Der Marktgemeinderat fasst in seiner Sitzung am 31.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen.
Die Liste liegt gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
Montag, den 03.04.2023 bis Mittwoch, den 12.04.2023
zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienstzeiten im
Rathaus, Zimmer 11, Geschäftsleitung
Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach
öffentlich auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche (bis einschließlich Mittwoch, den 19.04.2023), gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Hinweis:
Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt und diejenigen Personen auf der Vorschlagsliste, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.