Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2023 die genannte Satzung erlassen.
Der Text der Satzung wird nachfolgend veröffentlicht. Dadurch wird die Satzung nach den Vorschriften der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat amtlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-W) für die Ortsteile Linden, Klausaurach, Rimbach und Mettelaurach, Haaghof, Wilhelmsgreuth, Jobstgreuth, Buchen, Morbach und Kemmathen
vom 31.03.2023
Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Markt Erlbach folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-W) für die Ortsteile Linden, Klausaurach, Rimbach und Mettelaurach, Haaghof, Wilhelmsgreuth, Jobstgreuth und Buchen vom 06.11.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 17.07.2020, wird wie folgt geändert:
§ 9a Absatz 2 lautet wie folgt:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)
| bis 4 m³/h | 4,00 € pro Monat |
| bis 10 m³/h | 7,00 € pro Monat |
§10 Absatz 1 lautet wie folgt:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,64 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.