In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 03.03.2023 wurden u.a. folgende Punkte behandelt:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.02.2023
TOP 12 - Neuanschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges - Vergabe HLF 20
| 1. | Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag für die Lieferung des Fahrgestells (Los 1) für das HLF 20 der FF Markt Erlbach an die Firma MAN als wirtschaftlichsten Anbieter zum Angebotspreis von 129.710,00 Euro brutto zzgl. Optionsleistungen in Höhe von 9.877,00 Euro brutto zu vergeben. |
| 2. | Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag für die Lieferung des Aufbaus (Los 2) an die Firma Ziegler als wirtschaftlichsten Anbieter zum Angebotspreis von 258.932,36 Euro brutto zu vergeben. |
| 3. | Der Markgemeinderat beschließt den Auftrag für die Lieferung der Beladung (Los 3) an die Firma Massong als wirtschaftlichsten Anbieter zum Angebotspreis von 115.036,67 Euro brutto zu vergeben. |
| 4. | Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt eingestellt. |
Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)
| 1) | Am Wochenende des 4. und 5. August 2023 findet das 125-jährige Gründungsjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Eschenbach statt. |
| 2) | Aufgrund der Sperrung der Nürnberger Straße und dem dadurch erhöhten Verkehrsaufkommen in der Ansbacher Straße werden die Schulweghelfer ihren Dienst an dem dortigen Übergang bis Ende Mai verlängern. |
| 3) | An unserer Schule ist nun eine Schulsozialpädagogin (Frau Stefanie Gleiß) im Einsatz, die klassen- und gruppenbezogene Präventionsnahmen wie Gewalt- und Mobbingprävention, Suchtprävention, Persönlichkeitsbildung, Demokratieförderung und Integrationsarbeit leisten wird. Die Stelle ist so geteilt, dass Frau Gleiß jeweils die Hälfte der Arbeitszeit in Neustadt a. d. Aisch und in Markt Erlbach leistet. |
| 4) | Die Ausschreibung zur Sanierung des Ehrenmals am Pflanzwasen ist nun auf den Weg gebracht, so dass mit der Fertigstellung der Sanierung bis zum Jubiläum des Veteranen- und Militärvereins gerechnet werden kann. |
Bauantrag zur Aufstockung eines Wohnhauses in Kappersberg
Im Ortsteil Kappersberg soll das Anwesen Kappersberg 14 aufgestockt werden. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein und die Erschließung ist mittels eigenem Brunnen und Kleinkläranlage gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann daher erteilt werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Aufstockung des Wohnhauses auf dem Flurstück 283, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.
12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Am Bäckerholz" - Abwägung Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage
Die frühzeitigen Beteiligungen zur 12. Flächennutzungsplanänderung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB wurden in den vergangenen Wochen durchgeführt und die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit zusammengefasst und ausgewertet.
Von Seiten der Öffentlichkeit gab es zwei Einwendungen. Darüber hinaus wurden auch die Argumente der Initiative gegen das Baugebiet noch einmal aufgeführt und behandelt, da man der Bürgerinitiative versprochen hatte, dass ihre Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung auch gewürdigt werden.
Im Rahmen der Erstellung des Planungsentwurfes wurden schon viele der ursprünglichen Einwendungen der Bürger berücksichtigt und auch in der Planung abgearbeitet bzw. näher geprüft. Folgendes wurde berücksichtigt:
| 1. | Die Streuobstwiesen im Planbereich wurden zur Erhaltung vorgesehen und es wurden |
| weiter Grünflächen als Puffer zur Bestandsbebauung vorgesehen. Am Rand ist eine Ortsrandeingrünung vorgesehen und es werden weitere Fußwegeverbindungen in Richtung Bäckerholz geschaffen, um das Naherholungsgebiet für alle Bürger besser zu erschließen. | |
| 2. | Die Wertigkeit der Acker- und Wiesenflächen wurde geprüft und auch das AELF und der Bauernverband wurden zu der Planung befragt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind aber nur von durchschnittlicher Qualität und damit hinsichtlich der Bodenfruchtbarkeit nichts Besonderes. |
| 3. | Der Wohnbauflächenbedarf wurde sehr umfangreich anhand verschiedener Prognosevarianten geprüft. Die Innenentwicklungspotentiale wurden genau erhoben und die Eigentümer von Baulücken und Leerständen wurden abgefragt, um das innerörtliche Potenzial zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Ermittlung wurde in der Bedarfsprognose berücksichtigt. Darüber hinaus wurden auch die entsprechenden Fachbehörden (Landratsamt, Regionaler Planungsverband und Höhere Landesplanungsbehörde um Stellungnahme gebeten) und diese haben bestätigt, dass die Planung bedarfsgerecht und mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbar ist. |
| 4. | Der vorhandene Gewerbebetrieb in der Karlsbader Straße hat inzwischen seinen Betrieb aufgegeben, so dass es auch keinen Immissionskonflikt in diesem Bereich gibt. |
| 5. | Der Bedarf für soziale Infrastruktur (KITA, Schule, Hort, Seniorenheime) wurde erhoben und in der Flächennutzungsplanung berücksichtigt. Außerdem wurde eine Gemeinbedarfsfläche für derartige Einrichtungen vorgesehen. |
| 6. | Es wurde eine Verkehrsprognose erstellt, um den von dem Baugebiet ausgelösten Verkehr beurteilen zu können. Der Marktgemeinderat beschloss außerdem, dass der Zennhäuser Weg am südlichen Ende für den Durchfahrtsverkehr gesperrt werden soll, um den Zennhäuser Weg und die angrenzenden Wohngebiete effektiv zu entlasten. |
| 7. | Mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach wurden die Anschlussmöglichkeiten des Baugebietes an die Ansbacher Straße abgestimmt, um die Erschließung über eine klassifizierte und ausreichend ausgebaute Straße abwickeln zu können. Darüber hinaus hat die Marktgemeinde das Anwesen Hauptstraße 67 erworben und beschlossen, dass die Ansbacher/Windsheimer Straße umgebaut werden soll, um die Kreuzungen mit der Neuen Straße und Hauptstraße sicherer zu machen. |
Auch wenn diese Sachverhalte abgearbeitet wurden, so haben die Bürger dennoch weitere Vorbehalte vorgebracht, die aber nach Ansicht der Verwaltung fachlich unzutreffend sind (und von den Fachbehörden jeweils auch anders als von den Bürgern gesehen werden).
Auf Grundlage der Abwägungsvorschläge ergeben sich nur minimale Anpassungen an der Planung bzw. der Begründung. Der entsprechend der Abwägungsvorschläge angepasste Entwurf wird in der Sitzung vorgelegt. Mit diesem Entwurf können die Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB erfolgen.
Beschluss
| 1. | Der Marktgemeinderat nimmt die während der Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen und die dazu verfassten Aussagen der Verwaltung zur Kenntnis. |
| 2. | Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt. |
| 3. | Mit der entsprechend der Abwägung geänderten Planung sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden. |
Bauleitplanung der Stadt Neustadt a. d. Aisch - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 - Sondergebiet "REWE-Markt Markgrafenstraße"
Die Stadt Neustadt a. d. Aisch hat beschlossen, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bau eines REWE-Marktes aufgestellt werden soll. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der ehemaligen Firma Ziegler an der B 470.
Der REWE soll eine Verkaufsfläche von 1.950 m² haben und zusätzlich noch 50 m² für eine Bäckerei und 60 m² für ein Café bieten.
Zu diesem Zweck soll ein sogenanntes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel ausgewiesen werden. Aus Sicht der Verwaltung dürfte das Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Markt Erlbach haben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Planungen der Stadt Neustadt a. d. Aisch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 zur Kenntnis. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Geplante Errichtung von Windkraftanlagen im Schußbachwald
Die Stadt Bad Windsheim ist Eigentümer großer Waldflächen im Schußbachwald, der in unserem Gemeindegebiet liegt. Die Stadt Bad Windsheim möchte als Grundstückseigentümer die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Bereich ermöglichen und bittet daher den Markt Markt Erlbach als zuständige Gemeinde um Unterstützung für dieses Ansinnen.
Durch die verschiedenen Gesetzesänderungen zur Unterstützung der Windkraft ist es inzwischen nicht mehr erforderlich, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan für Windkraftanlagen erstellt werden muss. Die einzige planungsrechtliche Voraussetzung ist die Änderung des Regionalplanes für diesen Bereich.
Da die Marktgemeinde von einer Energieeinspeisung aus Windkraftanlagen und auch über die Gewerbesteuer profitieren kann und die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Wohnbebauung unproblematisch möglich ist, sollte das Anliegen der Stadt Bad Windsheim aus Sicht der Verwaltung unterstützt werden.
Beschluss
Die Marktgemeinde begrüßt den Vorschlag der Stadt Bad Windsheim zur Errichtung von Windkraftanlagen im Schußbachwald. Die betreffenden Flächen sollen im Regionalplan als Windkraftflächen ausgewiesen werden.
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Errichtung eines Familienstützpunktes
Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim richtet in seinem Bereich vier Familienstützpunkte ein. Diese sind ein Instrument aus dem „Förderprogramm zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Die vier Standorte sind Diespeck, Emskirchen, Illesheim und Uffenheim.
Der Familienstützpunkt ist eine wohnortnahe Anlauf- und Kontaktstelle, die den Eltern in vielfältigen Lebens- und Bedarfslagen den Zugang zu den Angeboten der Familienbildung bietet und gleichzeitig Treffpunkt sein soll. Im Familienstützpunkt werden Eltern beraten und auch an passende Beratungsstellen weitervermittelt.
Seitens der Verwaltung wird dieses Projekt sehr begrüßt und es wird empfohlen, sich dem Familienstützpunkt in Emskirchen anzugliedern. Neben dem Markt Markt Erlbach werden sich auch die Gemeinde Hagenbüchach, der Markt Neuhof a. d. Zenn, die Gemeinde Trautskirchen und die Gemeinde Wilhelmsdorf anschließen.
Träger des Stützpunktes ist der Verein für evangelische Gemeindepflege e. V. aus Emskirchen.
Erfreulicherweise werden Veranstaltungen und Informationsangebote auch in den beteiligten Gemeinden durchgeführt.
Für die Kostenverteilung muss zwischen den beteiligten Kommunen eine Zweckvereinbarung abgeschlossen werden. Ein Entwurf dieser ist im RIS hinterlegt.
Der Anteil für den Markt Markt Erlbach an den nicht gedeckten Personalkosten beläuft sich auf derzeit 1.450,00 Euro pro Jahr.
Beschluss
| 1. | Der Markt Markt Erlbach schließt sich dem Familienstützpunkt in Emskirchen an und beteiligt sich an den nicht gedeckten Personalkosten. |
| 2. | Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt, die finale Version der Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. |