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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus
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Digitale Passbilder für Ausweisdokumente

1)

Ab 01.05.2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente verwendet werden. Diese Lichtbilder dürfen nur von zertifizierten Fotografen oder direkt bei uns im Bürgerbüro erstellt werden.

Ein selbsterstelltes Passfoto oder ein Ausdruck sind ab 01.05.2025 nicht mehr erlaubt.

2)

In unserem Bürgerbüro besteht ab sofort die Möglichkeit, digitale Lichtbilder direkt beim Antrag vor Ort bei uns zu fertigen.

Alle biometrischen Daten werden in Übereinstimmung mit den Biometrie-Vorgaben erfasst und die Lichtbilder direkt und medienbruchfrei in das Antragsverfahren übernommen.

Durch das handliche Gerät sind auch biometrische Fotos von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlichen Einschränkungen möglich.

Die Gebühr für jedes Dokument, für das das Lichtbild in der Passbehörde gefertigt wurde, ist aufgrund gesetzlicher Regelungen um 6,00 Euro zu erhöhen. Bei der Beantragung von mehreren Dokumenten fällt die Gebühr mehrfach an.

3)

Das Lichtbild kann nicht für weitere Verfahren (z. B. für den Führerschein) verwendet werden, da kein Ausdruck erfolgt.

4)

Es ist auch möglich, die Lichtbilder für Ausweisdokumente bei einem zertifizierten Fotografen fertigen zu lassen. Die verschlüsselten Lichtbilder werden dann über eine Cloud bereitgestellt und sind über einen QR-Code für uns abrufbar.

Unter https://www.e-passfoto.de/teilnehmer können Sie zertifizierte Fotostudios ermitteln.

5)

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen in unserem Bürgerbüro unter den Telefonnummern 0 91 06 / 92 93 -13 oder -14 gerne zur Verfügung.