Bei der Jahreshauptversammlung 2024 wurde beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung den Rücklagen zuzuführen. Außerdem soll die Neuverpachtung des Jagdreviers ab 2025 vorab öffentlich ausgeschrieben werden.
Einwände hierzu sind innerhalb der gesetzlichen Frist beim Jagdvorsteher geltend zu machen.