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Staudenbote Amtliches Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2024
Gemeinsamer Teil
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch

Von Papier zu Online: Ab dem 1. Januar 2024 entfällt für gesetzlich krankenversicherte Kundinnen und Kunden im Rechtskreis SGB III das Einreichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) im Papierformat. Kundinnen und Kunden zeigen der örtlichen Arbeitsagentur formlos die Arbeitsunfähigkeit an und diese ruft sie dann elektronisch bei der Krankenkasse ab.

Kundinnen und Kunden können ihre Arbeitsunfähigkeit auch über unsere eServices melden. www.arbeitsagentur.de/eservices