In der Brut- und Setzzeit sollte von Hundeführern eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde an allen Grünflächen, Wiesen, Felder und Wälder ausgeübt werden.
Bleiben Sie deshalb bitte auf den Wegen und führen Ihren Hund immer an der Leine, denn:
| - | Landwirtschaftliche Flächen dürfen während der Nutzzeit nicht betreten werden (Art. 30 BayNatSchG) |
| - | Wildtiere müssen in Ruhe Ihren Nachwuchs aufziehen können (Art. 39 BNatSchG) |
Bitte nehmen Sie auch die Hinterlassenschaft von Ihrem Hund immer mit!
Mit diesen Maßnahmen ermöglichen Sie, dass Landwirte weiterhin gesunde Nahrungsmittel für uns alle produzieren und sich Wildtiere und Pflanzen ungestört entwickeln können