohre abschließt. Dadurch könnten doppelte Tiefbauarbeiten und eine Beschädigung der neuen Straßen- und Pflasterflächen vermieden werden.

Für die Maßnahme ist folgender Zeitplan angedacht:

Februar 2025

Förderzusage BayGVFG erwartet

März/April 2025

Ausschreibung der Tiefbauarbeiten und Abbruch

April/Mai 2025

Bürgerinformationsveranstaltung

Mai/Juni 2025

Erstellung Beweissicherung

Mitte 2025

Abbruch Nebengebäude Hauptstraße 67

Ab Mitte 2025 bis Mitte 2026

Durchführung der Tiefbauarbeiten

Die Ansbacher und Windsheimer Straße wird in mehreren Abschnitten erneuert und während der gesamten Baumaßnahme wird eine überortliche Umleitung ausgeschildert.

Die Zufahrt zum Pilsenmühler Weg, die Neue Straße, die Hauptstraße und auch der Hagenhofer Weg sind zeitweise gesperrt. Die Bauabschnitte und innerörtlichen Umleitungen müssen noch im Detail abgestimmt werden.

Im Frühjahr ist eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen, um die recht komplexe Baumaßnahme und die damit verbundenen Herausforderungen und Veränderungen vorzustellen.

Da der Straßenbereich sehr eng bebaut ist, macht auch eine umfangreiche Beweissicherung im Voraus Sinn, um die Vorschäden an den Gebäuden zu erheben und einem möglichen Streit vorzubeugen. Die Verwaltung wird daher Angebote für eine solche Beweissicherung einholen.

Es ist vorgesehen, dass die Marktgemeinde Träger der gesamten Baumaßnahme ist und auch die Maßnahmen des Freistaates mit ausschreibt. Hierzu hat das Staatliche Bauamt einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt, um die Kompetenzen und die Kostenaufteilung zu regeln.

Der Vertragsentwurf beinhaltet folgende Regelungen:

1.

Die Projektleitung und Planung der gesamten Maßnahme liegen bei der Marktgemeinde. Die Kosten werden durch den Markt vorfinanziert und es können je nach Baufortschritt Abschläge vom Staatlichen Bauamt angefordert werden.

2.

Der Markt Markt Erlbach trägt die Kosten für den Bau bzw. die Erneuerung der Gehwege, die Hochborde, die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung, den Grunderwerb, sowie auch für den Abbruch der Nebengebäude (Hauptstraße 67)

Anmerkung: Diese Kosten werden auch teilweise durch die Regierung bezuschusst

3.

Die Kosten für den Straßenbau, Rinnen und Tiefborde trägt das Staatliche Bauamt.

4.

Für die Erneuerung der Straßeneinläufe und den Bau der Hochborde erhält die Marktgemeinde eine pauschale Entschädigung entsprechend Ortsdurchfahrtenrichtlinie

(744 € je Straßeneinlauf und 11 € je lfm Hochbord).

5.

Die Marktgemeinde erhält zudem eine pauschale Erstattung von 15 % der Baukosten für den Straßenbau für die anfallenden Nebenkosten (Planung, Gebühren, Gutachten….)

Gemäß Kostenberechnung fallen, nach Abzug der Kosten, die das Staatliche Bauamt tragen muss, für die Marktgemeinde voraussichtlich folgende Kosten (Brutto) an:

1. Abbruch —  ca. 70.000 €

2. Gehwege, Parkplätze  — ca. 450.000 €

3. Straßenbeleuchtung  —  44.000 €

3. Bohlenplatz  —  85.000 €

4. Gutachten, Sonstiges  —  ca. 25.000 €

Insgesamt ca. 674.000 €. Hiervon verbleibt, nach Abzug der Fördergelder und Kostenerstattung, voraussichtlich ein Anteil von ca. 340.000 € bei der Marktgemeinde.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Zeitplanung und der Kostenberechnung zu.

2.

Im Frühjahr 2025 soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.

3.

Mit dem Staatlichen Bauamt soll eine Maßnahmenvereinbarung auf der Grundlage des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt diese zu unterzeichnen.

4.

Wenn keine koordinierte Verlegung von Glasfaserinfrastruktur durch die Telekom/Glasfaserplus möglich ist, dann sollen die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Tiefbaumaßnahme mit ausgeschrieben und ausgeführt werden, wenn die Telekom/GlasfaserPlus bereit ist dem Markt die dafür anfallenden Kosten zu erstatten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

5.

Die für die Baumaßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel werden für 2025 und 2026 vorgesehen.

Sanierung der Nürnberger Straße zwischen der Erlanger Straße und der Neuen Straße

Am 17.12.2024 fand in der Nürnberger Straße ein Ortstermin mit dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, dem Staatlichen Bauamt Ansbach, der Polizei und der Familie Köhler statt. Anlass war eine Anfrage der Familie Köhler an das Landratsamt bezüglich der Lärm- und Verkehrsbelastung. Hierüber gab es im Nachgang einen Presseartikel.

Im Nachgang zu diesem Ortstermin waren erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß und Geschäftsleiter Sebastian Gaukler bei einem persönlichen Gespräch beim Leiter des Staatlichen Bauamtes Ansbach, Herrn Heinrich Schmidt und dem zuständigen Abteilungsleiter für unseren Straßenbaubereich, Herrn Frank Biedermann. Ebenfalls mit anwesend war Herr Rolf Weichselbaum, Leiter der Verkehrsbehörde am Landratsamt.

In der Sitzung werden die Ergebnisse aus den beiden Terminen mitgeteilt.

Beschluss

1.

Die Nürnberger Straße im Bereich zwischen der Einmündung Erlanger Straße und Neue Straße und der Gehweg in diesem Bereich sollen erneuert werden. Die Arbeiten sollen im Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten an der Ansbacher und Windsheimer Straße ausgeschrieben werden.

2.

Das Ingenieurbüro Heller soll mit der Planung beauftragt werden. Die Vergabe der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

3.

Mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach soll eine Maßnahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt auch diese zu unterzeichnen.

Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Ortsteil Kemmathen

Im Ortsteil Kemmathen soll eine bestehende Scheune abgebrochen werden und an derselben Stelle soll ein Wohnhaus errichtet werden. Die Planunterlagen dazu liegen in der Anlage bei.

Der Ortsteil Kemmathen ist zu klein um einen Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB zu bilden. Daher ist Kemmathen als Siedlung im Außenbereich nach § 35 BauGB anzusehen.

Wohnhäuser sind im Außenbereich nur als sogenannte „Sonstige Bauvorhaben“ zugelassen, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

Da das Bauvorhaben als Ersatzbau für ein bereits bestehendes Gebäude gedacht ist, ist es unwahrscheinlich, dass öffentliche Belange dem entgegenstehen. Die Erschließung (Straße, Wasserversorgung) ist gesichert, zur Entwässerung muss eine Kleinkläranlage errichtet werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 345, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Zonierungskonzept für Solaranlagen für die Schutzzone im Naturpark Frankenhöhe

Im Naturpark Frankenhöhe sind ca. 75 % der Flächen als „Schutzzonen“ in Form von Landschafts- oder Naturschutzgebieten festgesetzt. Dies trifft auch auf das Gemeindegebiet des Marktes Markt Erlbach zu.

In diesen Schutzzonen sind Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zwar einige Typen von Solaranlagen nach § 35 (1) zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich erklärt – aber in Schutzgebieten sind diese dennoch nicht ohne weiteres zulässig und in den meisten Fällen greift die Privilegierung auch nicht, da es dafür enge Voraussetzungen gibt.

Da im Rahmen der Energiewende auch Freiflächenphotovoltaikanlagen ein wichtiger Baustein sind, hat der Bezirk Mittelfranken ein Zonierungskonzept in Auftrag gegeben, das Flächen definieren sollte, die auf Grund ihrer Gegebenheiten trotz Schutzgebietsstatus für Solaranlagen denkbar wären. In diesen Gebieten würde der Schutzstatus kein Ausschlusskriterium mehr darstellen.

Ähnlich wurde es vor einigen Jahren auch bei der Windkraft praktiziert.

In unserem Gemeindegebiet wurden verschiedene Gebiete erfasst, in denen dadurch trotz Landschaftsschutz auch PV-Anlagen denkbar wären. Da die Anlagen aber in den meisten Fällen nicht privilegiert sind, wären Sie trotzdem nur zulässig, wenn die Marktgemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. Näheres wird in der Sitzung erläutert.

Die für die Zonierung vorgeschlagenen Bereiche sind in der Anlage dargestellt und grün markiert.

Der Bezirk Mittelfranken hat die Marktgemeinde um Stellungnahme zu der Planung gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Planung, da die Marktgemeinde dennoch in den allermeisten Fällen die Planungshoheit behält und damit auch entscheiden kann, wo Solaranlagen gebaut werden können.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt das Zonierungskonzept des Bezirkes Mittelfranken für Solaranlagen zur Kenntnis.

2. Zu der Planung werden keine Einwände erhoben.

Flurneuordnungsverfahren Kappersberg - Widmung der Wegeflächen

Das Verfahren zur Flurneuordnung zur Aufteilung der Waldflächen der Waldgenossenschaft Kappersberg geht in die Abschlussphase und das Amt für Ländliche Entwicklung hat die Marktgemeinde darum gebeten, dass die herausgemarkten Wege in dem Waldbereich öffentlich gewidmet werden. Aus diesem Grunde muss nun die Widmung formal beschlossen und bekannt gemacht werden.

Die Wegeflächen und die künftigen Flurstücksbezeichnungen sind in der beiliegenden Karte dargestellt. Durch die Widmung entstehen insgesamt 688 m an nicht ausgebauten Feld- und Waldwegen. Die Baulast dafür liegt entsprechend Art. 54 (1) BayStrWG bei den Anliegern, da die Wege nicht ausgebaut sind.

Die Marktgemeinde hat bereits jetzt die Verfügungsgewalt über die Wegeflächen, auch wenn der formale Eigentumsübergang erst nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens erfolgt. Die Eigentümer haben dem im Rahmen des Verfahrens zugestimmt. Daher kann auch schon jetzt eine Widmung erfolgen.

Beschluss

Weg 1:

Flst. 436

Anfangspunkt:

Im Westen - Weg auf dem Flst. 439

Endpunkt:

Im Osten - Flst. 433

Länge:

125 m

Ausbauzustand:

nicht ausgebaut

Straßenbaulast:

Anlieger

Widmungsbeschränkung:

keine

Weg 2:

Flst. 438

Anfangspunkt:

Im Westen - Weg auf dem Flst. 439

Endpunkt:

Im Osten - Flst. 433

Länge:

102 m

Ausbauzustand:

nicht ausgebaut

Straßenbaulast:

Anlieger

Widmungsbeschränkung:

keine

Weg 3:

Flst. 442

Anfangspunkt:

Im Osten - Weg auf dem Flst. 439

Endpunkt:

Im Westen - Weg auf dem Flst. 441

Länge:

165 m

Ausbauzustand:

nicht ausgebaut

Straßenbaulast:

Anlieger

Widmungsbeschränkung:

keine

Weg 4:

Flst. 447

Anfangspunkt:

Im Osten - Weg auf dem Flst. 439

Endpunkt:

Im Südwesten - Weg auf dem Flst. 441

Länge:

296 m

Ausbauzustand:

nicht ausgebaut

Straßenbaulast:

Anlieger

Widmungsbeschränkung:

keine

Beschlussfassung über den Austausch von Hydranten im Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Eschenbach

Am 19.11.1996 hat der Bauausschuss beschlossen, dem Wasserbeschaffungsverband einmalig 5.000,00 DM für die Reparatur von zwei Oberflurhydranten zu gewähren. Im Gegenzug musste sich der Wasserbeschaffungsverband Eschenbach verpflichten, zukünftig alle bestehenden Hydranten in seinem Verbandsgebiet auf eigene Kosten zu erhalten (also auch defekte Hydranten zu ersetzen).

Dieser Beschluss wurde in einer Vereinbarung vom 15.04.1997 schriftlich fixiert, die vom damaligen ersten Bürgermeister Peter Rudolph und dem damaligen Verbandsvorsitzenden Günter Billmann unterzeichnet wurde.

Die Freiwillige Feuerwehr Eschenbach hat in den letzten Monaten festgestellt, dass im Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Eschenbach zwei Unterflurhydranten defekt sind und getauscht werden müssen. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten belaufen sich einschließlich Materialkosten auf ca. 10.000 Euro.

Für die Löschwasserversorgung und somit auch für den ordnungsgemäßen Betrieb der Hydranten ist die Gemeinde zuständig.

Diese kommunale Pflichtaufgabe steht im Widerspruch zu der geschlossenen Vereinbarung aus dem Jahr 1997. Zudem ist es aufgrund der aktuellen Kosten für den kompletten Austausch eines Hydranten (ca. 5.000,00 Euro) fragwürdig, ob mit einer einmaligen Ablöse in Höhe von 5.000,00 DM diese Aufgabe unbegrenzt auf den Wasserbeschaffungsverband übertragen werden kann.

Am 19.12.2024 fand deshalb ein Gespräch zwischen der ersten Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß, Geschäftsleiter Sebastian Gaukler, dem Verbandsvorsitzenden Helmut Knörr und Wasserwart Michael Rumrich statt.

Seitens der Verwaltung wurde folgende Lösung vorgeschlagen, die von allen Beteiligten angenommen wurde:

1)

Der Beschluss des Bauausschusses vom 19.11.1996 wird aufgehoben, somit wird auch die Vereinbarung vom 15.04.1997 mangels Grundlage nichtig.

2)

Der Markt Markt Erlbach trägt die Kosten für den Austausch von defekten Hydranten im Rahmen seiner Pflichtaufgabe der Bereitstellung der Löschwasserversorgung.

3)

Die Freiwillige Feuerwehr Eschenbach prüft einmal jährlich sämtliche Hydranten in Eschenbach (auch außerhalb des Verbandsgebietes) und meldet festgestellte Mängel (z.B. fehlendes Hinweisschild, Hydrant lässt sich schwer drehen, Deckel gebrochen usw.) der Verwaltung.

Beschluss

Der Beschluss des Bauausschusses vom 19.11.1996 zu TOP 11.2 „Feuerschutzeinrichtung in Eschenbach“ (Inhalt des Beschlusses siehe oben) wird aufgehoben.

Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach

In der Mitgliederversammlung der FF Klausaurach-Mettelaurach am 31.01.2025 wurden turnusgemäß die Kommandanten gewählt.

Die beiden bisherigen Kommandanten, Thomas Wehr und Bernd Trapp, haben nach 30-jähriger Amtszeit (!) die Führung abgegeben. Eine Würdigung dieser Verdienste folgt am Ehrungsabend.

Die Neuwahlen, die von Dr. Birgit Kreß und Sebastian Gaukler geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis: Herr Johannes Förster wurde zum Kommandanten und Herr Thomas Fleischmann zum stellvertretenden Kommandanten neu gewählt.

Die beiden Gewählten müssen die erforderlichen Lehrgänge an der Feuerwehrschule (Leiter einer Feuerwehr, Gruppenführerlehrgang) absolvieren.

Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den neu gewählten Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach, Herrn Johannes Förster, für die Amtszeit vom 22.03.2025 bis 21.03.2031.

2.

Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den neu gewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Klausaurach-Mettelaurach, Herrn Thomas Fleischmann, für die Amtszeit vom 22.03.2025 bis 21.03.2031.