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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Markt Erlbach, 27.02.2026 - Bis zum Jahr 2045 wird angestrebt, die Energieversorgung in Bayern und der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn klimaneutral zu gestalten und dadurch neue Chancen und Perspektiven für die Bürger*innen zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen wir die Wärmeversorgung unserer Gebäude neu denken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigen wir, uns von fossilen Brennstoffen zu verabschieden und stattdessen auf erneuerbare Energien umzusteigen. Im Sinne der Bürger*innen erfordert dies eine grundlegende Umgestaltung der kommunalen Wärmeversorgung. Die Kommunale Allianz Aurach-Zenn lässt dafür aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Dabei werden die Gemeinden Hagenbüchach, Markt Markt Erlbach, Markt Neuhof a.d.Zenn, Markt Obernzenn, Gemeinde Trautskirchen und die Gemeinde Wilhelmsdorf betrachtet. Der Markt Emskirchen war bereits vorher in die Kommunale Wärmeplanung gestartet. Auf diese Weise erhalten Bürger*innen Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung der Kommunalen Allianz. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs, stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf und gewährleistet die langfristige Versorgungssicherheit der Bürger*innen. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario legt fest, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommunale Allianz umgesetzt werden kann. Gemeinsam wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen. Dabei werden auch soziale Aspekte einbezogen, sodass alle Bürger*innen gleichermaßen vom Wandel der Wärmeversorgung profitieren können.

Gesetzliche Grundlage und Datenschutz

Die Regelungen in der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) sowie § 15 f. und Anlage 1 des Wärmeplanungsgesetzes schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Einholung derjenigen Daten, die für die zur Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Sie als Bürger*innen müssen daher nicht aktiv werden.

Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

Weitere Informationen

Die Firma EnergyEffizienz GmbH ist gemeinsam mit der naturstrom AG von der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn e.V. mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt worden. Im Laufe des mehrstufigen Erstellungsprozesses werden relevante regionale Akteure in den Prozess eingebunden und die Öffentlichkeit zu wichtigen Meilensteinen informiert. Der finale Wärmeplan, der auch einen Maßnahmenkatalog beinhaltet, wird voraussichtlich Ende 2026 öffentlich ausgelegt. Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie beispielsweise auf der Online-Plattform „Zukunftskompass Wärme“ der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK).

Kommunale Wärmeplanung: Was Sie als Bürgerin oder Bürger darüber wissen sollten (Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK)

Formelle öffentliche Bekanntmachung zur Wärmeplanung

Die Kommunale Allianz Aurach-Zenn e.V. hat die EnergyEffizienz GmbH gemeinsam mit der naturstrom AG beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Wärmeplanungsgesetzes und der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) zu erstellen.

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen hat die Kommunale Allianz die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.

Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn e.V. Folgendes mit:

Die Kommunale Allianz Aurach-Zenn e.V. beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß WPG und AVEn). Andernfalls stellt die Stadtverwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung, Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.

Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Kommunale Allianz Aurach-Zenn e.V. zuständigen Energieunternehmen (Strom- und Gasnetzbetreiber).

Kommunale Allianz Aurach-Zenn e.V., 27.02.2026