Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass für das gesamte Gemeindegebiet (einschließlich der Gemeindeteile) innerhalb der geschlossenen Ortschaft eine Anleinpflicht für große Hunde und Kampfhunde besteht. Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm.
Eine Ausnahme hiervon besteht für große Hunde (nicht für Kampfhunde) ab einer Entfernung von 100 Metern von der letzten Wohnbebauung
entfernt, wenn sich der Hund unter der Aufsicht des Hundehalters befindet und gewährleistet ist, dass der Hund den Anordnungen des Hundehalters Folge leisten kann.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die bestehende Verordnung kann eine Geldbuße bis zu 500 € verhängt werden.