Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach (BGS/EWS) vom 31.03.2023
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2023 die genannte Satzung erlassen.
Der Text der Satzung wird nachfolgend veröffentlicht. Dadurch wird die Satzung nach den Vorschriften der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat amtlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
des Marktes Markt Erlbach(BGS/EWS)
vom 31.03.2023
Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Markt Erlbach folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Markt Erlbach vom 06.10.2017 wird wie folgt geändert:
§ 11 Absatz 1 lautet wie folgt:
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser für
| a) Altselingsbach und Altziegenrück | 3,90 € |
| b) Hagenhofen | 3,30 € |
| c) Jobstgreuth | 3,90 € |
| d) Linden | 3,83 € |
| e) Losaurach | 4,75 € |
§ 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Markt Erlbach, den 31.03.2023