Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der amerikanischen Streitkräfte ein Manöver durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:
| Übungsart: | Hubschrauberlandeübungen (einschließlich Nachtlandungen) |
| Übungszeitraum: | 01.04.2025 bis 30.04.2025 |
| Betroffene Gemeindegebiete: | Markt Erlbach, Emskirchen, Gallmersgarten, Obernzenn, Uffenheim, Bad Windsheim, Dietersheim |
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der Schadensregulierungsstelle des Bundes anzumelden.
1. Schadensregulierungsstelle
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Tel. 0911 99 26 10
Regionalbüro Süd Nürnberg
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
2. Beschwerden bzgl. Flugbetrieb/Lärm
Deutsch-Amerikanische Verbindungsstelle, Tel. 0152 091 14 369
Frau Helga Moser
Katterbach Army Airfield
91522 Ansbach
und/oder
Luftwaffenamt Köln Tel. 0800 862 07 30 (gebührenfrei)
Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr Fax: 02203 908 27 76
Luftwaffenkaserne WAHN 501/11 E-Mail: FLIZ@bundeswehr.org
Postfach 90 61 10
51127 Köln
3. Beschwerden bzgl. der festgelegten Landepunkte und Manöverschäden
Manöverbeauftragte der US-Army
Tel. 09641 70 587 0760 oder Tel. 01577 19 18 155